Sitzung: 08.05.2003 Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0128
Die
Verwaltung bittet, im Beschlussvorschlag zu Absatz 1 das Wort
"Schuljahr" durch "Schulhalbjahr" zu ersetzen. Herr George
beantwortet dann Fragen der Ausschussmitglieder.
Der
Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt einstimmig:
"Die
Schulbesuchsordnung der Musikschule des FORUM der Stadt Norderstedt wird zum
01.08.2003 wie folgt geändert:
§
8: An- und Abmeldungen
Abs.
1 :
Anmeldungen
zur Teilnahme am Unterricht können in der Regel nur zu Beginn eines
Schulhalbjahres berücksichtigt werden. Sie sind auf einem Vordruck schriftlich
zu vollziehen.
Anmeldungen
für den Instrumental- und Vokalunterricht sowie die Chöre gelten unbefristet.
Im Bedarfsfall ist der Unterricht zu kündigen.
Abs.
2 :
Eine
Kündigung des Unterrichts ist grundsätzlich zum 31.Januar oder 31.Juli eines
Jahres möglich. Sie bedarf der Schriftform und muss bis zum 01.12. für das
1.Schulhalbjahr und zum 01.06. für das zweite Schulhalbjahr bei der Geschäftsstelle
eingegangen sein.
Abs.
3 :
Änderungen
zum Unterricht sind jeweils zum Schulhalbjahr möglich. Sie sind schriftlich zum
01.12. bzw. 01.06. an die Geschäftsstelle zu richten.
Abs.
4 :
Bei
den Fächern Musikalische Früherziehung und Grundkurs sowie bei zeitlich
begrenzten Kursen entfällt die Kündigungspflicht. Ein Rücktritt für die
Musikalische Früherziehung und die Grundkurse ist bis zum 5. Unterrichtstermin
schriftlich möglich. Das Unterrichtsentgelt wird dann anteilig fällig.
Die
Absätze 5 und 6 bleiben unverändert."