Sitzung: 15.05.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0143
Herr
Seevaldt gibt den folgenden Bericht.
(Diese
Vorlage wurde bereits mit der Einladung zu dieser Sitzung versandt.)
Mit
Schreiben vom 19.03.2003 hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg unter Zusendung
entsprechender Planunterlagen die Stadt Norderstedt im Rahmen der Abstimmung
mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB im o. g. Verfahren zur Änderung
und Ergänzung des Flächennutzungsplanes beteiligt.
Die
Gemeindevertretung von Henstedt-Ulzburg hat am 19.02.2002 für das Gebiet
westlich der ehemaligen Gemeindegebietsgrenze; südlich der L 75 (Kadener
Chaussee) bis zur A 7 – nördlich der vorhandenen Gleisanlagen entlang der
Bahnstraße sowie die Parzellen westlich der Hamburger Straße den
Aufstellungsbeschluss gefasst.
Für
das Gebiet – es handelt sich größtenteils um Flächen, die der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
erst vor einigen Jahren durch Eingemeindung von der Gemeinde Alveslohe
zugeordnet wurden – werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Darstellung
von Wohnbauflächen in einer Größenordnung von ca. 50 ha
-
Darstellung
von Mischbauflächen im Zuge des um den Bahnhof Ulzburg-Süd neu zu schaffenden
Kernbereichs (zusätzliche Mischbauflächen ca. 8 ha)
Insgesamt
umfasst das Plangebiet Bauflächen in einer Größenordnung von ca. 85 ha.
Henstedt-Ulzburg
hatte im Dezember 2002 25.585 Einwohner. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird
bis zum Jahr 2020 eine Einwohnerzahl von 31.000 zugrunde gelegt.
Die
äußere Erschließung des Plangebietes soll zukünftig überwiegend über die L 75
(Kadener Chaussee) von Norden her und über die Bahnstraße von Süden erfolgen.
Laut Erläuterungsbericht wird mit dem (nicht quantifizierten) Einwohnerzuwachs
im Plangebiet und deren Mobilitätsansprüchen das Verkehrsaufkommen zunehmen und
zu Mehrbelastungen der ohnehin stark frequentierten L 326 (Hamburger Str.) und
der L 75 (Kadener Chaussee) führen.
Die vorgesehene Siedlungsentwicklung ist grundsätzlich im Einklang mit den
Darstellungen des Regionalplanes.
Auf Grund der Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme bis zum
28.04.2003 hat die hauptamtliche Verwaltung zwischenzeitlich folgende
Stellungnahme abgegeben:
“Die
äußere Erschließung des Plangebietes soll zukünftig überwiegend über die L 75
(Kadener Chaussee) von Norden her und über die Bahnstraße von Süden erfolgen.
Laut Erläuterungsbericht wird mit dem (nicht quantifizierten) Einwohnerzuwachs
im Plangebiet und deren Mobilitätsansprüchen das Verkehrsaufkommen zunehmen und
zu Mehrbelastungen der ohnehin stark frequentierten L 326 (Hamburger Str.) und
der L 75 (Kadener Chaussee) führen.
Die Zuordnung der geplanten umfangreichen Siedlungsentwicklung zum Haltepunkt
Ulzburg-Süd der Schnellbahnlinie A 1 der AKN wird daher begrüßt. Gleichwohl
wird eine Realisierung der umfangreichen neuen Wohn- und Mischbauflächen zu
einer verkehrlichen Mehrbelastung auch des Norderstedter Straßennetzes –
insbesondere der Ulzburger Straße, der Schleswig-Holstein-Straße und der im Bau
befindlichen K 113 – führen. Auf Grund fehlender bzw. nicht hinreichend
konkreter Aussagen zu der in den Plangebieten vorgesehenen Dichten bzw. Anzahl
der möglichen Wohneinheiten sind verkehrliche Auswirkungen auf das
Norderstedter Straßennetz auf der Grundlage der vorliegenden Planfassung nicht
abschätzbar.
Um
eine Bewertung möglicher verkehrlicher Auswirkungen durch die Planung auf
Norderstedt hinreichend einschätzen zu können, wird um diesbezügliche
Konkretisierung gebeten.
Unklar bleibt die Bedeutung in der Planzeichnung als
Pfeil angedeuteten Fortführung der geplanten östlichen Haupterschließungsstraße
in Nord- und Südrichtung. Hierzu werden Aussagen in der Legende zur
Planzeichnung und im Erläuterungsbericht vermisst.”