Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Das Amt für Gebäudewirtschaft gibt folgenden Bericht:

 

Zur Fernüberwachung der Schulen mit vorhandenen Regelungen der Firma Siemens ist die Beschaffung eines Rechners erforderlich.

 

Da es sich dabei um die Lieferung einer Leistung gemäß VOL handelt, kann diese nicht von der vorhandenen Haushaltsstelle 2000.950000 verbucht werden.

 

Es ist eine außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt für das Jahr 2002 auf der Haushaltsstelle 2000.93501 – allgemeine Schulverwaltung, Klimaschutz, Beschaffung bewegliches Vermögen, Rechner – in Höhe von 11.837,33 € notwendig.

Die Zustimmung gemäß § 4 Haushaltssatzung durch den Bürgermeister wurde eingeholt.

 

Die Leistung der außerplanmäßigen Ausgabe ist unabweisbar, weil ohne die Anschaffung des Rechners zur Fernüberwachung nicht die Möglichkeit besteht, im wirtschaftlichsten Betriebsmodus zu fahren. Der Rechner gibt die Möglichkeit, auf alle  Regelungen der Firma Siemens zurückzugreifen und die Eingabe nutzungsfreier Zeiten sowie Auswertung und
Optimierung.

 

Deckungsmittel stehen auf der Haushaltsstelle 2000.950000 zur Verfügung.

Die Mittel wurden bereitgestellt.

Der Auftrag wurde erteilt.

 

 

 

Nach kurzer Diskussion nimmt der Ausschuss für junge Menschen den Bericht zur Kenntnis.