Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.

 

 

Generell ist bekannt, dass in diversen Städten Regenwassergebühren, auch fälschlicherweise Regensteuer genannt, erhoben werden.

 

Auf Grund der Anregung aus dem Ausschuss wurde bei der Stadtentwässerung Itzehoe und Pinneberg nachgefragt.

 

In Itzehoe wird eine Gebühr in Höhe von 10,66 € pro Jahr und Beitragseinheit erhoben. Eine Beitragseinheit entspricht je 30 m² angefangener angeschlossener Fläche. Für abflussmin­dern­de Flächen, z. B. Gründächer oder Versickerungsanlagen erfolgen bei ausreichender Bemes­sung Abschläge.

 

In Pinneberg beträgt die Höhe der Gebühr 0,33 € pro m² angeschlossener Fläche und Jahr. Versickerungsflächen werden vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit.

 

Grundlage, um eine Regenwassergebühr einführen zu können, ist zunächst eine Abwasser­satzung, in der auch die Niederschlagswasserbeseitigung geregelt wird. Diese gibt es in Nor­derstedt bisher nicht. Ein entsprechender Entwurf wurde 1998 vom Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr abgelehnt.

 

Weiterhin müssen die Anschlussnehmer sowie die angeschlossenen Flächen ermittelt werden. Eine gängige, allerdings sehr zeit- und personalaufwendige Methode, ist, Fragebogen zu ver­senden. Nach Auskunft aus Itzehoe mussten ca. 10.300 Grundbücher eingesehen werden. Mit der Bearbeitung war eine Person ca. 1 ¼ Jahr beschäftigt, zusätzlich wurde eine sehr intensive Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Auf Norderstedt bezogen ist unter der Voraussetzung, dass entsprechendes Personal freigestellt wird, von einer Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Jahren auszugehen.

 

Von Interesse dürfte noch sein, dass im Gegensatz zu Norderstedt in Itzehoe bereits vorher Regenwassergebühren nach Frischwassermaßstab erhoben wurden, die dann auf den vor ge­nannten Flächenmaßstab umgestellt worden sind.

 

Das Fazit, das aus den Recherchen gezogen werden kann, ist, dass die Einführung einer Regen­wassergebühr zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung einiger Bürger führt, ein hoher Verwaltungsaufwand erforderlich ist und der mittelfristige Beitrag zur Haushalts­konsolidierung voraussichtlich eher gering ist.