Sitzung: 20.11.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:5 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0548
Herr Langeheinecke stellt folgenden Antrag an die
Verwaltung:
"Die Verwaltung wird gebeten, abzuklären, ob in
der Umschlagstation Oststraße eine kostenlose Annahme von Sperrmüll aus
Norderstedter Haushalten erfolgen kann und welche Kosten dadurch entstehen
würden.
Die Kosten sind mit einer Einrichtung und
Unterhaltung einer Annahmestelle auf dem Bauhof zu vergleichen (auch
Personaleinsatz)."
Stellungnahme der Verwaltung:
Der WZV hat mit dem anliegenden Schreiben vom
18.09.2002 (Anlage 1.; s. hierzu auch Anlage 2; Kopie der Einladung zur
Verbandsversammlung beim WZV am 29.10.2002) Stellung zu Annahmemöglichkeiten
und Preisen bezogen. Die endgültigen Preise sind stark abhängig von der Klärung
der Frage, ob bzw. in welchem Umfang und zu welchen Folgekosten die fast
30 Jahre alte Müllumschlagstation renoviert und künftig genutzt wird.
Die Anlage diente im Jahre 1989 der Annahme und dem
Umschlag von 81.000 t Abfall. Die Mengen sind seitdem (z. B. durch die
Einführung von DSD und die getrennte Bioabfallsammlung sowie Mengeneinbußen
beim Gewerbeabfall) drastisch zurückgegangen.
Heute kommt der Hauptanteil des angelieferten Mülls
aus Norderstedt. Der Vertrag über die Nutzung der Umschlagstation mit der Stadt
Norderstedt läuft zum 31.12.2005 aus. Die Gremien des WZV und der Stadt
Norderstedt müssen im nächsten Jahr die Zukunftsplanungen abstimmen.
Das Betriebsamt sieht auch Möglichkeiten außerhalb
der Nutzung der Umschlagstation zur Kostenoptimierung von Handling und Logistik
des Abfalls auf Flächen in unmittelbarer Nähe zum Bauhof.
Bezüglich der Rahmenbedingungen zur Annahme von
Sperrmüll auf dem Bauhof Friedrich-Ebert-Straße verweist das Betriebsamt auf
die Vorlage M 02/0300, die eine Perspektive für die zukünftigen
Entsorgungsdienstleistungen darstellt. Diese Vorlage wurde dem Ausschuss für
Umweltschutz am 19. 06.2002 vorgestellt. Die Kostenvergleichsrechnung für eine
Annahme auf dem Bauhof oder beim WZV hängen von der Konkretisierung der
Planungen auf der Friedrich-Ebert-Straße in Zusammenarbeit mit dem
Umweltausschuss ab (Neubau SOMÜ incl. Recyclinghof; nur Neubau Recyclinghof;
“schonende Abfuhr” mit extra Lagerhalle etc.).
Die isolierte Betrachtung der Dienstleistung “Sperrmüllannahme”,
losgelöst von den übrigen Entsorgungsangeboten, die auf dem städtischen
Recyclinghof zukünftig vorgehalten werden sollten, ist suboptimal. Die
Schadstoffsammelstelle hat als wichtiges Entsorgungsangebot ihren Sitz auf dem
Bauhof; hier sollten auch alle anderen - bisher stark nachgefragten -
Entsorgungsleistungen zukünftig als Paket angeboten werden.
Es ist den Kunden schwer vermittelbar, ihn für die
Sperrmüllannahme auf die Oststraße zu verweisen, für die Annahme von
Sonderabfällen, Bauschutt, Elektroschrott, Altöl etc. (und die bisher noch
nicht bereitgestellten Entsorgungsangebote wie Stubben, Laub, Strauchwerk,
Restabfall etc.) aber auf den Bauhof Friedrich-Ebert-Straße.
Insofern erscheint eine Zusammenarbeit mit dem WZV
vor allem dann sinnvoll, wenn umfassende Entsorgungsangebote
(unabhängig von der Frage, an welcher Stelle der Stadt) für den Bürger
vorgehalten werden.
Gleichzeitige ist sicherzustellen, dass, egal welche
Form der Kooperation gewählt wird, eine differenzierte Trennung der Gebühren-
und Entgeltabrechnung zwischen den Leistungen für Norderstedter Bürger (wie
bisher kostenfrei) und den Leistungen des WZV für die Bewohner des
Kreises (wie bisher kostenpflichtig) erfolgt.
Frau
Hahn stellt im Namen der SPD folgenden Antrag:
1.
Die
Anlieferung von Sperrmüll durch Norderstedter Bürger auf der Umschlagsstadtion
Norderstedt Oststraße wird ohne zusätzliche Kosten erfolgen.
Zu disem Zweck erhält jeder Haushalt 2 Gutscheine pro Jahr zur kostenlosen
Nutzung der Sperrmüllabgabe ab 2003.
2.
Die
SPD spricht sich grundsätzlich für den Erhalt der Umschlagstation Oststraße aus
Kostengründen aus. Mit dem Wegezweckverband sind daher kurzfristig
Verhandlungen aufzunehmen und ein Kooperationsvertrag ist abzuschließen.
Der Vertragsentwurf ist dem Ausschuss bis spätestens Januar 2003 vorzulegen.
Frau
Hahn erläutert die Hintergründe ihres Antrages.
Eine
längere Diskussion schließt sich an.
Herr
Langeheinecke beantragt eine Sitzungsunterbrechung.
Sitzungsunterbrechung von 2002
Uhr bis 2017 Uhr.
Herr
Sandhof äußert Bedenken ob der Antrag mit Vergaberecht und kommunalem
Abgaberecht zu vereinbaren ist.
Herr
Lücht beantragt, die Abstimmung des Antrages der SPD bis zur Dezembersitzung zu
vertagen, da er noch einen erheblichen Beratungsbedarf in seiner Fraktion
zieht.
Herr
Langeheinecke ergänzt den Antrag der SPD wie folgt:
"
Punkt 1. Wird wie folgt ergänzt:
.......
Eine Vereinbarung ist auf 2 Jahre zu begrenzen, mit der Möglichkeit einer
Verlängerung. Die Verhandlungsergebnisse sind dem Ausschuss vorzulegen."
Die
Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Lücht abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Der
Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung
mehrheitlich abgelehnt.
Die
Vorsitzende lässt über den ergänzten Antrag der SPD abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Der
Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung
mehrheitlich beschlossen.
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