Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

1)

Hier:      Was für Leistungen verbergen sich hinter dem Begriff Wärmerückgewinnungsanlage?

Eine Wärmerückgewinnungsanlage ist ein Bestandteil einer Lüftungsanlage.
Die Wärme der Abluft wird genutzt um die Außenluft vorzuwärmen. Als Folge können die Haupt-Heizregister der Lüftungsanlage kleiner dimensioniert und dadurch Energie eingespart werden.


2)

Hier:      Welche Ausschüsse der Stadt waren beteiligt?

16.01.02                Sitzung des Ausschusses für junge Menschen
                Bericht über die Sanierungsmaßnahmen Lüftung im Schulzentrum Süd                 durch die Stadtwerke

30.01.02                Sitzung Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
                1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke
                1,8 Mio € für die Sanierung der Lüftungsanlagen im Schulzentrum Süd.

26.03.02                Stadtvertretung
                1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke
                Die Stadt hat den Stadtwerken vor 3 Jahren die Wärmeerzeugungsanlagen
                ihrer städtischen Gebäude übertragen. Modernisierung und Betrieb erfolgt
                seitdem durch die Stadtwerke. Die Stadt beabsichtigt nun auch, für die
                Lüftungs- und Klimaanlage des Schulzentrums Süd mit den Stadtwerken
                eine Contracting-Vereinbarung zu schließen. Die Erneuerung der Anlagen
                soll parallel zur Erneuerung der Gebäudefassade noch im Sommer diesen
                Jahres erfolgen. Die Kosten für die Erneuerung der Lüftungs- und Klima-
                anlage einschließlich der Rohrnetze beläuft sich auf 1,8 Mio. EUR und soll
                im Rahmen dieses Nachtrages finanziert werden.

3)

Hier:      Hat die Verwaltung einen eigenverantwortlichen Wirtschaftlichkeitsvergleich vorgenommen?

Das von der Stadt Norderstedt beauftragte Gutachten “Energiewirtschaftliche Untersuchung Schulzentrum Süd” beinhaltet auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung.

4)

Hier:      Warum hat die Stadt die Aufgabe nicht ausgeschrieben?

Die durch das Amt für Gebäudewirtschaft geplanten Maßnahmen im Bereich
Lüftungs- und Mess- und Regeltechnik waren im Investitionshaushalt auf die Jahre 2002 – 2005 verteilt.

Durch das Büro Eneratio wurde ein neues Konzept unter Zugrundelegung der Fassadensanierung erarbeitet. Dadurch wurde die Ausführungszeit der Lüftungssanierung auf 2 Jahre verkürzt.

Auf Grund der angespannten Haushaltslage wurde vom Bürgermeister angeregt, die Maßnahme durch die Stadtwerke ausführen zu lassen.

5)

Hier:      Nach Aussage des Umweltbundesamtes sind Maßnahmen des Contractings
EU-weit auszuschreiben.
”Deshalb liegt es an den Auftraggebern, die Leistungen auszuschreiben und die verschiedenen Leistungsangebote intensiv zu prüfen. Dabei müssen sowohl die Einsparleistungen (Einsparung an Arbeit und Leistung bei Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) als auch die Rentabilität geprüft werden.”

Da die Stadtwerke die Wärmeerzeugungsanlage im Schulzentrum betreuen und ein enger technischer Zusammenhang zwischen Wärmeerzeuger und Lüftungsanlagen besteht, erschien es sinnvoll zu sein, die Sanierung als Pilotprojekt den Stadtwerken zu übertragen.

6)

Hier:      Ist eine Analyse der Energiesparpotentiale erstellt worden, die alle relevanten Verbrauchsbereiche des Objektes umfasst?

Eine Analyse der Einsparpotentiale ist im Gutachten erstellt worden, das von der Stadt Norderstedt beauftragt wurde.

7)

Hier:      Ist ein Maßnahmenkatalog mit einem detaillierten Konzept für die Technik und den Standard der vorgesehenen Maßnahmen erstellt worden?

Der Maßnahmenkatalog der Stadtwerke ist aus dem Gutachten entstanden, das von der Stadt beauftragt wurde. Nach Aussage der Stadtwerke Norderstedt wird die Sanierung nach dem heutigen Stand der Technik durchgeführt.

8)

Hier:      Ist eine Beschreibung des Umfanges der Dienstleistungen erstellt worden?

Der Umfang der Dienstleistungen der Stadtwerke ergibt sich aus der Vereinbarung zur Übernahme der Wärmeerzeugungsanlagen. Über weitere Dienstleistungen bezüglich der Lüftungsanlagen und der Mess- und Regeltechnik im Schulzentrum Süd wird zurzeit eine Ergänzungsvereinbarung mit den Stadtwerken erarbeitet.

9)

Hier:      Ist die Aufgabe einer garantierten Mindesteinsparung vorgenommen worden?

 Für die Sanierung der Lüftungsanlagen und der Mess- und Regeltechnik des Schulzentrum Süd wurde bisher keine Mindesteinsparung festgeschrieben. Aus dem Gutachten ergibt sich ein Einsparpotential an CO2 von ca. 700 t/a.

10)

Hier:      Ist die Angabe der finanziellen Konditionen und Garantien festgeschrieben worden?

Die finanziellen Konditionen und Garantien werden in der Vereinbarung festgelegt werden.

11)

Hier:      Welche öffentlichen Gebäude werden bereits von den Stadtwerken betreut?
(bitte aufführen)

Die Heizkessel der nachfolgenden Anlagen werden von den Stadtwerken betreut und betrieben:

Obj.-Nr.

lfd. Nr.

Objekt

Zusätze

 

 

Aufstellung der städtischen Gebäude, deren Wärmeerzeugungsanlagen
von den Stadtwerken betrieben und nach Wärmeverbrauch abgerechnet werden
(s. § 1 Ziffer 1)

030

1

Feuerwache Friedrichsgabe

 

031

2

Feuerwache Garstedt

 

032

3

Feuerwache Glashütte

 

033

4

Feuerwache Harksheide

inkl. vermietete Bereiche

051

5

GS Glashütte

 

052

6

GS Glashütte Süd

 

053

7

GS Gottfried-Keller-Straße

 

054

8

GS Harksheide-Nord

 

055

9

GS Harksheide-Süd

 

056

10

GS Harkshörn

 

059

11

GS Niendorfer Straße

Sporthalle

059

12

GS Niendorfer Straße

Schule

061

13

GHS Friedrichsgabe

Steertpoggsaal

061

14

GHS Friedrichsgabe

Schule

062

15

HS Falkenberg

 

062

16

Großturnhalle Falkenberg (HS Falkenberg)

 

070

17

RS Garstedt

 

071

18

RS Harksheide

Schule, Turnhalle alt

071

19

RS Harksheide

Turnhalle neu

081

20

Gymnasium Harksheide

Sporthalle

081

21

Gymnasium Harksheide

Schule

102

22

VHS Pavillion, am SZ Süd

 

102

23

SZ Süd

Schule

102

24

SZ Süd

Aula

150

25

Bücherei Friedrichsgabe

 

170

26

Alters- u. Pflegeheim Friedrichsgabe

 

181

27

Altentagesstätte Garstedt

 

183

28

Altentagesstätte Harksheide

 

184

29

Altentagesstätte Glashütte

 

221

30

Jugendfreizeitheim Buschweg

 

225

31

Bauspielplatz, Falkenhorst

 

260

32

KITA Harksheide, Forstweg

Kindertagesstätte

260

33

KITA Harksheide, Forstweg

Container

261

34

KITA Friedrichsgabe; Glockenheide

 

264

35

KITA Garstedt,Tannenhofstr.

 

268

36

Hort Glashütte

 

300

37

Heiner Fischer-Sportlerheim SVF, Friedrichsgabe

Sportlerheim

300

38

Heiner Fischer-Sportlerheim SVF, Friedrichsgabe

Umkleidegebäude

301

39

Sportlerheim Garstedt, 1. SCN

Sportlerheim

301

40

Sportlerheim Garstedt, 1. SCN

Stadiongebäude

302

41

Sportlerheim Glashütte, SV-Glashütte

 

303

42

Sportlerheim Harksheide, TuRa

Sportlerheim

303

43

Sportlerheim Harksheide, TuRa

Tanzsport

304

44

Sportlerheim SZ Nord (Moorbekstr.), NSV

 

370

45

Friedhof Friedrichsgabe

 

371

46

Friedhof Glashütte

 

372

47

Friedhof Harksheide

 

380

48

Bauhof Friedrich-Ebert-Straße

 

400

49

Bauhof Langenharmer Weg

 

425

50

Waldbühnenweg (THW)

Haus 1

425

51

Waldbühnenweg (THW)

Haus 2

429

52

Musischer Jugendkreis, Ochsenzoller Str. 134

 

435

53

Haus Paschen

 

 

12)

Hier:                (Beschluss der Stadtvertretung vom 24.2.1998 – Die Wärmeerzeugungsanlagen (Kesselanlagen) in den städtischen Gebäuden werden den Stadtwerken übertragen).
Welche Maßnahmen und Investitionen wurden umgesetzt? (bitte aufführen)

Diese Frage wird von den Stadtwerken beantwortet.

 

13)

Hier:      Wie hoch sind die Energieeinsparungen?

Die Energieeinsparungen belaufen sich nach Aussage der Stadtwerke auf ca. 30 % gegenüber dem im Vertrag festgelegten Vergleichszeitraum (Bezugszeitraum 1997).

14)

Hier:      In welchem Verhältnis stehen Gas-, Wasser-, Strompreise zum Normalkunden – Contractingkunde Stadt?

Diese Frage wird von den Stadtwerken beantwortet.

 

15)

Hier:      Wie hoch ist der Bezugspreis für Erdgas?

(entnommen aus Rechnung 101 SZ Nord)
Für den Verbrauch:
Netto                      2,94 Ct/kWh
Brutto                    3,41 Ct/kWh
Sonstige Kosten:
Gebühr für Zähler                92,35 €/a
Stand April 2002

16)

Hier:      Inhalt der Vereinbarung zwischen Stadt Norderstedt und den Stadtwerken: Die sich für die Folgezeit ergebenden Wärmekosten dürfen nicht über den vergleichbaren Kosten des Verbrauchjahres 1997 liegen.
Trifft dies zu (Auflistung der Verbrauchsdaten)

Diese Frage wird von den Stadtwerken beantwortet.

 

17)

Hier:      Wurde der Wärmeliefervertrag eingehalten und evtl. neu überarbeitet?

Diese Frage wird von den Stadtwerken beantwortet.

18)

Hier:      In der Vereinbarung ist weiterhin festgehalten: Sollten Heizungsanlagen der Hausmeisterwohnungen erneuert werden, wird ein weiterer Grundpreis in Höhe von 10,3 % (6 % Zinsen und 4.3 % Abschreibung) der Anschaffungskosten erhoben.
Warum hat die Stadt aus eigenen Mitteln Heizungsanlagen in Hausmeisterwohnungen erneuert?

Die Vereinbarung gilt nicht für die in der Anlage 1B näher bezeichneten Anlagen für die Wärmeerzeugungsanlagen der Hausmeisterwohnungen und –häuser (Siehe § 1, Ziffer 10 der Vereinbarung). Aus diesem Grunde hat die Stadt aus eigenen Mitteln Wärmeerzeuger der Hausmeisterwohnungen und –häuser erneuert.

19)

Hier:      Wie hoch waren die Investitionen insgesamt?

Es wurden die folgenden Kesselerneuerungen durchgeführt:

-      Hausmeisterhaus Hauptschule Falkenberg      3.493,53 Euro
      Ersatz für den 24 Jahre alten Wärmeerzeuger,
      als Sofortmaßnahme wegen Undichtigkeiten
      Wärmeerzeugers

-      Haumeisterhaus Grundschule Harksheide Nord      3.204,87 Euro
      Wärmeerzeuger war nicht reparabel defekt

-      Hausmeisterhaus Grundschule Harksheide Süd      4.599,18 Euro
      Wärmeerzeuger war nicht reparabel defekt

Gesamt      11.297,58 Euro

 

Auszug  68

                      Stadtwerke