Sitzung: 20.05.2003 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:22 NEIN-Stimmen:12 Enthaltungen:5
Vorlage: B03/0161.1
Herr
Paustenbach stellt für die SPD - Fraktion folgenden Änderungsantrag (Buchst.
a):
"Die
Entschädigungen für das Ehrenamt in Norderstedt werden auf dem derzeitigen
Stand der Beträge beibehalten."
Frau
Reinders stellt für die Fraktion GALiN folgenden Änderungsantrag (Buchst. b):
"In
folgenden Paragraphen wird der Entschädigungssatz wie folgt festgesetzt:
§ 1
Abs. 1
Ziff. 1 Stadtpräsidentin: €
593,61
Ziff. 2 1. StellvertreterIn €
118,72
2.
StellvertreterIn € 59,36
§ 4
Abs. 1 (Pauschale und Sitzungsgeld)
Ziff. 1 Der Satzteil: "mit Ausnahme des Hauptausschusses
nach § 45 GO" entfällt.
StadtvertreterInnen Aufwandsentschädigung € 57,52
Sitzungsgeld € 14,57
Ziff. 2 Bürgerliche Ausschussmitglieder Sitzungsgeld € 21,86
§ 5
Abs. 1
Ziff. 1 Ausschussvorsitzende /
zusätzliches Sitzungsgeld für Sitzungsleitung
StadtvertreterIn Sitzungsgeld € 14,57
Bürgerliche
Mitglieder Sitzungsgeld € 21,86
§ 6
Mitglieder und Vorsitzende des Hauptausschusses
Entfällt, da der Hauptausschuss
analog den anderen Ausschüssen behandelt werden
soll.
§
11 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum
01.06.2003 in Kraft."
Herr
Schlichtkrull stellt für die CDU - Fraktion folgenden Änderungsantrag (Buchst.
c):
a)
"Alle
Beträge werden um 10 % gekürzt.
b)
Die
Sonderregelung für den Hauptausschuss wird gestrichen und der Hauptausschuss
den anderen Ausschüssen gleichgestellt.
c)
Das
Sitzungsgeld für bürgerliche Mitglieder wird auf € 20,- pro Sitzung
festgelegt."
Abstimmung
zum Änderungsantrag Buchst. a):
Bei
19 Ja-, 20 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen abgelehnt.
Abstimmung
zum Änderungsantrag Buchst. b):
Bei
15 Ja-, 22 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt.
Frau
Reinders beantragt zum Änderungsantrag Buchst. c) getrennte Abstimmung.
Abstimmung
zum Änderungsantrag Buchst. c/a):
Bei
20 Ja-, 12 Nein-Stimmen sowie 7 Enthaltungen angenommen.
Abstimmung
zum Änderungsantrag Buchst. c/b):
Einstimmig
angenommen.
Abstimmung
zum Änderungsantrag Buchst. c/c):
Bei
24 Ja-, 12 Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen angenommen.
Beschluss
über die so geänderte Vorlage:
Die
Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Norderstedt über die
Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) in der Fassung
der Anlage zur Vorlage B 03/0161.1 unter Berücksichtigung der vorstehend
beschlossenen Änderungen.
Abstimmung:
Die
so geänderte Vorlage wurde mit 22 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug 102