Sitzung: 05.12.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0644
Herr Bosse gibt für das Amt
60 den folgenden Bericht.
Generell
ist bekannt, dass in diversen Städten Regenwassergebühren, auch
fälschlicherweise Regensteuer genannt, erhoben werden.
Auf Grund der Anregung aus
dem Ausschuss wurde bei der Stadtentwässerung Itzehoe und Pinneberg
nachgefragt.
In Itzehoe wird eine Gebühr
in Höhe von 10,66 € pro Jahr und Beitragseinheit erhoben. Eine Beitragseinheit
entspricht je 30 m² angefangener angeschlossener Fläche. Für abflussmindernde
Flächen, z. B. Gründächer oder Versickerungsanlagen erfolgen bei ausreichender
Bemessung Abschläge.
In Pinneberg beträgt die Höhe
der Gebühr 0,33 € pro m² angeschlossener Fläche und Jahr. Versickerungsflächen
werden vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit.
Grundlage, um eine
Regenwassergebühr einführen zu können, ist zunächst eine Abwassersatzung, in
der auch die Niederschlagswasserbeseitigung geregelt wird. Diese gibt es in Norderstedt
bisher nicht. Ein entsprechender Entwurf wurde 1998 vom Ausschuss für Planung,
Bau und Verkehr abgelehnt.
Weiterhin müssen die
Anschlussnehmer sowie die angeschlossenen Flächen ermittelt werden. Eine
gängige, allerdings sehr zeit- und personalaufwendige Methode, ist, Fragebogen
zu versenden. Nach Auskunft aus Itzehoe mussten ca. 10.300 Grundbücher
eingesehen werden. Mit der Bearbeitung war eine Person ca. 1 ¼ Jahr
beschäftigt, zusätzlich wurde eine sehr intensive Öffentlichkeitsarbeit
betrieben. Auf Norderstedt bezogen ist unter der Voraussetzung, dass
entsprechendes Personal freigestellt wird, von einer Bearbeitungsdauer von
mindestens zwei Jahren auszugehen.
Von Interesse dürfte noch
sein, dass im Gegensatz zu Norderstedt in Itzehoe bereits vorher
Regenwassergebühren nach Frischwassermaßstab erhoben wurden, die dann auf den
vor genannten Flächenmaßstab umgestellt worden sind.
Das Fazit, das aus den
Recherchen gezogen werden kann, ist, dass die Einführung einer Regenwassergebühr
zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung einiger Bürger führt, ein hoher
Verwaltungsaufwand erforderlich ist und der mittelfristige Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung voraussichtlich eher gering ist.