Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Vorsitzende verpflichtet die anwesenden bürgerlichen Ausschussmitglieder gemäß § 46 Abs. 5 Gemeindeordnung per Handschlag auf ihre gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.