Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt den folgenden Bericht.

(Diese Vorlage wurde bereits mit der Einladung zu dieser Sitzung versandt.)

 

Mit Schreiben vom 19.03.2003 hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg unter Zusendung entsprechender Planunterlagen die Stadt Norderstedt im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB im o. g. Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes beteiligt.

 

Die Gemeindevertretung von Henstedt-Ulzburg hat am 19.02.2002 für das Gebiet westlich der ehemaligen Gemeindegebietsgrenze; südlich der L 75 (Kadener Chaussee) bis zur A 7 – nördlich der vorhandenen Gleisanlagen entlang der Bahnstraße sowie die Parzellen westlich der Hamburger Straße den Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Für das Gebiet – es handelt sich größtenteils um Flächen, die der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erst vor einigen Jahren durch Eingemeindung von der Gemeinde Alveslohe zugeordnet wurden – werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Darstellung von Wohnbauflächen in einer Größenordnung von ca. 50 ha

-          Darstellung von Mischbauflächen im Zuge des um den Bahnhof Ulzburg-Süd neu zu schaffenden Kernbereichs (zusätzliche Mischbauflächen ca. 8 ha)

 

Insgesamt umfasst das Plangebiet Bauflächen in einer Größenordnung von ca. 85 ha.

Henstedt-Ulzburg hatte im Dezember 2002 25.585 Einwohner. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird bis zum Jahr 2020 eine Einwohnerzahl von 31.000 zugrunde gelegt.

Die äußere Erschließung des Plangebietes soll zukünftig überwiegend über die L 75 (Kadener Chaussee) von Norden her und über die Bahnstraße von Süden erfolgen. Laut Erläuterungsbericht wird mit dem (nicht quantifizierten) Einwohnerzuwachs im Plangebiet und deren Mobilitätsansprüchen das Verkehrsaufkommen zunehmen und zu Mehrbelastungen der ohnehin stark frequentierten L 326 (Hamburger Str.) und der L 75 (Kadener Chaussee) führen.

Die vorgesehene Siedlungsentwicklung ist grundsätzlich im Einklang mit den Darstellungen des Regionalplanes.

Auf Grund der Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 28.04.2003 hat die hauptamtliche Verwaltung zwischenzeitlich folgende Stellungnahme abgegeben:

 

“Die äußere Erschließung des Plangebietes soll zukünftig überwiegend über die L 75 (Kadener Chaussee) von Norden her und über die Bahnstraße von Süden erfolgen. Laut Erläuterungsbericht wird mit dem (nicht quantifizierten) Einwohnerzuwachs im Plangebiet und deren Mobilitätsansprüchen das Verkehrsaufkommen zunehmen und zu Mehrbelastungen der ohnehin stark frequentierten L 326 (Hamburger Str.) und der L 75 (Kadener Chaussee) führen.
Die Zuordnung der geplanten umfangreichen Siedlungsentwicklung zum Haltepunkt Ulzburg-Süd der Schnellbahnlinie A 1 der AKN wird daher begrüßt. Gleichwohl wird eine Realisierung der umfangreichen neuen Wohn- und Mischbauflächen zu einer verkehrlichen Mehrbelastung auch des Norderstedter Straßennetzes – insbesondere der Ulzburger Straße, der Schleswig-Holstein-Straße und der im Bau befindlichen K 113 – führen. Auf Grund fehlender bzw. nicht hinreichend konkreter Aussagen zu der in den Plangebieten vorgesehenen Dichten bzw. Anzahl der möglichen Wohneinheiten sind verkehrliche Auswirkungen auf das Norderstedter Straßennetz auf der Grundlage der vorliegenden Planfassung nicht abschätzbar.

Um eine Bewertung möglicher verkehrlicher Auswirkungen durch die Planung auf Norderstedt hinreichend einschätzen zu können, wird um diesbezügliche Konkretisierung gebeten.

 

Unklar bleibt die Bedeutung in der Planzeichnung als Pfeil angedeuteten Fortführung der geplanten östlichen Haupterschließungsstraße in Nord- und Südrichtung. Hierzu werden Aussagen in der Legende zur Planzeichnung und im Erläuterungsbericht vermisst.”