Sitzung: 07.05.2003 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Der
Vorsitzende verpflichtet die anwesenden bürgerlichen Ausschussmitglieder gemäß
§ 46 Abs. 5 Gemeindeordnung per Handschlag auf ihre gewissenhafte Erfüllung
ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.