Sitzung: 17.12.2002 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:30 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:3
Vorlage: B02/0597
Beschluss:
Ein Teil des Gewinns der Stadtwerke wird nicht an die Stadt abgeführt, sondern direkt
den Stadtwerke-Rücklagen zugeführt.
Die Höhe dieses Betrages beträgt maximal 40 % der
Konzessionsabgaben (entspricht vorgesehener Eigenkapitalverstärkung).
Die genaue Höhe des Betrages wird im Rahmen des
Jahresabschlusses des städtischen Haushaltes ermittelt; hierbei muss der an die
Stadt abzuführende Restbetrag so hoch sein, dass insgesamt die Mindestzuführung
vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt erreicht wird.
Die Zuweisung zur Verstärkung Eigenkapital
Stadtwerke wird um diesen Betrag gekürzt.
Diese Regelung gilt erstmalig für das Haushaltsjahr
2002.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 30 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.
Protokollauszug 106