Sitzung: 15.05.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:8 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:1
Vorlage: B02/0349
Die
Tagesordnungspunkte 12 bis 14 werden gemeinsam aufgerufen.
a)
Auf
die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 126
- Norderstedt - 3. Änderung wird gemäß § 3 Abs. 1 verzichtet.
Der
Ausschuss wünscht jedoch einvernehmlich, dass die Anlieger in angemessener
Weise auf die öffentliche Auslegung hingewiesen werden.
b)
Der
von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf des B 126 - Norderstedt - 3. Änderung
für das Gebiet: Heidehofring - Stellplatzfläche ehemaliges Gästehaus -
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - wird
gebilligt.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 02/0349
(Stand: 10.01.2003) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 126 - Norderstedt - 3. Änderung sowie die Begründung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zu
beteiligen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3
Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.