Sitzung: 20.02.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0077
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.
Anfrage:
Inwieweit
ist die behindertengerechte Zuwegung und der Krankentransport am Ärztehaus
nunmehr abgesichert? Liegt ein vertraglich abgesichertes Einverständnis der
Grundeigentümer/Investoren vor?
Antwort
der Verwaltung:
Die
behindertengerechte Zuwegung des Ärztehauses und der Krankentransport zum
Ärztehaus ist aus verwaltungstechnischer Sicht geklärt.
Zugangsmöglichkeiten
sind sowohl von den Eingängen am ZOB als auch vom Parkhaus gegeben. Im Parkhaus
sind behindertengerechte Parkplätze je Ebene hergestellt. Die barrierefreie
Zugänglichkeit des Ärztehauses als auch die barrierefreie Ausgestaltung der
gebäudeinternen Erschließung sind durch bauliche Veränderungen sicherzustellen.
Krankentransporte
sind mit Fahrzeugen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr über den
U-Bahn-Deckel möglich.
Die
Anfahrbarkeit des Ärztehauses mit anderen, z. B. privaten Fahrzeugen mit
Überhöhe, über 2 m, muss durch bauliche Veränderungen des Parkhauses im Bereich
der Erdgeschoss-
ebene sichergestellt werden (siehe auch Antworten zu Fragen 2 und 3).
Grundsätzlich
kann in Anbetracht der Zustimmung des Investors/Grundeigentümers zur Neuplanung
des ZOB Garstedt, die zukünftig eine regelmäßige Befahrbarkeit der ZOB-Fläche
für den MIV und somit auch für Krankentransporte ausschließt, unterstellt
werden, dass es auch originäres Interesse des Grundeigentümers ist, die
Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit des Ärztehauses unter den veränderten
Umfeldbedingungen optimal zu gewährleisten.
Eine
Sicherung der o. g. Thematik auf privatrechtlicher Basis scheidet mangels
Rechtsgrundlage aus.
Anfrage:
Welche
Möglichkeiten gibt es, Kranken- und Notarztwagen, Transportfahrzeuge von
Altenheimen bzw. Betreutes Wohnen durch Sondernutzungsgenehmigungen auf den
Freiflächen hinter der Schranke Schumanstraße das Parken zu ermöglichen?
Antwort
der Verwaltung:
Gemäß
Absprache zwischen der Feuerwehr und dem Rettungsdienst kann die
Feuerwehrzufahrt zwischen Parkhaus und Herold-Center (U-Bahn-Deckel) vom
Rettungsdienst genutzt werden. Während der Betriebszeiten des Parkhauses (9.30
– 20.30 Uhr) kann die Schranke durch Sprechkontakt geöffnet werden. Außerhalb
dieser Zeiten ist die Zugänglichkeit über eine sogenannte Beschließung
(spezielles Schließsystem der Feuerwehr) gewährleistet. Dies gilt nur für
Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes.
Die
Aufstellflächen für die o. g. Fahrzeuge sind ausdrücklich keine Parkplätze,
sondern nur für den speziellen Kurzaufenthalt zu nutzen. (Im Falle eines
gleichzeitigen Feuerwehreinsatzes sind die Fahrer vorgenannter Fahrzeuge i. d.
R. über Funkeinrichtungen erreichbar – gleicher Funkkanal Feuerwehr und
Rettungsdienst.)
Die
Befahrbarkeit des Parkhauses ist zurzeit für Fahrzeuge bis maximal 2 m Höhe
möglich. Die Norm der Rettungsfahrzeuge weisen i. d. R. eine größere Höhe auf.
Die Befahrbarkeit des Erdgeschosses Parkhaus muss durch bauliche Veränderungen
herbeigeführt werden (Rohbaumaßnahme EG bis maximal 3,25 m Höhe). Dazu werden
Gespräche mit dem Grundeigentümer geführt. Ein Ergebnis steht – wie gesagt –
noch aus. Sondernutzungsgenehmigungen für Transportfahrzeuge von Altenheimen
bzw. Betreutes Wohnen bestehen nicht und sind auch nicht beabsichtigt.
Anfrage:
Besteht
Einvernehmen mit dem Eigentümer/Investor bezüglich der elektrischen Drucköffner
an den Brandschutz und den dahinter liegenden Türen und eine Änderung der
Öffnungszeiten?
Antwort
der Verwaltung:
Grundsätzlich
besteht Einvernehmen mit den Grundeigentümern, die Erreichbarkeit des
Ärzte- und Parkhauses auch unter den veränderten Rahmenbedingungen
(Neugestaltung ZOB Garstedt) für alle Nutzergruppen sicherzustellen. Dabei
kommt den Aspekten barrierefreie Zugänglichkeit und Brandschutz besondere
Bedeutung zu. Technische Nachrüstungen der baulichen Anlagen (z. B. elektrische
Türöffner an den Türen) werden zurzeit vom Eigentümer auf Kostenrelevanz
geprüft. Das Thema abgestimmte Öffnungszeiten Parkhaus/Ärztehaus ist Gegenstand
der derzeit geführten Verhandlungen. Ein abschließendes konsensfähiges Ergebnis
steht allerdings noch aus.
Die
Verwaltung wird den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr bei Vorlage eines
konsensfähigen Endergebnisses unverzüglich berichten.