Sitzung: 23.10.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0518
Planerische Aufgaben des Klimaschutzes sind einer
Planerstelle im Team Stadtplanung übertragen. Diese Stelle war im 1. Halbjahr
nicht besetzt; sie ist erst seit dem 01.07.2002 wieder besetzt.
Die
dem Umweltausschuss mit Bericht vom 16.01.2002 vorgestellten Aufgabenfelder
dieser Stelle sind auch nach wie vor gültig. Dabei handelt es sich im Einzelnen
um:
-
Die Entwicklung von Grundsätzen und Konzepten zum städtebaulichen
Klimaschutz in Norderstedt
Dazu gehört die Fortführung des
Maßnahmenkataloges (Umweltausschuss am 16.01.2002), das Zusammenstellen und
Auswerten von energetisch optimierten Siedlungen und Gebäudeformen und die
Prüfung der Umsetzbarkeit in Norderstedt sowie die Entwicklung von Kriterien
für die Erhaltung und Nutzung von Flächen und Nutzungen, die sich klimatisch
positiv im gesamtstädtischen Gefüge auswirken. Weiterhin gilt es, Erfahrungen
anderer Kommunen mit z.B. Car-Sharing Unternehmen, Autofreien Siedlungen oder
anderen klimaschützenden Projekten auf ihre Umsetzbarkeit in Norderstedt zu prüfen.
-
Bauleitplanung und Klimaschutz
Zu diesem Bereich gehört die Systematisierung
der Erfassung von klimaschützenden Belangen in der Bauleitplanung, insbesondere
durch die Einbindung in die Verfahren nach dem Baugesetzbuch, dem
Umweltverträglichkeitsgesetz, dem Landesnaturschutzgesetz und entsprechenden
EU-Richtlinien.
Derzeit wird die Dienstanweisung zur
Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung (Dienstanweisung
Umweltschutz) modifiziert, da mit Inkrafttreten des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Regelungsbedarf besteht. In diesem
Zusammenhang wird auch der Bereich Klima verstärkt in die Bauleitplanung
integriert werden, um zukünftig nach noch zu entwickelnden standardisierten
Verfahren abgearbeitet werden zu können.
-
Informationssammlung
Ziel ist der Aufbau eines Klimaschutzarchivs.
Zu diesem Zwecke werden Informationen, Schriften, Gesetze und Verordnungen,
Broschüren, etc. gesammelt und erfasst, die sich insbesondere mit den Themen
nachhaltige Stadtentwicklung, energetische Stadtplanung und Gebäudeplanung und
Energieversorgung beschäftigen. Die Unterlagen müssen erfasst und
systematisiert werden.
-
Mitwirkung im AGENDA – Prozess
Die Mitwirkung im AGENDA- Prozess, der
Austausch und die Abstimmung mit anderen Klimaschutzstellen im Haus (AG
Umwelt), die Kontaktpflege und der Austausch mit externen Gruppen, Behörden,
Institutionen und Initiativen gehören zum Aufgabenbereich der Klimaschutzstelle
in der Stadtplanung, da eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ein Handlungsfeld
der Umweltpolitik im Rahmen der AGENDA 21 darstellt.
-
Beratung / Information
Die Beratung und Information sowohl von Bürgern, Architekten, Bauherren
und Investoren als auch von Kollegen und Kolleginnen zum Klimaschutz in der
Stadtplanung und zur energetischen Gebäudeplanung ist nach wie vor von großer
Bedeutung, da eine effiziente und nachhaltige Planung nur erfolgen kann, wenn
klimaschützende Belange von Anfang an in Überlegungen eingestellt werden.
Derzeit wird ein Informationsblatt erarbeitet, dass Bauherren, Eigentümern
und Architekten frühzeitig Hilfestellung bieten soll und kompetente
Ansprechpartner zu den Fragen Förderung / Finanzierung nennt.