Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0

Herr Scharf und Frau Haase nehmen an der Sitzung teil. Frau Peihs erläutert ihr Schreiben vom 11.10.02 an Herrn Dr. Freter, welches als Anlage 4 der Beschlussvorlage beigefügt war. Herr Hörth und Frau Peihs beantworten Fragen der Ausschussmitglieder. Der Ausschuss diskutiert ausführlich die Übernahme des Defizits und die Personalaufstockung.

 

Auf Antrag von Herrn Limbacher wird die Sitzung von 19.23 Uhr bis 19.31 Uhr unterbrochen.

 

Herr Limbacher stellt danach folgenden Antrag für die CDU-Fraktion :

 

"Der Ausschuss spricht sich für die Fortführung der ambulanten Reha in der Suchtkrankenberatungsstelle, wie vertraglich vorgesehen, aus.

Zur Lösung der personellen Voraussetzungen wird einer Kooperation zwischen der Psychologischen Beratungsstelle und der Suchtkrankenberatungsstelle, beide in Trägerschaft des Sozialwerk Norderstedt e.V., zugestimmt.

Der Ausschuss ist bereit 30% / 100% des errechneten Verlustes, in Höhe von jährlich

14.700 € / 49.000 € zu übernehmen." 

 

Abstimmungsergebnis :   4  Ja-Stimmen

                                           7  Nein-Stimmen

0     Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Danach stellt Frau Schön den ersten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

 

"Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung und der von den Kreisgremien getroffenen ablehnenden Entscheidungen sieht der Ausschuss sich nicht in der Lage, in der Vergangenheit angefallene und in Zukunft entstehende Defizite zu übernehmen.

 

Einer Aufstockung des Fachpersonals, verbunden mit zusätzlichen Kosten, kann nicht zugestimmt werden.

 

Dem Träger wird empfohlen, die auszuführenden Tätigkeiten und die dafür entstehenden Kosten im Rahmen des zugebilligten Budgets zu kalkulieren.

Einer Herausnahme des Bereiches ambulante Rehabilitation aus der Leistungsvereinbarung wird zugestimmt, weil ein Ausgleich des dargestellten Verlustes von jährlich ca. 49.000 € nicht erfolgen kann."

 

Die Vorlage wird mehrheitlich beschlossen.

 

AUSZUG : 502