Sitzung: 05.12.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0638
Gemäß
§ 2 ff. BauGB wird für einen Teil der im städtischen Eigentum befindlichen Fläche
Buschweg Nr. 40, Gebiet: südlich Buschweg, östlich Am Knick, die Aufstellung
der 1. Ände-rung des Bebauungsplanes 154 – Norderstedt – beschlossen.
Planungsziel ist:
-
Sicherung einer Fläche
zur Errichtung eines Kindertagesheimes (KiTa) im Ortsteil Garstedt als
Ersatzmaßnahme für das ehemals geplante KiTa am Möhlenbarg
-
Sicherung
erhaltenswerten Baumbestandes
Die Vorlage wurde mit 11
Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Sitzungsunterbrechung von
19:50 Uhr bis 20:00 Uhr.
Herr Berg und Herr Wolfram
verlassen um 20:00 Uhr die Sitzung.