Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Tagesordnungspunkte 12 bis 14 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Im Zuge der Erstberatung dieses TOP im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr am 20.02.2003 wurde der Beschlussvorschlag zurückgestellt mit der Bitte:

 

“Die SPD-Fraktion wünscht ausdrücklich, dass die Buche am Wohnweg ohne Beeinträchti­gung erhalten bleibt.

Die Verwaltung wird gebeten, Wege aufzuzeigen, wie der Erhalt der Buche auf dem Flur­stück 353/36 vom Wohnweg aus auf Dauer gesichert werden kann.

Eine neue Planung ist in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.”

 

Die zwischenzeitlich stattgefundene erneute Prüfung vom Team Natur und Landschaft mit dem Team Verkehrsflächen hat ergeben, dass die örtliche Situation keinen so großen Eingriff im Wurzelbereich erfordert. Dem Schutz der Buche, deren Vitalität im Übrigen schon deut­lich beeinträchtigt ist, kann damit ausreichend entsprochen werden.

 

Siehe auch Vermerk vom Team Natur und Landschaft, der als Anlage 1 dieser Vorlage bei­gefügt ist.

 

Die entsprechend überarbeitete Seite der Begründung Austausch beigefügt. Der Eigentümer der Buche wird über den Sachverhalt mit der Information über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

 

Im weiteren Verfahren ist mit dem Grundstückseigentümerpaar ein Einvernehmen für die Eingriffe in die Buche zu erzielen, da sie auch auf Grund des Straßen- und Wegegesetzes gehalten sind, aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ein Hineinragen von Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum zu vermeiden, auch wenn die Verkehrsfläche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstanden ist.