Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die zur Zeit gültige Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen an eingetragene, gemeinnützige, anerkannte und in Norderstedt tätige Natur- und Umweltschutzvereine und –verbände ist durch Beschluss des Ausschuss für Umweltschutz am 27.08.1996 seit dem 01.09.1996 in Kraft.

 

Aufgrund der in den vergangenen Jahren angesammelten Erfahrungen bei der Förderung der Vereine ist eine Überarbeitung notwendig geworden.

 

Die vorgenommen Änderungen des Verwaltungsentwurfs (siehe Anlage 5) beziehen sich hauptsächlich auf folgende Bereiche:

 

1.        redaktionelle Änderungen:
In der Arbeit mit den Vereinen hat sich gezeigt, dass der Aufbau der Richtlinie als verwirrend empfunden wird, wodurch Missverständnisse und Probleme bei der Förderung auftraten hat, so dass einige Vereine keine Förderung erhalten konnten.

2.        Höhe der Förderbeträge:
Aufgrund von Kostensteigerungen sind einige der in der Richtlinie enthaltenen Obergrenzen unrealistisch geworden, so dass in Teilbereichen keine Förderungen mehr beantragt wurden (z.B. Druckkosten). Zusätzlich mussten auch in einigen Bereichen Kostenbeschränkungen eingeführt werden, um die Verhältnismässigkeit zu wahren (z.B. Fortbildungskosten).

3.        Euro-Umstellung:
Durch die Einführung des Euro war es notwendig, die Förderbeträge anzupassen. Um "krumme" Beträge zu vermeiden, wurden entsprechende Rundungen auf "glatte" Summen vorgenommen.

4.        rechtliche Änderungen:
Zusätzlich wurde noch Änderungen in gesetzlichen Regelungen mit eingearbeitet (z.B. km-Pauschale)

 

Nun soll den geförderten Vereinen ab den 25.11.02 die Möglichkeit gegeben werden, Stellungnahmen im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens bis zum 20.12.02 einzureichen.

 

Die zu beteiligen Vereine sind:

 

-          Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club (ADFC)

-          Naturschutzbund Deutschland (NABU)

-          Imkerverein Norderstedt

-          Deutsche Waldjugend

-          Initiativkreis fahradfreundliches Norderstedt

-          Norderstedter Interessengemeinschaft für Fluglärmschutz e.V. (NIG)

-          Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND)

-          Hegering Norderstedt

 

Die Verwaltung wird dann bis zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz im Februar 2003 die eingegangenen Stellungnahmen der Vereine mit dem überarbeiteten Verwaltungsentwurf zur Beschlussfassung einreichen.

 

 

Herr v. Breymann erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.