Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Verwaltung bittet, im Beschlussvorschlag zu Absatz 1 das Wort "Schuljahr" durch "Schulhalbjahr" zu ersetzen. Herr George beantwortet dann Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt einstimmig:

 

"Die Schulbesuchsordnung der Musikschule des FORUM der Stadt Norderstedt wird zum 01.08.2003 wie folgt geändert:

 

§ 8: An- und Abmeldungen

 

Abs. 1 :

 

Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht können in der Regel nur zu Beginn eines Schulhalbjahres berücksichtigt werden. Sie sind auf einem Vordruck schriftlich zu vollziehen.

Anmeldungen für den Instrumental- und Vokalunterricht sowie die Chöre gelten unbefristet. Im Bedarfsfall ist der Unterricht zu kündigen.

 

Abs. 2 :

 

Eine Kündigung des Unterrichts ist grundsätzlich zum 31.Januar oder 31.Juli eines Jahres möglich. Sie bedarf der Schriftform und muss bis zum 01.12. für das 1.Schulhalbjahr und zum 01.06. für das zweite Schulhalbjahr bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

 

Abs. 3 :

 

Änderungen zum Unterricht sind jeweils zum Schulhalbjahr möglich. Sie sind schriftlich zum 01.12. bzw. 01.06. an die Geschäftsstelle zu richten.

 

Abs. 4 :

 

Bei den Fächern Musikalische Früherziehung und Grundkurs sowie bei zeitlich begrenzten Kursen entfällt die Kündigungspflicht. Ein Rücktritt für die Musikalische Früherziehung und die Grundkurse ist bis zum 5. Unterrichtstermin schriftlich möglich. Das Unterrichtsentgelt wird dann anteilig fällig.

 

Die Absätze 5 und 6 bleiben unverändert."