Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.

 

Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung zum funktionalen Planungskonzept des ZOB-Garstedt wollte Frau Hahn wissen, ob nach der LBO (Landesbauordnung) eine Regelung über die Anzahl von Fahrradabstellplätzen vorgesehen ist.

 

Herr Bosse beantwortet diese Frage dahingehend, dass die Landesbauordnung hierzu lediglich eine Regelung enthält, dass Abstellanlagen in ausreichender Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen sind. Anzahl und Größe richten sich nach Anzahl der vorhandenen und zu erwartenden ständigen Fahrradbenutzer/-Innen.