Sitzung: 04.12.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0627
Das Amt für
Gebäudewirtschaft gibt folgenden Bericht:
Zur Fernüberwachung der
Schulen mit vorhandenen Regelungen der Firma Siemens ist die Beschaffung eines
Rechners erforderlich.
Da es sich dabei um die
Lieferung einer Leistung gemäß VOL handelt, kann diese nicht von der
vorhandenen Haushaltsstelle 2000.950000 verbucht werden.
Es ist eine außerplanmäßige
Ausgabe im Vermögenshaushalt für das Jahr 2002 auf der Haushaltsstelle 2000.93501
– allgemeine Schulverwaltung, Klimaschutz, Beschaffung bewegliches Vermögen,
Rechner – in Höhe von 11.837,33 € notwendig.
Die Zustimmung gemäß § 4
Haushaltssatzung durch den Bürgermeister wurde eingeholt.
Die Leistung der
außerplanmäßigen Ausgabe ist unabweisbar, weil ohne die Anschaffung
des Rechners zur Fernüberwachung nicht die Möglichkeit besteht, im
wirtschaftlichsten Betriebsmodus zu fahren. Der Rechner gibt die Möglichkeit,
auf alle Regelungen der Firma Siemens
zurückzugreifen und die Eingabe nutzungsfreier Zeiten sowie Auswertung und
Optimierung.
Deckungsmittel stehen auf der
Haushaltsstelle 2000.950000 zur Verfügung.
Die Mittel wurden
bereitgestellt.
Der Auftrag wurde erteilt.
Nach kurzer Diskussion
nimmt der Ausschuss für junge Menschen den Bericht zur Kenntnis.