Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2

Frau Rimka erläutert die Planung und beantwortet mit Herrn Bosse zusammen die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

a)      Das Plangebiet der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Norden um eine Teilfläche erweitert, die den nördlich angrenzenden Bereich einschließlich der im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthaltenen Hauptverkehrsstraße ( ehemals L 76 ) umfasst. Diese Teilfläche ist im rechtswirksamen FNP 84 als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Umspannwerk, Wald bzw. Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Sie soll entsprechend der vorhandenen Nutzung als Wald/ Biotop und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Gleichzeitig soll die Darstellung der Hauptverkehrsstraße dem planfestgestellten Verlauf der K 113 angepasst werden.

b)      Der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gebiet: “Friedrichsgabe-Nord”, südlich Schleswiger Hagen, östlich der Stadtgrenze, westlich der AKN-Trasse, nördlich der Kleingartenanlage Friedrichsgabe wird einschließlich des Erläuterungsberichtes, Stand: 08.04.2003, in der Fassung der Anlage 4 zur Vorlage Nr. B 03/0130 gebilligt.

 

Der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Erläuterungsberichtes sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Entwurfes der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.