Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:5 Enthaltungen:0

Herr Langeheinecke stellt folgenden Antrag an die Verwaltung:

 

"Die Verwaltung wird gebeten, abzuklären, ob in der Umschlagstation Oststraße eine kostenlose Annahme von Sperrmüll aus Norderstedter Haushalten erfolgen kann und welche Kosten dadurch entstehen würden.

 

Die Kosten sind mit einer Einrichtung und Unterhaltung einer Annahmestelle auf dem Bauhof zu vergleichen (auch Personaleinsatz)."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der WZV hat mit dem anliegenden Schreiben vom 18.09.2002 (Anlage 1.; s. hierzu auch Anlage 2; Kopie der Einladung zur Verbandsversammlung beim WZV am 29.10.2002) Stellung zu Annahmemöglichkeiten und Preisen bezogen. Die endgültigen Preise sind stark abhängig von der Klärung der Frage, ob bzw. in welchem Umfang und zu welchen Folgekosten die fast 30 Jahre alte Müllumschlagstation renoviert und künftig genutzt wird.

 

Die Anlage diente im Jahre 1989 der Annahme und dem Umschlag von 81.000 t Abfall. Die Mengen sind seitdem (z. B. durch die Einführung von DSD und die getrennte Bioabfall­sammlung sowie Mengeneinbußen beim Gewerbeabfall) drastisch zurückgegangen.

 

Heute kommt der Hauptanteil des angelieferten Mülls aus Norderstedt. Der Vertrag über die Nutzung der Umschlagstation mit der Stadt Norderstedt läuft zum 31.12.2005 aus. Die Gremien des WZV und der Stadt Norderstedt müssen im nächsten Jahr die Zukunftsplanungen abstimmen.

 

Das Betriebsamt sieht auch Möglichkeiten außerhalb der Nutzung der Umschlagstation zur Kostenoptimierung von Handling und Logistik des Abfalls auf Flächen in unmittelbarer Nähe zum Bauhof.

 

Bezüglich der Rahmenbedingungen zur Annahme von Sperrmüll auf dem Bauhof Friedrich-Ebert-Straße verweist das Betriebsamt auf die Vorlage M 02/0300, die eine Perspektive für die zukünftigen Entsorgungsdienstleistungen darstellt. Diese Vorlage wurde dem Ausschuss für Umweltschutz am 19. 06.2002 vorgestellt. Die Kostenvergleichs­rechnung für eine Annahme auf dem Bauhof oder beim WZV hängen von der Konkreti­sierung der Planungen auf der Friedrich-Ebert-Straße in Zusammenarbeit mit dem Umweltausschuss ab (Neubau SOMÜ incl. Recyclinghof; nur Neubau Recyclinghof; “schonende Abfuhr” mit extra Lagerhalle etc.).

 

Die isolierte Betrachtung der Dienstleistung “Sperrmüllannahme”, losgelöst von den übrigen Entsorgungsangeboten, die auf dem städtischen Recyclinghof zukünftig vorgehalten werden sollten, ist suboptimal. Die Schadstoffsammelstelle hat als wichtiges Entsorgungsangebot ihren Sitz auf dem Bauhof; hier sollten auch alle anderen - bisher stark nachgefragten - Entsorgungsleistungen zukünftig als Paket angeboten werden.

Es ist den Kunden schwer vermittelbar, ihn für die Sperrmüllannahme auf die Oststraße zu verweisen, für die Annahme von Sonderabfällen, Bauschutt, Elektroschrott, Altöl etc. (und die bisher noch nicht bereitgestellten Entsorgungsangebote wie Stubben, Laub, Strauchwerk, Restabfall etc.) aber auf den Bauhof Friedrich-Ebert-Straße.

 

Insofern erscheint eine Zusammenarbeit mit dem WZV vor allem dann sinnvoll, wenn umfassende Entsorgungsangebote (unabhängig von der Frage, an welcher Stelle der Stadt) für den Bürger vorgehalten werden.

 

Gleichzeitige ist sicherzustellen, dass, egal welche Form der Kooperation gewählt wird, eine differenzierte Trennung der Gebühren- und Entgeltabrechnung zwischen den Leistungen für Norderstedter Bürger (wie bisher kostenfrei) und den Leistungen des WZV für die Bewohner des Kreises (wie bisher kostenpflichtig) erfolgt.

 

 

 

Frau Hahn stellt im Namen der SPD folgenden Antrag:

 

1.        Die Anlieferung von Sperrmüll durch Norderstedter Bürger auf der Umschlagsstadtion Norderstedt Oststraße wird ohne zusätzliche Kosten erfolgen.
Zu disem Zweck erhält jeder Haushalt 2 Gutscheine pro Jahr zur kostenlosen Nutzung der Sperrmüllabgabe ab 2003.

2.        Die SPD spricht sich grundsätzlich für den Erhalt der Umschlagstation Oststraße aus Kostengründen aus. Mit dem Wegezweckverband sind daher kurzfristig Verhandlungen aufzunehmen und ein Kooperationsvertrag ist abzuschließen.
Der Vertragsentwurf ist dem Ausschuss bis spätestens Januar 2003 vorzulegen.

 

Frau Hahn erläutert die Hintergründe ihres Antrages.

 

Eine längere Diskussion schließt sich an.

 

Herr Langeheinecke beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Sitzungsunterbrechung von 2002 Uhr bis 2017 Uhr.

 

Herr Sandhof äußert Bedenken ob der Antrag mit Vergaberecht und kommunalem Abgaberecht zu vereinbaren ist.

 

Herr Lücht beantragt, die Abstimmung des Antrages der SPD bis zur Dezembersitzung zu vertagen, da er noch einen erheblichen Beratungsbedarf in seiner Fraktion zieht.

 

Herr Langeheinecke ergänzt den Antrag der SPD wie folgt:

 

" Punkt 1. Wird wie folgt ergänzt:

....... Eine Vereinbarung ist auf 2 Jahre zu begrenzen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Die Verhandlungsergebnisse sind dem Ausschuss vorzulegen."

 

Die Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Lücht abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Vorsitzende lässt über den ergänzten Antrag der SPD abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug:

 

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