Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 16.01.2003 fragte Herr Lange nach dem Ergebnis der vor 1 1/2 Jahren vom Hauptausschuss beschlossenen Prüfung bezüglich einer Kreisellösung am Knotenpunkt Ulzburger Straße (B 433)/ K 113 durch den Kreis Segeberg. Der Ausschuss erwartete schnellstmöglich einen Bericht der Verwaltung.

 

Nach Überprüfung der Sachlage kann Folgendes mitgeteilt werden:

 

Am 01.10.2001 fragte Herr Lange im Hauptausschuss nach, ob für die Kreuzung Ulzburger Straße/Schleswig-Holstein-Straße, als einer der Unfallpunkte, eine bessere Lösung für die Verkehrsführung möglich wäre.

 

Diese Anfrage wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 2 - Diskussion zur Auswertung der Unfalltypensteckkarten 1999 und 2000 gestellt.

 

Aus dieser Anfrage ergab sich seinerzeit für den Bund, das Land und den Kreis als Träger der Straßenbaulast  keine Veranlassung zur Umplanung eines Kreisverkehrsplatzes an dieser Stelle. Der Unfallschwerpunkt Ulzburger Straße/Schleswig-Holstein-Straße wird ja durch die Realisierung der planfestgestellten Verbindungsstraße K 113 und der zukünftig lichtsignalisierten Kreuzung auf jeden Fall entschärft. Insofern ist eine "bessere" Lösung für die Verkehrsführung an dieser Stelle bereits gefunden worden. Ein Auftrag an den Kreis Segeberg, den Knotenpunkt K 113/ B 433 auf eine große Kreisellösung hin zu überprüfen, ergab sich  hieraus nicht.

 

Zudem fragte in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 21.06.2001 Herr Rudolf nach, welche Ausbauplanung die Verwaltung für den Knotenpunkt K 113/ B 433 hat.

 

Mit Berichtsvorlage (M 01/0328) am 05.07.2001 wurde die Frage dahingehend beantwortet, dass der Kreis Segeberg auf Basis der planfestgestellten Pläne das Ingenieurbüro Gosch-Schreyer & Partner mit der Erstellung der Ausführungsplanung beauftragt hat und diese der Stadtverwaltung bereits vorliegt. Diese Planung konnte im Fachbereich Verkehr jederzeit eingesehen werden.

 

Nachdem keine weiteren politischen Beschlüsse hinsichtlich einer Änderung dieser planfestgestellten Pläne gefasst wurden, ergab sich für die hauptamtliche Verwaltung keine Veranlassung, den Kreis Segeberg mit der Durchführung einer Planänderung zu beauftragen, zumal Haushaltsmittel für eine Änderung der Planfeststellung und für die Beauftragung entsprechender Ingenieurbüros nicht vorhanden sind.

 

Die Anfragen im Hauptausschuss und die oben genannte Berichtsvorlage sind in Anlage 1 und 2 dieser Berichtsvorlage beigefügt.

 

Abschließend ist noch mitzuteilen, dass beim Kreis Segeberg fernmündlich nachgefragt wurde, inwieweit die Gestaltung des Knotenpunktes der Kreuzung K 113/ B 433/ L 284 als Kreisverkehrsplatz noch möglich ist.

 

Ein Antwortschreiben des Kreises ist in Anlage 3 dieser Berichtsvorlage beigefügt.

 

Der Kreis Segeberg teilt entsprechend mit, dass eine Umplanung schwierig ist, weil die Ausführungsplanung bereits beauftragt und die Umsetzungsphase entsprechend läuft. Außerdem ist fraglich, ob eine große Kreisverkehrslösung ein geeignetes Mittel zur Verkehrsabwicklung dieses Knotenpunktes darstellt.