Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die AWO beabsichtigt, vier der benachbarten betreuten altengerechten Wohnungen in stationäre Pflegeplätze umzuwandeln, um die wirtschaftliche Existenz der Kurzzeitpflegestation zu erhalten. Die LEG als Wohnungseigentümerin hat daher bei der Investitionsbank einen Antrag auf Freistellung nach dem Wohnraumförderungsgesetz gestellt.

Dem Antrag soll auch von der Stadt zugestimmt werden, wenn an anderer Stelle vier gleichwertige Wohnungen zu Sozialwohnungen erklärt werden.

 

Auszug : 502