Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Hahn bat für die SPD-Fraktion die Personalabteilung um Darstellung der Mehranforderungen, die sich durch Veränderung bei den Stellen Nr. 701.7, 7200.3, 7200.1 und 7200.29 ergeben.

 

Hierzu darf zunächst auf die Vorlage M 02/0469 des Betriebsamtes verwiesen werden.

Nach Aussage der Personalabteilung erfolgte die Kalkulation 2002 grundsätzlich aufgrund der Gegebenheiten in 2001.

 

Die eingetretenen Veränderungen sind in o.g. Vorlage benannt.

 

Soweit bei den Stellen 701.5 und 7200.12 Verschiebungen von Anteilen aus dem Bereich 6005 an 7200 erfolgten, basieren diese auf dem gültigen Stellenplan.

 

Im Zuge der Überprüfung der Aktualität von Arbeitsplatzbeschreibungen ist im Jahr 2002 festgestellt worden, dass Aufgabenanteile auf den Arbeitsplätzen der Stelleninhaber 701.5 und 701.12 eingetreten sind. Diese haben keine Anhaltspunkte für höherwertige Aufgaben gegenüber den Vergütungsgruppen lt. bisheriger Stellenpläne ergeben.

 

Die Bewertungskommission hat im Sommer 2002 u.a. die Stelle 701.5 bewertet.

Ergebnis ist die Beibehaltung der Einstufung nach Verg.Gr. VII, Fallgruppe 1b, Bewährungsaufstieg nach 6 Jahren in die Vergütungsgruppe VI b, Fallgruppe 1b BAT.

 

Die Bewertung bringt insoweit keine Änderung der Vergütungsgruppe. Im Zuge der Erstellung der neuen Arbeitsplatzbeschreibungen wurde andererseits beispielsweise festgestellt, dass auf der Stelle 701.5 mittlerweile 95 % der Aufgaben ausschließlich abfallgebührenrelevant sind.

Zuvor waren in der überholten Arbeitsplatzbeschreibung höhere nicht abfallgebührenrelevante Arbeitsanteile ausgewiesen. Eine Arbeitsplatzbeschreibung verteilt sich immer auf 100 %. Durch die Neubemessung der aktuellen Arbeitsanteile wurde ermittelt, dass Anteile der Aufgaben aus dem zuschussbedürftigem Fachbereichsoverhead 6005 im Verhältnis zum neuen Aufgabenumfang so zurückgegangen sind, dass mittlerweile 95 % ausschließlich dem refinanziertem Abfallgebührenbudget zuzuordnen sind.

 

Der Aufgabenanteil des Arbeitsplatzes 701.12 bezieht sich mittlerweile zu 90 % auf Aufgaben des Bereichs Abfall (z.B. durch Abgabe der Aufgaben sichergestellte Kfz an die Ämter 32 und 60, die Verlagerung der Aufgaben für Buswartehäuschen und Litfasssäulen, den Rückgang des Aufwandes für öffentliche WC-Anlagen usw.).

Auf der anderen Seite haben sich z.B. durch den wachsenden Grad der zu bekämpfenden Verschmutzung der Recyclingcontainerplätze, das Maß der grundsätzlichen Anliegerkritik gegen die Standorte usw. auf der Stelle 701.12 Verschiebungen der Arbeitsanteile ergeben.

 

Insgesamt sind diese Aufgabenverschiebungen so, dass für die beiden vorgenannten Stellen die nicht refinanzierbaren Aufgaben im Fachbereich 701 um 25.100 € gesenkt werden konnten!

 

 

Die Vorsitzende sieht im Namen der SPD-Fraktion der Mühen die die Erstellung der Vorlage gemacht hat, sieht aber nicht wo bzw. wie genau die Minderausgaben entstanden sind.