Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:8 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:1

Die Tagesordnungspunkte 12 bis 14 werden gemeinsam aufgerufen.

 

a)       Auf die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 126  - Norderstedt - 3. Änderung wird gemäß § 3 Abs. 1 verzichtet.

Der Ausschuss wünscht jedoch einvernehmlich, dass die Anlieger in angemessener Weise auf die öffentliche Auslegung hingewiesen werden.

 

b)       Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf des B 126 - Norderstedt - 3. Änderung für das Gebiet: Heidehofring - Stellplatzfläche ehemaliges Gästehaus - bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - wird gebilligt.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 02/0349 (Stand: 10.01.2003) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 - Norderstedt - 3. Änderung sowie die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind gemäß Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zu beteiligen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.