Sitzung: 30.10.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0539
Von
den genannten Standorten 1 bis 4 kommen nur noch die ersten beiden (Buschweg
40, Am Knick/nördl. Jugendfreizeitheim) in Frage.
Die
Verwaltung wird gebeten, in dem Bereich nördlich Jugendfreizeitheim Buschweg,
südlich Buschweg, östlich Am Knick alle planungs- und baurechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung ab 2004 zu
schaffen.
Damit
wird der bisherige Standort Möhlenbarg für eine andere Nutzung freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig