Sitzung: 15.01.2003 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0002
Der Ausschuss stellt fest,
dass es sich bei der Beschlussfassung der Richtlinie für die Kinder- und
Jugendbeiräte um einen Beirat nach § 47f der Gemeindeordnung handelt.
Der Ausschuss bittet die
Verwaltung, die Richtlinie für die Kinder- und Jugendbeiräte unter
Berücksichtigung der evtl. Änderungen der ab 01.04.2003 neugefassten
Gemeindeordnung und der in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen in Einklang
zu bringen und so der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Herr Struckmann weist darauf
hin, dass die geplante Auftaktveranstaltung nicht zentral sonder regional
durchgeführt wird.
Danach werden die §§ der
Richtlinie beraten.
Als Handlungsrahmen
für die Verwaltung und als Grundlage für die Einrichtung und die
projektorientierte Arbeit der Kinder- und Jugendbeiräte werden die Richtlinien
(gem. Anlage 1) für die Kinder- und Jugendbeiräte beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig