Sitzung: 16.01.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0014
Herr
Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.
Im
Zuge der Beratung und Beschlussfassung zum funktionalen Planungskonzept des
ZOB-Garstedt wollte Frau Hahn wissen, ob nach der LBO (Landesbauordnung) eine
Regelung über die Anzahl von Fahrradabstellplätzen vorgesehen ist.
Herr
Bosse beantwortet diese Frage dahingehend, dass die Landesbauordnung hierzu
lediglich eine Regelung enthält, dass Abstellanlagen in ausreichender Größe und
in geeigneter Beschaffenheit herzustellen sind. Anzahl und Größe richten sich
nach Anzahl der vorhandenen und zu erwartenden ständigen
Fahrradbenutzer/-Innen.