Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Reinders bittet um die schriftliche Beantwortung der folgenden Anfrage:

 

Versickert Oberflächenwasser grundsätzlich bei allen Bebauungen im Stadtgebiet oder gibt es Ausnahmen?

 

Wenn es Ausnahmen gibt, welche Bedingungen werden daran geknüpft?