Sitzung: 15.05.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B03/0130
Frau
Rimka erläutert die Planung und beantwortet mit Herrn Bosse zusammen die Fragen
der Ausschussmitglieder.
a)
Das
Plangebiet der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Norden um eine
Teilfläche erweitert, die den nördlich angrenzenden Bereich einschließlich der
im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthaltenen Hauptverkehrsstraße (
ehemals L 76 ) umfasst. Diese Teilfläche ist im rechtswirksamen FNP 84 als
Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Umspannwerk, Wald bzw.
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Sie soll entsprechend der
vorhandenen Nutzung als Wald/ Biotop und Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt werden. Gleichzeitig soll die Darstellung der Hauptverkehrsstraße
dem planfestgestellten Verlauf der K 113 angepasst werden.
b)
Der
Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gebiet:
“Friedrichsgabe-Nord”, südlich Schleswiger Hagen, östlich der Stadtgrenze,
westlich der AKN-Trasse, nördlich der Kleingartenanlage Friedrichsgabe wird
einschließlich des Erläuterungsberichtes, Stand: 08.04.2003, in der Fassung der
Anlage 4 zur Vorlage Nr. B 03/0130 gebilligt.
Der
Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des
Erläuterungsberichtes sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und von
der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Entwurfes der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben,
die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt,
eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.