Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Fuhr und Herr Luther von der Agenda 21 Gruppe als Gäste anwesend.

 

Die beiden Herren erläutern die Vorstellung der Gruppe.

 

Es wird der folgende Bericht gegeben:

 

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 06. Juli 2002 wurde von Seiten der Politik an die AGENDA 21 Arbeitsgruppe “Planung für Norderstedt” der Wunsch herangetragen, die Vorstellungen speziell die Abweichungen zum Szenario S des Stadtentwicklungsprogramms 2010 zu übermitteln.

 

Der Entwurf der Arbeitsgruppe zum Flächennutzungsplan liegt jetzt vor. Er beinhaltet

1.      einen Plan aufbauend auf dem Szenario S des STEP 2010 einschließlich Erläuterung und Thesen der Stadtentwicklung (der Plan wurde allen Fraktionen zugestellt)

2.      eine Auflistung der Bebauungsgebiete getrennt nach Wohn- und Gewerbe, wie sie im STEP 2010 enthalten sind,

3.      eine Auflistung der Bebauungsgebiete getrennt nach Wohn- und Gewerbe, bei denen die Vorstellungen der Arbeitsgruppe von denen des STEP 2010 abweichen.

 

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Verringerung des MIV liegen der Stadtverwaltung und den Parteien seit dem 23.04.2002 vor. Die Stellungnahme zum Konzept zur Netzergänzung des MIV liegt der Stadtverwaltung und den Parteien seit dem 08.08.2002 vor.

 

 

I.                     Präambel

 

 

Norderstedt wirbt mit dem Slogan “Eine Stadt im Grünen”. Dies setzt voraus, dass noch entsprechend unbebaute/unberührte und landwirtschaftlich genutzte Flächen vorhanden bleiben. Entwicklung als bipolare Bandstadt im Rahmen des Landschaftsrahmen- und Regionalplanes. Wir plädieren dafür, die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Fläche zwischen Mensch und Natur nicht über das im Stadtentwicklungskonzept 2010, Empfehlungskonzept, vorgesehene Maß zu Ungunsten der Natur zu verschieben.

Stadtentwicklung bedeuten nicht zwangsläufig die Ausweisung neuer Bebauungs- und Gewerbe­gebiete. Durch die Nachverdichtung (Ausnutzung der möglichen Bebauung) wird sich die Einwohnerzahl auf jeden Fall vergrößern (Okt. 2002: 74.003 Einwohner). Das Verhältnis zwischen Wohnungen und Arbeitsplätzen sollte ausgewogen bleiben. Das ausgearbeitete Kon­zept sollte dann beschlossen und so umgesetzt werden. Es ist nicht richtig, dass vor einem Ver­­kauf an einen möglichen Investor von der ursprünglichen Planung sofort abgewichen wird. Gravierende Änderungen sind jedoch bei veränderten Rahmenbedingungen nach Zustimmung aller Gremien möglich.

 

 

II.                   Thesen zur Stadtentwicklung

 

1.         Stadtentwicklung nur auf den Achsen.

2.         Die westlichen und östlichen Grüngürtel gem. dem Regionalplan 98 der Stadt bleiben erhalten, werden im FNP als solche ausgewiesen (westlich Friedrichsgaber Weg, östlich Segeberger Chaussee).

3.         Planungsziel Einwohnerzahl von max. 80.000.

4.         Keine schleichende Ausweitung von Bebauungs-, Gewerbe- und Bodenausbeutungsgebieten (Garstedter Feldmark, Glashütter Feldmark zwischen NSG Wittmoor und Gewerbegebiet Glashütte sowie südlich des Lemsahler Weges).

5.         Keine schleichende Bebauung der Tarpenbekniederung, Erhalt dieses Grüngürtels.

6.         Max. 4geschossige Bebauung. Ab 3 Geschossen sollte ein Aufzug eingebaut oder mindestens der Raum dafür vorgesehen werden.

7.         Verdichtung der Bebauung bzw. neue Bebauungspläne bevorzugt in der Nähe von Bahnhöfen.

8.         Bebauung unter Hochspannungsleitungen untersagen.

9.         Altengerechte Gebäude in unmittelbarer Nähe der Bahnhöfe vorsehen, Konzept: “Mobile ältere Menschen an die Bahn!!”

10.     Das soziale Zusammenleben durch entsprechende bauliche Anlagen (Marktplätze) fördern.

11.     Neugestaltung der Rathausarkaden unter dem Rathaus sowie Veränderung des Rathausplatzes (Ränder), um gemischte Gastronomie anzusiedeln. Dadurch Belebung des Stadtzentrums. Fußgängerfreundliches Pflaster vorsehen.

12.     Zentrierung des Verkehrs auf die Hauptstraßen, weg von den Wohnstraßen und “Schleichwegen”.

13.     An den Hauptstraßen Wohnbebauung nur in der 2. Baulinie, an der Hauptstraße in der 1. Linie nur Gewerbenutzung und Mischgebiete.

14.     Entwicklung von Nachbarschaftskonzepten, die das Zusammenleben fördern und Rohstoff schonende Gemeinschaftsanlagen (z. B. Stromerzeugung, Heizung usw.) ermöglichen.

15.     Bei der Planung von neuen Gebäuden Platz (Leerrohre, Schächte) für zusätzliche Leitungen/Rohre auf Grund weiterentwickelter Technik mit vorschreiben.

16.     Generationsübergreifendes Bauen mit variablem Raumkonzept fördern.

17.     Gettobildung durch Mischung der Wohnformen verhindern.

18.     Bebauungspläne so gestalten, dass ein Anschluss an den ÖPNV (Busse) möglich ist und schon mit dem Bezug die Linien dort fahren!! (s. Konzept MIV vom 23.04.2002).

19.     Erschließung bedarfsgerecht, keine Luxusstraßen.

20.     Verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h, Spielstraßen) sinnvoll gestalten, dass Feuerwehr und Rettungsdienste ungehindert durchkommen. Der Lieferverkehr muss ebenfalls möglich sein. Das Einhalten der Vorschriften ist eine Frage der Einsicht / Überzeugung und der Überwachung.

21.     Stellplätze für PKW sinnvoll gestalten (Blechlawinen an der Straße vermeiden). Mietung von Tiefgaragenstellplätzen ggf. vorschreiben (Änderung Bundesgesetz). Bei stadteigenen Grundstücken lässt sich dies durch den Kaufvertrag regeln.

22.     Neue Gewerbeflächen nur bei günstiger Verkehrsanbindung, die Verkehrserschließung muss mit der Ausweisung der Flächen erfolgen. Die Folgen für weitere Umgebung muss gleichzeitig mit untersucht werden.

23.     Vorhandene im Innenstadtgebiet liegende Gewerbegebiete in Mischgebiet umwidmen und bei Verkauf keine neuen Gewerbebetriebe ansiedeln.

24.     Als Gewerbeansiedlung keine Betriebe mit Warenverteilungscharakter zulassen (schlechtes Beispiel Oststraße, viel LKW-Verkehr, wenig Arbeitsplätze, große Fluktuation).

25.     Vorhandene Freiflächen in Gewerbegebieten nachverdichten. Jahrelang ungenutzte Gebäude vermeiden (Grund Steuerabschreibung?). Auf Besitzer einwirken, dass die Grundstücke verkauft werden, Marketing.

26.     Betriebe mit nachweisbarer agendagerechter Einstellung bevorzugen.

27.     Betriebe mit großem Arbeitskräftebedarf je ha und geringen Emissionswerten bevorzugen.

28.     Kurze Wege der Beschäftigten zur Arbeit anstreben.

29.     Energieeinsparung durch dezentrale Kraft-Wärmekopplung, ggf. Solarenergiegewinnung vorschreiben. Förderung von Pilotprojekten mit erneuerbaren Energien (Erdwärme usw.).

30.     Bebauungsformen mit energieeinsparenden Bauweisen und Materialien bevorzugen.

31.     Versiegelungsgrad nicht bebauter Bodenflächen gering halten (wasserdurchlässiges
Pflaster).

32.     Regenwassernutzung als Brauchwasser fördern bzw. Platz für Leitungen einplanen.

33.     Regenwasser dezentral, am besten auf den Grundstücken verrieseln. Sonst Rückhaltebecken mit biologischer Reinigung vorsehen.

34.     Änderung der Satzung für Erschließungskosten Regenwassersiel.

35.     Keine weiteren Kieskuhlen auf Norderstedter Stadtgebiet zulassen (auf den Kreis Segeberg energisch einwirken). Kieskuhlen werden möglicherweise mit belasteten Böden wiederverfüllt (Grundwasser und Luftverschmutzung sowie Lärmquellen).

36.     Problembetrieb Kompost und Erden: für das Verwerten der Gartengrünabfälle sollten ein oder mehrere geeignete Standorte gesucht werden. Für die Bürger sollten dezentrale Sammelstellen eingerichtet werden, die nicht selbst kompostieren können. Holzabfälle können geschreddert werden und flächig ausgebracht werden.

 

 

III.                 Verbesserung der Wohnqualität durch Verringerung des motorisierten Verkehrs

1.         Läden zur Deckung des Grundbedarfs in allen Stadtteilen mit kurzen Wegen.

2.         Förderung dieser Läden durch Subventionierung der Mieten bzw. des Grundstückserwerbs, z. B. über die städt. Entwicklungsgesellschaft.

3.         Einrichtung von sog. "Bahnhof-Shops" zur Deckung des täglichen Bedarfs (auf Grund der damit verbundenen guten Erreichbarkeit dieser Shops mit dem ÖPNV wäre dies besonders eine Hilfe für ältere Mitbürger, denen andere - umweltverträgliche - Verkehrsarten z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht bzw. nicht mehr zur Verfügung stehen).

4.         Keine Neuausweisung von Flächen für Fachmärkte pp. auf der "grünen Wiese".

5.         Herabstufung von Straßen sowie weitgehender Verzicht auf Straßenneubau, da sich der Bedarf auf Grund der Umsteuerung deutlich vermindern dürfte.

6.         Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge bei Fahrbahnerneuerung.

7.         Maßnahmen, um Nutzung von Straßen durch Erholungsbereiche als Schleichwege zu unterbinden (Beispiel: Rantzauer Forstweg, der selbst in den späten Abendstunden eine vielgenutzte Verbindung Richtung Hasloh darstellt), ggf. zur "Fahrradstraße" gem. der Möglichkeit der StVO umwidmen und gestalten.

 

 

IV.                Reihenfolge der Realisierung der neuen Bebauungspläne

Der Bedarf nach neuen Wohnbebauungsflächen ist vorher zu prüfen. Die einzelnen Teilabschnitte müssen zügig und vollständig realisiert werden bei gleichzeitiger Erschließung durch den ÖPNV.

1.         Garstedter Dreieck:

2.         Quickborner Straße/Ulzburger Straße

3.         Harksheide, Steindamm/Mühlenweg

4.         Glashütte: Bebauung nur am Ortskern, nicht am Ortsrand.
Bebauung am nördlichen Ortsrand bedeutet eine Zersiedelung.
Schlechte Infrastruktur: Verkehrstechnisch mit ÖPNV schlecht bis gar nicht zu erreichen, weiter Weg zur Schule und zum Einkaufen.

            Die Reihenfolge hängt auch von der Ausgestaltung der Planung und des ÖPNV ab.

 

Der Ausschuss diskutiert mit den Vortragenden über den Bericht.

 

Herr Dittmayer verlässt um 19.15 Uhr die Sitzung