Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der derzeitige Stand der Wirtschaftlichkeitsprüfung für die erforderliche Sanierung der Lichtsignalanlagen mit Umrüstung auf LED-Technik hat für die ersten 40 von 100 Anlagen eine hohe Wirtschaftlichkeit und eine hohe CO2-Effizienz ergeben:

§         Die statische Amortisation der Maßnahme beträgt je nach Typ Lichtsignalanlage 5,6 – 7,1 Jahre.

§         Eine Sanierung dieser 40 Anlagen bewirkt bereits eine CO2-Minderung von 220 t / Jahr und reduziert die CO2-Emissionen für diese Anlagen um 78 %.

§         Die hierfür erforderliche Investitionssumme beträgt 485.000 €.

§         Die Investitionsbank empfiehlt als Grenzwert für die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen CO2-Minderungskosten (Erntefaktoren) von unter 4.000 €/t eingesparten CO2. Die CO2-Minderungskosten betragen 2.200 € / t CO2 .

Damit ist die Maßnahme ökologisch und ökonomisch besonders vorteilhaft.

 

Die Maßnahme ist förderfähig im Sinne der Stromsparförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein. Nach Aussage der Investitionsbank ist das Land sehr daran interessiert, die Sanierung der Lichtsignalanlagen in Norderstedt als beispielhafte Maßnahme zu fördern. Für die gesamte Maßnahme könnte eine Förderung von 120.000 € beantragt werden.

 

Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müsste ein Förderantrag bis zum 29.11.2002 gestellt werden. Andernfalls kann nicht mehr auf den Förderhaushalt 2002 des Landes zurückgegriffen werden, in dem noch 20.000 € für die Maßnahme aus Norderstedt bereitstehen (bei Umsetzung im Rahmen einer Investition von 82.000 € im Jahr 2003). Darüber hinaus kann mit dem unverbindlichen Antrag auf Förderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Chance erheblich erhöht werden, auch Mittel aus dem Förderhaushalt 2003 zu bekommen.

 

Da die Wirtschaftlichkeitsprüfung erst jetzt zu Ende gebracht werden konnte, sind noch keine Mittel für den Haushalt 2003 eingeplant. Die Verwaltung wird deshalb einen Förderantrag beim Land stellen, um die Chancen der Co-Finanzierung zu wahren. Damit fällt noch keine Vorentscheidung für den städtischen Haushalt, denn der Antrag kann später gegebenenfalls zurück gezogen werden. Sobald detailliertere Informationen zum Vorhaben selbst und zu Finanzierungsmöglichkeiten vorliegen, wird der Ausschuss erneut mit dem Thema befasst.

 

 

Frau Farnsteiner und Frau Schmidt-Scherlitzki erläutern die Vorlage und beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.