Sitzung: 20.11.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0626
Der
derzeitige Stand der Wirtschaftlichkeitsprüfung für die erforderliche Sanierung
der Lichtsignalanlagen mit Umrüstung auf LED-Technik hat für die ersten 40 von
100 Anlagen eine hohe Wirtschaftlichkeit und eine hohe CO2-Effizienz
ergeben:
§
Die
statische Amortisation der Maßnahme beträgt je nach Typ Lichtsignalanlage 5,6 –
7,1 Jahre.
§
Eine
Sanierung dieser 40 Anlagen bewirkt bereits eine CO2-Minderung von
220 t / Jahr und reduziert die CO2-Emissionen für diese Anlagen um
78 %.
§
Die
hierfür erforderliche Investitionssumme beträgt 485.000 €.
§
Die
Investitionsbank empfiehlt als Grenzwert für die Wirtschaftlichkeit von
Sanierungsmaßnahmen CO2-Minderungskosten (Erntefaktoren) von unter
4.000 €/t eingesparten CO2. Die CO2-Minderungskosten
betragen 2.200 € / t CO2 .
Damit
ist die Maßnahme ökologisch und ökonomisch besonders vorteilhaft.
Die
Maßnahme ist förderfähig im Sinne der Stromsparförderrichtlinie des Landes
Schleswig-Holstein. Nach Aussage der Investitionsbank ist das Land sehr daran
interessiert, die Sanierung der Lichtsignalanlagen in Norderstedt als
beispielhafte Maßnahme zu fördern. Für die gesamte Maßnahme könnte eine
Förderung von 120.000 € beantragt werden.
Um
in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müsste ein Förderantrag bis zum
29.11.2002 gestellt werden. Andernfalls kann nicht mehr auf den Förderhaushalt
2002 des Landes zurückgegriffen werden, in dem noch 20.000 € für die Maßnahme
aus Norderstedt bereitstehen (bei Umsetzung im Rahmen einer Investition von
82.000 € im Jahr 2003). Darüber hinaus kann mit dem unverbindlichen Antrag auf
Förderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Chance erheblich erhöht werden, auch
Mittel aus dem Förderhaushalt 2003 zu bekommen.
Da
die Wirtschaftlichkeitsprüfung erst jetzt zu Ende gebracht werden konnte, sind
noch keine Mittel für den Haushalt 2003 eingeplant. Die Verwaltung wird deshalb
einen Förderantrag beim Land stellen, um die Chancen der Co-Finanzierung zu
wahren. Damit fällt noch keine Vorentscheidung für den städtischen Haushalt,
denn der Antrag kann später gegebenenfalls zurück gezogen werden. Sobald
detailliertere Informationen zum Vorhaben selbst und zu
Finanzierungsmöglichkeiten vorliegen, wird der Ausschuss erneut mit dem Thema
befasst.
Frau
Farnsteiner und Frau Schmidt-Scherlitzki erläutern die Vorlage und beantworten
Fragen der Ausschussmitglieder.
Der
Ausschuss für Umweltschutz nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.