Sitzung: 12.05.2003 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0160
Herr
Bürgermeister Grote stellt folgenden Antrag:
§ 4
Abs. 2 des Entwurfes der Hauptsatzung (Stand 30.04.2003) erhält folgende
Fassung:
(2)
Die
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von 90 % des Höchstsatzes der
Kommunalbesoldungsverordnung.
§ 5
Abs. 3 und 4 des Entwurfes der Hauptsatzung erhalten folgende Fassung:
(3)
Die
erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter führt die Amtsbezeichnung
"Erste Stadträtin" oder "Erster Stadtrat". Die Dezernentin
oder der Dezernent für das Bauwesen führt die Amtsbezeichnung
"Stadtbaurätin" oder "Stadtbaurat", sofern sie oder er
nicht erste Stellvertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist. In
diesem Fall führt die zweite Stellvertretung die Amtsbezeichnung "Stadträtin"
oder "Stadtrat".
(4)
Die
Stadträtinnen oder Stadträte erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 90
% des Höchstsatzes der Kommunalbesoldungsverordnung.
Herr
Paustenbach schließt sich diesem Antrag an.
Herr
Nicolai schlägt vor, die Paragraphen jeweils einzeln durchzugehen.
Abstimmung
zu §§ 1 - 4 unter Berücksichtigung der vorgestellten Anträge:
Einstimmig
angenommen.
Herr
Grote beantragt, die Bezeichnungen im § 5 Abs. 3 wie folgt zu ändern:
"Die
erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter der Bürgermeisterin oder
des Bürgermeisters führt die Amtsbezeichnung "Erste Stadträtin" oder
"Erster Stadtrat", die zweite Stellvertreterin oder der zweite
Stellvertreter führt die Amtsbezeichnung "Zweite Stadträtin" oder
"Zweiter Stadtrat"."
Frau
Reinders schlägt vor, die rechtlichen Grundlagen zur Bezeichnung von
Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Bürgermeisterin oder des
Bürgermeisters bis zur Sitzung der Stadtvertretung durch die Kommunalaufsicht
klären zu lassen.
Herr
Schlichtkrull schließt sich dem zweiten Antrag von Herrn Bürgermeister Grote
an.
Herr
Bürgermeister Grote zieht seinen ersten Antrag zur Änderung der Bezeichnung
zurück.
Abstimmung
zu § 5 unter Berücksichtigung der vorgenannten Anträge zu § 5 Abs. 3 und Abs.
4:
Bei
10 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung angenommen.
Frau
Reinders stellt zu § 7 Abs. 1 des Entwurfes folgenden Antrag:
Ziff.
6: Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr
Gesamtzahl der Mitglieder: 11
davon bis zu wählbare
Bürgerinnen / Bürger nach § 46 Abs. 2 GO: 5
Aufgabengebiete: Amt für
Stadtentwicklung, Vekrehr; insbesondere Verkehrsplanung,
Stadtentwicklung
Ziff.
9: Ausschuss für
Umweltschutz
Gesamtzahl der Mitglieder: 11
davon bis zu wählbare
Bürgerinnen / Bürger nach § 46 Abs. 2 GO: 5
Aufgabengebiete: Umweltamt,
insbesondere Umwelt-, Klimaschutz; Betriebsamt,
Ver- und Entsorgung
Frau
Plaschnick beantragt zu § 7 Abs. 1 Ziff. 2 (Ausschuss für Finanzen, Werke und
Wirtschaft), dass die Grundstücksangelegenheiten der EGNO in das Aufgabengebiet
aufgenommen werden sollen.
Herr
Nicolai ruft Frau Hahn zur Ordnung.
Frau
Bürgervorsteherin Paschen bittet Herrn Nicolai, den Ordnungsruf zurück zu
nehmen.
Abstimmung
zum Antrag von Frau Reinders:
Bei
4 Ja-, 7 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen abgelehnt.
Abstimmung
zum Antrag von Frau Plaschnick:
Bei
1 Ja-, 10 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen abgelehnt.
Herr
Lange beantragt zu § 7 Abs. 1 Ziff. 6, den Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Verkehr wie folgt zu trennen: a)
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
b) Ausschuss für Umwelt, Ver-
und Entsorgung
Abstimmung
zum Antrag von Herrn Lange:
Bei
4 Ja-, 6 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung abgelehnt.
Frau
Plaschnick bittet darum, zu dem Ordnungsruf von Herrn Nicolai an Frau Hahn
Stellung nehmen zu dürfen.
Herr
Paustenbach beantragt, den Ordnungsruf zurückzuziehen.
Herr
Nicolai zieht den Ordnungsruf an Frau Hahn zurück.
Abstimmung
zu §§ 6 - 7:
Bei
6 Ja-, 4 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung angenommen.
Frau
Reinders stellt zu § 9 folgenden Antrag:
"Für
folgende Beträge werden Änderungen beantragt:
d) € 350.000,-
f) € 350.000,-
g)
wenn
nicht an den billigsten Bieter vergeben werden soll:
bei Leistungen nach VOL: € 125.000,-
wenn nicht an den billigsten Bieter vergeben werden
soll:
bei Leistungen nach VOB: € 50.000,-
bei Leistungen nach VOL: € 25.000
wenn keine Ausschreibung vorangegangen ist:
bei Leistungen nach VOB: € 125.000,-
bei Leistungen nach VOL: € 25.000,-
h)
€
25.000,-
k)
Darlehen:
€ 125.000,-
Zuschüsse: € 5.000,-
m)
Die
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches wird auf den Bürgermeister übertragen. Dies gilt nicht, soweit
die Grundzüge der Planung berührt sind oder eine besondere städtebauliche
Bedeutung vorliegt, sowie für Vorhaben des Kiesabbaus und der Wiederverfüllung.
Abstimmung
zum Antrag von Frau Reinders:
Positionen
d-k: Bei 4 Ja-, 7
Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen abgelehnt
Position
m: Bei 4 Ja-, 7 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen
abgelehnt.
Abstimmung
zu §§ 8 - 9:
Bei
7 Ja-, 4 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen angenommen.
Frau
Reinders stellt zu § 10 Abs. 10 folgenden Antrag:
"Dem
Hauptausschuss berichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister in
nichtöffentlicher Sitzung vierteljährlich..."
Frau
Kühl schlägt vor, den § 10 Abs. 10 insoweit redaktionell zu ändern, dass es
heißen sollte: "mind. halbjährlich".
Im
Verlauf der Diskussion wird mehrfach der Vorschlag gebracht, "mind.
zweimal jährlich" einzusetzen.
Abstimmung
zur redaktionellen Änderung auf "mind. zwei mal im Jahr":
Bei
9 Ja-, 1 Nein-Stimme(n) sowie 1 Enthaltung angenommen.
Abstimmung
zu § 10 unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderung:
Einstimmig.
§
11 wird zur Kenntnis genommen.
Frau
Hahn beantragt zu § 14 Abs. 1 für die SPD - Fraktion folgende Ergänzung:
"Verträge
der Stadt mit Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern und juristischen Personen
sowie bürgerlichen Mitgliedern und stellvertretenden bürgerlichen
Mitgliedern..."
Abstimmung
zum Antrag von Frau Hahn:
Einstimmig.
Es
soll eine Prüfung durch das Innenministerium bzgl. dieses Sachverhaltes
erfolgen.
§§
12 - 14 unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung:
Einstimmig.
Herr
Paustenbach beantragt zu § 15 die Änderung des Betrages bei den wiederkehrenden
Leistungen auf € 25.000,- zu senken.
Abstimmung
zum Antrag von Herrn Paustenbach:
Bei
4 Ja-, 7 Nein-Stimmen abgelehnt.
Abstimmung
zu § 15:
Bei
7 Ja-, 3 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung angenommen.
Abstimmung
zu § 16:
Einstimmig.
Abstimmung
zu § 17:
Bei
10 Ja-, 1 Nein-Stimme(n) sowie 0 Enthaltungen angenommen.
Gesamtabstimmung
zum Entwurf der Hauptsatzung unter Berücksichtigung der vorgenannten
Änderungen:
Bei
7 Ja-, 4 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen angenommen.
Zuständigkeitsordnung:
Abstimmung
zu § 1:
Bei
7 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 4 Enthaltungen angenommen.
Abstimmung
zu § 2:
Bei
7 Ja-, 3 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung angenommen.
Abstimmung
zu § 3:
Bei
11 Ja-Stimmen angenommen.
Abstimmung
zu § 4:
Bei
11 Ja-Stimmen angenommen.
Frau
Hahn beantragt zu § 5 Ziff. 1, den Betrag auf € 125.000,- zu reduzieren.
Herr
Schlichtkrull übernimmt für die CDU - Fraktion den Punkt 4 als Antrag.
Herr
Hagemann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.
Abstimmung
zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Hagemann:
Bei
7 Ja-, 3 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung angenommen.
Abstimmung
zum Antrag von Herrn Schlichtkrull:
Bei
7 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 4 Enthaltungen angenommen.
Abstimmung
zum Antrag von Frau Hahn:
Bei
4 Ja-, 7 Nein-Stimmen abgelehnt.
Abstimmung
zu § 5 unter Berücksichtigung der vorgenannten Anträge:
Bei
7 Ja-, 3 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung angenommen.
Frau
Reinders stellt zu § 6 folgenden Antrag:
"Ziffer
4 und 5 werden ersatzlos gestrichen."
Abstimmung
zum Antrag von Frau Reinders:
Bei
3 Ja-, 6 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt.
Abstimmung
zu § 6:
Bei
7 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 4 Enthaltungen angenommen.
Abstimmung
zu § 7:
Bei
9 Ja-, 2 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen angenommen.
Abstimmung
zu § 8:
Bei
11 Ja-Stimmen angenommen.
Gesamtabstimmung
zum Entwurf der Zuständigkeitsordnung unter Berücksichtigung der vorgenannten
Änderungen:
Bei
7 Ja-, 4 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen angenommen.
Beschluss
über die Vorlage unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen:
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung den Beschluss der Hauptsatzung in
der Fassung der Anlage zur Vorlage B03/0160.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen