Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Reinders beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu erweitern (siehe auch Pkt. 2.4.2 der Anlage 1 zur Vorlage, Seite 3 von 5):

2.4.2 Förderungswürdige Kosten sind insbesondere

-          Honorare bei Veranstaltungen

-          Honorarnebenkosten wie Reisekosten und Übernachtungskosten gem. Bundesreisekostengesetz

-          Druckkosten für Werbung / Eintrittskarten

-          Miete für nicht vereinseigene und nicht städtische Räume

-          Raummiete für Veranstaltungen in der TriBühne

-          GEMA Gebühren

-          Künstlersozialversicherung

-          Tantiemen

-          Versicherungen (Bsp. Ausstellungs-, Transport-, Haftpflicht-, Unfallversicherung)

-          Mietkosten für Geräte / Ausstattungsgegenstände

-          Mitgliedsbeiträge für Fachverbände

-          Anschaffungen (bei einer vermögensbildenden Maßnahme, d.h. bei einer Beschaffung ab € 410,- zzgl. MwSt, sind 3 Vergleichsangebote einzureichen)

-          Chorleiterhonorare

-          Übungsleiterhonorare

-          Transportkosten

Der Punkt 2.4.6 entfällt.

 

 

Abstimmung zum Antrag

Bei 32 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen angenommen.

 

 

Beschluss:

Es werden die entstehenden Mietkosten der TriBühne Norderstedt durch anerkannte Kulturträger der Stadt Norderstedt nach dem Punkt 2.4.4 "zu berücksichtigende Einnahmen " der Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt bezuschusst.

 

Die Kulturförderrichtlinien werden zum 01.01.2003 wie folgt geändert (Änderungen sind in fett gedruckt):

 

2.4.2 Förderungswürdige Kosten sind insbesondere

-          Honorare bei Veranstaltungen

-          Honorarnebenkosten wie Reisekosten und Übernachtungskosten gem. Bundesreisekostengesetz

-          Druckkosten für Werbung / Eintrittskarten

-          Miete für nicht vereinseigene und nicht städtische Räume

-          Raummiete für Veranstaltungen in der TriBühne

-          GEMA Gebühren

-          Künstlersozialversicherung

-          Tantiemen

-          Versicherungen (Bsp. Ausstellungs-, Transport-, Haftpflicht-, Unfallversicherung)

-          Mietkosten für Geräte / Ausstattungsgegenstände

-          Mitgliedsbeiträge für Fachverbände

-          Anschaffungen (bei einer vermögensbildenden Maßnahme, d.h. bei einer Beschaffung ab € 410,- zzgl. MwSt, sind 3 Vergleichsangebote einzureichen)

-          Chorleiterhonorare

-          Übungsleiterhonorare

-          Transportkosten

Der Punkt 2.4.6 entfällt.

 

 

Abstimmung:

Die so geänderte Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

 

Protokollauszug                441