Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.

 

Anfrage:

 

Inwieweit ist die behindertengerechte Zuwegung und der Krankentransport am Ärztehaus nunmehr abgesichert? Liegt ein vertraglich abgesichertes Einverständnis der Grundeigentümer/Investoren vor?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die behindertengerechte Zuwegung des Ärztehauses und der Krankentransport zum Ärztehaus ist aus verwaltungstechnischer Sicht geklärt.

Zugangsmöglichkeiten sind sowohl von den Eingängen am ZOB als auch vom Parkhaus gegeben. Im Parkhaus sind behindertengerechte Parkplätze je Ebene hergestellt. Die barrierefreie Zugänglichkeit des Ärztehauses als auch die barrierefreie Ausgestaltung der gebäudeinternen Erschließung sind durch bauliche Veränderungen sicherzustellen.

Krankentransporte sind mit Fahrzeugen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr über den
U-Bahn-Deckel möglich.

Die Anfahrbarkeit des Ärztehauses mit anderen, z. B. privaten Fahrzeugen mit Überhöhe, über 2 m, muss durch bauliche Veränderungen des Parkhauses im Bereich der Erdgeschoss-
ebene sichergestellt werden (siehe auch Antworten zu Fragen 2 und 3).

Grundsätzlich kann in Anbetracht der Zustimmung des Investors/Grundeigentümers zur Neuplanung des ZOB Garstedt, die zukünftig eine regelmäßige Befahrbarkeit der ZOB-Fläche für den MIV und somit auch für Krankentransporte ausschließt, unterstellt werden, dass es auch originäres Interesse des Grundeigentümers ist, die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit des Ärztehauses unter den veränderten Umfeldbedingungen optimal zu gewährleisten.

Eine Sicherung der o. g. Thematik auf privatrechtlicher Basis scheidet mangels Rechtsgrundlage aus.

 

Anfrage:

 

Welche Möglichkeiten gibt es, Kranken- und Notarztwagen, Transportfahrzeuge von Altenheimen bzw. Betreutes Wohnen durch Sondernutzungsgenehmigungen auf den Freiflächen hinter der Schranke Schumanstraße das Parken zu ermöglichen?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Gemäß Absprache zwischen der Feuerwehr und dem Rettungsdienst kann die Feuerwehrzufahrt zwischen Parkhaus und Herold-Center (U-Bahn-Deckel) vom Rettungsdienst genutzt werden. Während der Betriebszeiten des Parkhauses (9.30 – 20.30 Uhr) kann die Schranke durch Sprechkontakt geöffnet werden. Außerhalb dieser Zeiten ist die Zugänglichkeit über eine sogenannte Beschließung (spezielles Schließsystem der Feuerwehr) gewährleistet. Dies gilt nur für Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes.

Die Aufstellflächen für die o. g. Fahrzeuge sind ausdrücklich keine Parkplätze, sondern nur für den speziellen Kurzaufenthalt zu nutzen. (Im Falle eines gleichzeitigen Feuerwehreinsatzes sind die Fahrer vorgenannter Fahrzeuge i. d. R. über Funkeinrichtungen erreichbar – gleicher Funkkanal Feuerwehr und Rettungsdienst.)

Die Befahrbarkeit des Parkhauses ist zurzeit für Fahrzeuge bis maximal 2 m Höhe möglich. Die Norm der Rettungsfahrzeuge weisen i. d. R. eine größere Höhe auf. Die Befahrbarkeit des Erdgeschosses Parkhaus muss durch bauliche Veränderungen herbeigeführt werden (Rohbaumaßnahme EG bis maximal 3,25 m Höhe). Dazu werden Gespräche mit dem Grundeigentümer geführt. Ein Ergebnis steht – wie gesagt – noch aus. Sondernutzungsgenehmigungen für Transportfahrzeuge von Altenheimen bzw. Betreutes Wohnen bestehen nicht und sind auch nicht beabsichtigt.

 

Anfrage:

 

Besteht Einvernehmen mit dem Eigentümer/Investor bezüglich der elektrischen Drucköffner an den Brandschutz und den dahinter liegenden Türen und eine Änderung der Öffnungszeiten?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Grundsätzlich besteht Einvernehmen mit den Grundeigentümern, die Erreichbarkeit des
Ärzte- und Parkhauses auch unter den veränderten Rahmenbedingungen (Neugestaltung ZOB Garstedt) für alle Nutzergruppen sicherzustellen. Dabei kommt den Aspekten barrierefreie Zugänglichkeit und Brandschutz besondere Bedeutung zu. Technische Nachrüstungen der baulichen Anlagen (z. B. elektrische Türöffner an den Türen) werden zurzeit vom Eigentümer auf Kostenrelevanz geprüft. Das Thema abgestimmte Öffnungszeiten Parkhaus/Ärztehaus ist Gegenstand der derzeit geführten Verhandlungen. Ein abschließendes konsensfähiges Ergebnis steht allerdings noch aus.

 

Die Verwaltung wird den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr bei Vorlage eines konsensfähigen Endergebnisses unverzüglich berichten.