Sitzung: 19.12.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Zu diesem Tagesordnungspunkt
sind Herr Fuhr und Herr Luther von der Agenda 21 Gruppe als Gäste anwesend.
Die beiden Herren erläutern
die Vorstellung der Gruppe.
Es wird der folgende Bericht
gegeben:
In der Sitzung des
Planungsausschusses vom 06. Juli 2002 wurde von Seiten der Politik an die
AGENDA 21 Arbeitsgruppe “Planung für Norderstedt” der Wunsch herangetragen, die
Vorstellungen speziell die Abweichungen zum Szenario S des
Stadtentwicklungsprogramms 2010 zu übermitteln.
Der Entwurf der Arbeitsgruppe
zum Flächennutzungsplan liegt jetzt vor. Er beinhaltet
1. einen Plan aufbauend auf dem Szenario S des STEP 2010
einschließlich Erläuterung und Thesen der Stadtentwicklung (der Plan wurde
allen Fraktionen zugestellt)
2. eine Auflistung der Bebauungsgebiete getrennt nach
Wohn- und Gewerbe, wie sie im STEP 2010 enthalten sind,
3. eine Auflistung der Bebauungsgebiete getrennt nach
Wohn- und Gewerbe, bei denen die Vorstellungen der Arbeitsgruppe von denen des
STEP 2010 abweichen.
Die Vorschläge der
Arbeitsgruppe zur Verringerung des MIV liegen der Stadtverwaltung und den
Parteien seit dem 23.04.2002 vor. Die Stellungnahme zum Konzept zur
Netzergänzung des MIV liegt der Stadtverwaltung und den Parteien seit dem
08.08.2002 vor.
I.
Präambel
Norderstedt wirbt mit dem
Slogan “Eine Stadt im Grünen”. Dies setzt voraus, dass noch entsprechend
unbebaute/unberührte und landwirtschaftlich genutzte Flächen vorhanden bleiben.
Entwicklung als bipolare Bandstadt im Rahmen des Landschaftsrahmen- und
Regionalplanes. Wir plädieren dafür, die Aufteilung der zur Verfügung stehenden
Fläche zwischen Mensch und Natur nicht über das im Stadtentwicklungskonzept
2010, Empfehlungskonzept, vorgesehene Maß zu Ungunsten der Natur zu
verschieben.
Stadtentwicklung bedeuten nicht
zwangsläufig die Ausweisung neuer Bebauungs- und Gewerbegebiete. Durch die
Nachverdichtung (Ausnutzung der möglichen Bebauung) wird sich die Einwohnerzahl
auf jeden Fall vergrößern (Okt. 2002: 74.003 Einwohner). Das Verhältnis
zwischen Wohnungen und Arbeitsplätzen sollte ausgewogen bleiben. Das
ausgearbeitete Konzept sollte dann beschlossen und so umgesetzt werden. Es ist
nicht richtig, dass vor einem Verkauf an einen möglichen Investor von der
ursprünglichen Planung sofort abgewichen wird. Gravierende Änderungen sind
jedoch bei veränderten Rahmenbedingungen nach Zustimmung aller Gremien möglich.
II.
Thesen
zur Stadtentwicklung
1.
Stadtentwicklung nur auf
den Achsen.
2.
Die westlichen und
östlichen Grüngürtel gem. dem Regionalplan 98 der Stadt bleiben erhalten,
werden im FNP als solche ausgewiesen (westlich Friedrichsgaber Weg, östlich
Segeberger Chaussee).
3.
Planungsziel
Einwohnerzahl von max. 80.000.
4.
Keine schleichende
Ausweitung von Bebauungs-, Gewerbe- und Bodenausbeutungsgebieten (Garstedter
Feldmark, Glashütter Feldmark zwischen NSG Wittmoor und Gewerbegebiet Glashütte
sowie südlich des Lemsahler Weges).
5.
Keine schleichende
Bebauung der Tarpenbekniederung, Erhalt dieses Grüngürtels.
6.
Max. 4geschossige
Bebauung. Ab 3 Geschossen sollte ein Aufzug eingebaut oder mindestens der Raum
dafür vorgesehen werden.
7.
Verdichtung der Bebauung
bzw. neue Bebauungspläne bevorzugt in der Nähe von Bahnhöfen.
8.
Bebauung unter
Hochspannungsleitungen untersagen.
9.
Altengerechte Gebäude in
unmittelbarer Nähe der Bahnhöfe vorsehen, Konzept: “Mobile ältere Menschen an
die Bahn!!”
10. Das soziale Zusammenleben durch entsprechende bauliche
Anlagen (Marktplätze) fördern.
11. Neugestaltung der Rathausarkaden unter dem Rathaus
sowie Veränderung des Rathausplatzes (Ränder), um gemischte Gastronomie
anzusiedeln. Dadurch Belebung des Stadtzentrums. Fußgängerfreundliches Pflaster
vorsehen.
12. Zentrierung des Verkehrs auf die Hauptstraßen, weg von
den Wohnstraßen und “Schleichwegen”.
13. An den Hauptstraßen Wohnbebauung nur in der 2.
Baulinie, an der Hauptstraße in der 1. Linie nur Gewerbenutzung und
Mischgebiete.
14. Entwicklung von Nachbarschaftskonzepten, die das
Zusammenleben fördern und Rohstoff schonende Gemeinschaftsanlagen (z. B.
Stromerzeugung, Heizung usw.) ermöglichen.
15. Bei der Planung von neuen Gebäuden Platz (Leerrohre,
Schächte) für zusätzliche Leitungen/Rohre auf Grund weiterentwickelter Technik
mit vorschreiben.
16. Generationsübergreifendes Bauen mit variablem
Raumkonzept fördern.
17. Gettobildung durch Mischung der Wohnformen verhindern.
18. Bebauungspläne so gestalten, dass ein Anschluss an den
ÖPNV (Busse) möglich ist und schon mit dem Bezug die Linien dort fahren!! (s.
Konzept MIV vom 23.04.2002).
19. Erschließung bedarfsgerecht, keine Luxusstraßen.
20. Verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h, Spielstraßen)
sinnvoll gestalten, dass Feuerwehr und Rettungsdienste ungehindert durchkommen.
Der Lieferverkehr muss ebenfalls möglich sein. Das Einhalten der Vorschriften
ist eine Frage der Einsicht / Überzeugung und der Überwachung.
21. Stellplätze für PKW sinnvoll gestalten (Blechlawinen
an der Straße vermeiden). Mietung von Tiefgaragenstellplätzen ggf. vorschreiben
(Änderung Bundesgesetz). Bei stadteigenen Grundstücken lässt sich dies durch
den Kaufvertrag regeln.
22. Neue Gewerbeflächen nur bei günstiger
Verkehrsanbindung, die Verkehrserschließung muss mit der Ausweisung der Flächen
erfolgen. Die Folgen für weitere Umgebung muss gleichzeitig mit untersucht
werden.
23. Vorhandene im Innenstadtgebiet liegende Gewerbegebiete
in Mischgebiet umwidmen und bei Verkauf keine neuen Gewerbebetriebe ansiedeln.
24. Als Gewerbeansiedlung keine Betriebe mit
Warenverteilungscharakter zulassen (schlechtes Beispiel Oststraße, viel
LKW-Verkehr, wenig Arbeitsplätze, große Fluktuation).
25. Vorhandene Freiflächen in Gewerbegebieten
nachverdichten. Jahrelang ungenutzte Gebäude vermeiden (Grund Steuerabschreibung?).
Auf Besitzer einwirken, dass die Grundstücke verkauft werden, Marketing.
26. Betriebe mit nachweisbarer agendagerechter
Einstellung bevorzugen.
27. Betriebe mit großem Arbeitskräftebedarf je ha und
geringen Emissionswerten bevorzugen.
28. Kurze Wege der Beschäftigten zur Arbeit anstreben.
29. Energieeinsparung durch dezentrale
Kraft-Wärmekopplung, ggf. Solarenergiegewinnung vorschreiben. Förderung von
Pilotprojekten mit erneuerbaren Energien (Erdwärme usw.).
30. Bebauungsformen mit energieeinsparenden Bauweisen und
Materialien bevorzugen.
31. Versiegelungsgrad nicht bebauter Bodenflächen gering
halten (wasserdurchlässiges
Pflaster).
32. Regenwassernutzung als Brauchwasser fördern bzw. Platz
für Leitungen einplanen.
33. Regenwasser dezentral, am besten auf den Grundstücken
verrieseln. Sonst Rückhaltebecken mit biologischer Reinigung vorsehen.
34. Änderung der Satzung für Erschließungskosten
Regenwassersiel.
35. Keine weiteren Kieskuhlen auf Norderstedter
Stadtgebiet zulassen (auf den Kreis Segeberg energisch einwirken). Kieskuhlen
werden möglicherweise mit belasteten Böden wiederverfüllt (Grundwasser und
Luftverschmutzung sowie Lärmquellen).
36. Problembetrieb Kompost und Erden: für das Verwerten
der Gartengrünabfälle sollten ein oder mehrere geeignete Standorte gesucht
werden. Für die Bürger sollten dezentrale Sammelstellen eingerichtet werden,
die nicht selbst kompostieren können. Holzabfälle können geschreddert werden
und flächig ausgebracht werden.
III.
Verbesserung
der Wohnqualität durch Verringerung des motorisierten Verkehrs
1.
Läden zur Deckung des
Grundbedarfs in allen Stadtteilen mit kurzen Wegen.
2.
Förderung dieser Läden
durch Subventionierung der Mieten bzw. des Grundstückserwerbs, z. B. über die
städt. Entwicklungsgesellschaft.
3.
Einrichtung von sog.
"Bahnhof-Shops" zur Deckung des täglichen Bedarfs (auf Grund der
damit verbundenen guten Erreichbarkeit dieser Shops mit dem ÖPNV wäre dies
besonders eine Hilfe für ältere Mitbürger, denen andere - umweltverträgliche -
Verkehrsarten z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht bzw. nicht mehr zur
Verfügung stehen).
4.
Keine Neuausweisung von
Flächen für Fachmärkte pp. auf der "grünen Wiese".
5.
Herabstufung von Straßen
sowie weitgehender Verzicht auf Straßenneubau, da sich der Bedarf auf Grund der
Umsteuerung deutlich vermindern dürfte.
6.
Einbau lärmmindernder
Fahrbahnbeläge bei Fahrbahnerneuerung.
7.
Maßnahmen, um Nutzung
von Straßen durch Erholungsbereiche als Schleichwege zu unterbinden (Beispiel:
Rantzauer Forstweg, der selbst in den späten Abendstunden eine vielgenutzte
Verbindung Richtung Hasloh darstellt), ggf. zur "Fahrradstraße" gem.
der Möglichkeit der StVO umwidmen und gestalten.
IV.
Reihenfolge
der Realisierung der neuen Bebauungspläne
Der Bedarf nach neuen
Wohnbebauungsflächen ist vorher zu prüfen. Die einzelnen Teilabschnitte müssen
zügig und vollständig realisiert werden bei gleichzeitiger Erschließung durch
den ÖPNV.
1.
Garstedter Dreieck:
2.
Quickborner
Straße/Ulzburger Straße
3.
Harksheide,
Steindamm/Mühlenweg
4.
Glashütte: Bebauung nur
am Ortskern, nicht am Ortsrand.
Bebauung am nördlichen Ortsrand bedeutet eine Zersiedelung.
Schlechte Infrastruktur: Verkehrstechnisch mit ÖPNV schlecht bis gar nicht zu
erreichen, weiter Weg zur Schule und zum Einkaufen.
Die Reihenfolge
hängt auch von der Ausgestaltung der Planung und des ÖPNV ab.
Der Ausschuss diskutiert mit
den Vortragenden über den Bericht.
Herr Dittmayer verlässt um
19.15 Uhr die Sitzung