Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:22 NEIN-Stimmen:12 Enthaltungen:5

Herr Paustenbach stellt für die SPD - Fraktion folgenden Änderungsantrag (Buchst. a):

"Die Entschädigungen für das Ehrenamt in Norderstedt werden auf dem derzeitigen Stand der Beträge beibehalten."

 

Frau Reinders stellt für die Fraktion GALiN folgenden Änderungsantrag (Buchst. b):

"In folgenden Paragraphen wird der Entschädigungssatz wie folgt festgesetzt:

§ 1 Abs. 1

                Ziff. 1                Stadtpräsidentin:                € 593,61

                Ziff. 2                1. StellvertreterIn                € 118,72

                                2. StellvertreterIn                   59,36

 

§ 4 Abs. 1 (Pauschale und Sitzungsgeld)

                Ziff. 1                Der Satzteil: "mit Ausnahme des Hauptausschusses nach § 45 GO" entfällt.

                                StadtvertreterInnen                                             Aufwandsentschädigung                € 57,52

                                                                                                             Sitzungsgeld                                        € 14,57

                Ziff. 2                Bürgerliche Ausschussmitglieder                Sitzungsgeld                                        € 21,86

 

§ 5 Abs. 1

                Ziff. 1 Ausschussvorsitzende / zusätzliches Sitzungsgeld für Sitzungsleitung

                                StadtvertreterIn                    Sitzungsgeld        € 14,57

                                Bürgerliche Mitglieder                Sitzungsgeld        € 21,86

 

§ 6 Mitglieder und Vorsitzende des Hauptausschusses

                Entfällt, da der Hauptausschuss analog den anderen Ausschüssen behandelt werden

soll.

 

§ 11 In-Kraft-Treten

                Diese Satzung tritt zum 01.06.2003 in Kraft."

 

Herr Schlichtkrull stellt für die CDU - Fraktion folgenden Änderungsantrag (Buchst. c):

a)       "Alle Beträge werden um 10 % gekürzt.

b)       Die Sonderregelung für den Hauptausschuss wird gestrichen und der Hauptausschuss den anderen Ausschüssen gleichgestellt.

c)       Das Sitzungsgeld für bürgerliche Mitglieder wird auf € 20,- pro Sitzung festgelegt."

 

Abstimmung zum Änderungsantrag Buchst. a):

Bei 19 Ja-, 20 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag Buchst. b):

Bei 15 Ja-, 22 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Frau Reinders beantragt zum Änderungsantrag Buchst. c) getrennte Abstimmung.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag Buchst. c/a):

Bei 20 Ja-, 12 Nein-Stimmen sowie 7 Enthaltungen angenommen.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag Buchst. c/b):

Einstimmig angenommen.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag Buchst. c/c):

Bei 24 Ja-, 12 Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen angenommen.

Beschluss über die so geänderte Vorlage:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Norderstedt über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) in der Fassung der Anlage zur Vorlage B 03/0161.1 unter Berücksichtigung der vorstehend beschlossenen Änderungen.

 

Abstimmung:

Die so geänderte Vorlage wurde mit 22 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

 

Protokollauszug                102