Sitzung: 21.05.2003 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Bertram berichtet, dass die nach § 90 Absatz 2 SchulG vorgeschriebene Anhörung
des Schulleiterwahlausschusses der Grundschule Glashütte-Süd am 16.05.2003
stattgefunden hat.
Es
wurde ein Votum abgegeben, dass die vom Schulrat seit Schuljahresbeginn 2002 /
2003 zunächst für 1 Jahr eingesetzte Schulleiterin Frau Luther dauerhaft an der
Schule verbleiben soll.