Sitzung: 20.11.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0599
Die
zur Zeit gültige Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen an eingetragene,
gemeinnützige, anerkannte und in Norderstedt tätige Natur- und
Umweltschutzvereine und –verbände ist durch Beschluss des Ausschuss für
Umweltschutz am 27.08.1996 seit dem 01.09.1996 in Kraft.
Aufgrund
der in den vergangenen Jahren angesammelten Erfahrungen bei der Förderung der
Vereine ist eine Überarbeitung notwendig geworden.
Die
vorgenommen Änderungen des Verwaltungsentwurfs (siehe Anlage 5) beziehen sich
hauptsächlich auf folgende Bereiche:
1.
redaktionelle
Änderungen:
In der Arbeit mit den Vereinen hat sich gezeigt, dass der Aufbau der Richtlinie
als verwirrend empfunden wird, wodurch Missverständnisse und Probleme bei der
Förderung auftraten hat, so dass einige Vereine keine Förderung erhalten
konnten.
2.
Höhe
der Förderbeträge:
Aufgrund von Kostensteigerungen sind einige der in der Richtlinie enthaltenen
Obergrenzen unrealistisch geworden, so dass in Teilbereichen keine Förderungen
mehr beantragt wurden (z.B. Druckkosten). Zusätzlich mussten auch in einigen
Bereichen Kostenbeschränkungen eingeführt werden, um die Verhältnismässigkeit
zu wahren (z.B. Fortbildungskosten).
3.
Euro-Umstellung:
Durch die Einführung des Euro war es notwendig, die Förderbeträge anzupassen.
Um "krumme" Beträge zu vermeiden, wurden entsprechende Rundungen auf
"glatte" Summen vorgenommen.
4.
rechtliche
Änderungen:
Zusätzlich wurde noch Änderungen in gesetzlichen Regelungen mit eingearbeitet
(z.B. km-Pauschale)
Nun
soll den geförderten Vereinen ab den 25.11.02 die Möglichkeit gegeben werden,
Stellungnahmen im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens bis zum 20.12.02
einzureichen.
Die
zu beteiligen Vereine sind:
-
Allgemeiner
Deutscher Fahrrad Club (ADFC)
-
Naturschutzbund
Deutschland (NABU)
-
Imkerverein
Norderstedt
-
Deutsche
Waldjugend
-
Initiativkreis
fahradfreundliches Norderstedt
-
Norderstedter
Interessengemeinschaft für Fluglärmschutz e.V. (NIG)
-
Bund
für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND)
-
Hegering
Norderstedt
Die
Verwaltung wird dann bis zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz im
Februar 2003 die eingegangenen Stellungnahmen der Vereine mit dem
überarbeiteten Verwaltungsentwurf zur Beschlussfassung einreichen.
Herr
v. Breymann erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen der
Ausschussmitglieder.