Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Schröder und Frau Peter vom Büro Bendfeldt, Schörder, Franke, die Herren Schumacher und Bertermann von der EGNO und als Mitglied des Umweltausschusses Frau Pfeiler anwesend.

 

Frau Rimka erläutert die Planungen

 

Frau Rimka beantwortet die Fragen des Ausschusses.

 

Frau Slevogt erscheint um 19:35 Uhr wieder zur Sitzung

 

Vorschlag der Verwaltung:

In den textlichen Festsetzungen wird in 5.5 Folgendes ergänzt. .... verursachen einen externen Ausgleichsbedarf in Höhe von 4.053 qm. Das Ausgleichsdefizit wird als Grünlandextensiverung auf einer 8.105 qm großen städteigenen Fläche .....

 

Antrag Frau Hahn

In Ziffer 4.2 soll festgelegt werden, dass es dort heisst ....(auch hochstämmige Obstbäume)

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Herr Bertermann weißt auf die wirtschaftliche Problematik eines Fernwärmeanschluss- und     -benutzungszwanges hin.

 

Beschluss:

 

a)       Das Plangebiet des B-Planes 224 Süd wird gegenüber dem Grundsatzbeschluss zur Teilung des B-Planes 224 um eine nordwestliche Fläche zur Friedhofsnutzung erweitert und um eine östlich gelegene Fläche reduziert (geplante Rad- und Fußwegeführung zur Unterführung der verlängerten Oadby-and-Wigston-Straße).

b)       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 224 Süd – Norderstedt -,Gebiet “Reiherhagen”, westlich AKN-Trasse, nördlich Reiherhagen , östlich Föhrenkamp wird einschließlich der Begründung, Stand : 22.10.2002 in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 02/0563 und den o. g. Änderungen gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 224 Süd- Norderstedt -, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschußmitglieder von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen