Sitzung: 21.11.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B02/0563
Die
Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen.
Zu
diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Schröder und Frau Peter vom Büro Bendfeldt,
Schörder, Franke, die Herren Schumacher und Bertermann von der EGNO und als
Mitglied des Umweltausschusses Frau Pfeiler anwesend.
Frau
Rimka erläutert die Planungen
Frau
Rimka beantwortet die Fragen des Ausschusses.
Frau
Slevogt erscheint um 19:35 Uhr wieder zur Sitzung
Vorschlag
der Verwaltung:
In
den textlichen Festsetzungen wird in 5.5 Folgendes ergänzt. .... verursachen
einen externen Ausgleichsbedarf in Höhe von 4.053 qm. Das Ausgleichsdefizit
wird als Grünlandextensiverung auf einer 8.105 qm großen städteigenen Fläche
.....
Antrag
Frau Hahn
In
Ziffer 4.2 soll festgelegt werden, dass es dort heisst ....(auch hochstämmige
Obstbäume)
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Herr
Bertermann weißt auf die wirtschaftliche Problematik eines Fernwärmeanschluss-
und -benutzungszwanges hin.
Beschluss:
a)
Das
Plangebiet des B-Planes 224 Süd wird gegenüber dem Grundsatzbeschluss zur
Teilung des B-Planes 224 um eine nordwestliche Fläche zur Friedhofsnutzung
erweitert und um eine östlich gelegene Fläche reduziert (geplante Rad- und
Fußwegeführung zur Unterführung der verlängerten Oadby-and-Wigston-Straße).
b)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 224 Süd – Norderstedt -,Gebiet “Reiherhagen”,
westlich AKN-Trasse, nördlich Reiherhagen , östlich Föhrenkamp wird
einschließlich der Begründung, Stand : 22.10.2002 in der Fassung der Anlage 3
zur Vorlage Nr. B 02/0563 und den o. g. Änderungen gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 224 Süd- Norderstedt -, sowie die
Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und von der
öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschußmitglieder von der Beratung und Beschlußfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend :
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen