Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:30 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:3

Beschluss:

Ein Teil des Gewinns  der Stadtwerke wird nicht an die Stadt abgeführt, sondern direkt den Stadtwerke-Rücklagen zugeführt.

Die Höhe dieses Betrages beträgt maximal 40 % der Konzessionsabgaben (entspricht vorgesehener Eigenkapitalverstärkung).

Die genaue Höhe des Betrages wird im Rahmen des Jahresabschlusses des städtischen Haushaltes ermittelt; hierbei muss der an die Stadt abzuführende Restbetrag so hoch sein, dass insgesamt die Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt erreicht wird.

Die Zuweisung zur Verstärkung Eigenkapital Stadtwerke wird um diesen Betrag gekürzt.

Diese Regelung gilt erstmalig für das Haushaltsjahr 2002.

 

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 30 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

 

Protokollauszug                106