Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bertram berichtet, dass die nach § 90 Absatz 2 SchulG vorgeschriebene Anhörung des Schulleiterwahlausschusses der Grundschule Glashütte-Süd am 16.05.2003 stattgefunden hat.

Es wurde ein Votum abgegeben, dass die vom Schulrat seit Schuljahresbeginn 2002 / 2003 zunächst für 1 Jahr eingesetzte Schulleiterin Frau Luther dauerhaft an der Schule verbleiben soll.