Sitzung: 15.05.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0148
Die
Tagesordnungspunkte 15 bis 17 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Seevaldt erläutert die Vorlage.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 246 – Norderstedt – Gebiet: “Langenharmer Weg /
Theodor-Storm-Straße” nördlich Langenharmer Weg, östlich Flurstück 50/158,
südlich Garagenkomplex zur Siedlung “Am Falkenhorst/Ost”, westlich
Gewerbegebiet Stonsdorf, Stand: 24.04.2003, wird gebilligt.
Die
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 246 – Norderstedt – wird in der Fassung der
Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 03/ 0148, Stand 24.04.2003, gebilligt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 246 – Norderstedt – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel
durchzuführen.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt zu machen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/ Stadtvertreter von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.