Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Kröska erläutert die Situation an Hand von Plänen und Herr Bosse an Hand von Folien, die dem Protokoll als Anlage beigefügt werden

Sie beantworten die Fragen des Ausschusses

 

Frau Hahn beantragt, dass die Erkenntnisse des Lärmminderungsplanes mit berücksichtigt werden.

Der Ausschuss bittet die Verwaltung, das die Einmündungsbereiche der Tempo-30-Zonen und die Querung der Fahrradwege in diesen Bereichen noch einmal untersucht werden.

 

 

Es wird der folgende Bericht gegeben.

1.       Anlass

 

Mit Erlass vom 07.12.2001 ist die Ulzburger Straße von der Ohechaussee bis zur Schleswig-Holstein-Straße mit Wirkung zum 01.01.2002 zur Gemeindestraße abgestuft worden. Dies wurde durch die Verwaltung zum Anlass genommen, sich intensiv mit der städtebaulichen und vor allem auch mit der verkehrlichen Rolle der Ulzburger Straße im gesamtstädtischen Gefüge zu beschäftigen.

Die Ulzburger Straße stellt das Rückgrat der Siedlungsentwicklung Norderstedts dar. Bereits vor Stadtgründung 1970 kam ihr eine besondere Rolle zu. So verlief entlang der Ulzburger Straße die Kreisgrenze zwischen den Kreisen Stormarn und Pinneberg. Zudem verband sie die drei Ursprungsgemeinden Friedrichsgabe, Harksheide und Garstedt. Diese verbindende Funktion übernimmt die Ulzburger Straße noch heute. Zu den drei Stadtteilen, die seit Stadtgründung unaufhörlich an die Straße herangewachsen sind, wurde der neue Stadtteil Norderstedt-Mitte ebenfalls an die Straße konzipiert, so dass auch das neue Stadtzentrum über die Straße erschlossen wird.

 

2.       Städtebauliche Ziele

 

Grundsätzlich gilt es, die Ulzburger Straße in ihrer Gesamtheit so zu entwickeln, dass sie ihrer Rolle als bedeutende innerstädtische Hauptverkehrsstraße und als Bindeglied zwischen den einzelnen Stadtteilen gerecht werden kann. Die soll durch die Bildung einzelner Abschnitte erreicht werden, die mit unterschiedlichen Planungszielen entwickelt werden. Dadurch sollen Bereiche entstehen, die individuell erlebbar und nutzbar sind, aber einem Gesamtkonzept unterliegen, dass das verbindende Element, den sogenannten “roten Faden” darstellt. 

Vorgehen bei den gegebenen Rahmenbedingungen

Im Rahmen der Abstufung der Ulzburger Straße zur Gemeindestraße wurden Verhandlungen mit dem Straßenbauamt Itzehoe geführt (das Ergebnis wird im Detail als Bericht Teil 2 in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr vorgestellt). Ergebnis dieser Verhandlungen war, dass der nördliche Bereich der Ulzburger Straße zwischen Langenharmer Weg und  Stadtgrenze durch das Straßenbauamt saniert wird, während der südliche Abschnitt der Ulzburger Straße aus der Sanierungsmaßnahme herausgenommen wurde. So ergab sich für den südlichen Abschnitt die Möglichkeit, eine Verkehrsplanung zu erstellen, die zum primären Ziel hat, eine Verbesserung für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer zu erreichen (die detaillierte Beschreibung der Planung ist unter Punkt 5 Planung dargestellt).

Der städtebaulich und verkehrsplanerisch bedeutendere Abschnitt ist der Bereich zwischen Langenharmer Weg und Quickborner Straße. Eine Planung für den nördlichen Abschnitt war jedoch aufgrund der engen zeitlichen Terminierung, des teilweise fehlenden Planungsrechtes und der unzureichenden Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Da mit der Sanierung Tatsachen geschaffen werden, die eine Überplanung der Straßenverkehrsflächen mit einem kurzfristigen bzw. mittleren Zeithorizont unmöglich machen, soll ein Konzept erarbeitet werden, dass einen Stufenplan zur Aufwertung dieses Bereiches beinhaltet.

Aus beitragsrechtlichen Gründen sollte zudem unbedingt vor Beginn der Ausbaumaßnahmen ein Bauprogramm aufgestellt werden, dass die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen in Abschnitten definiert.

3.       Sach- und Rechtslage

 

Die Ulzburger Straße als “alte vorhandene Straße” war schon vor Stadtgründung als Bundesfernstraße B 433 eingestuft, dementsprechend befindet sich die Straßenfläche im Be­sitz der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich einige Flächen, die zur Anlegung eines Geh­weges benötigt wurden, befinden sich in gemeindlichen Besitz (nunmehr Stadt Norderstedt).

1971 ist zwischen der Stadt Norderstedt und dem Land Schleswig – Holstein (Auftragsver­waltung des Bundes) eine U (Unterhaltung) / I (Instandsetzung)  – Vereinbarung abge­schlossen worden. Hier wird geregelt, dass die Stadt die laufende Unterhaltung, Instandset­zung sowie den Winterdienst in den festgesetzten Ortsdurchfahrten der B 433 und der B 432 übernimmt. Dafür bekommt die Stadt eine jährliche Pauschale, die sich nach km Straße und Anzahl der Fahrspuren bemisst. Mit enthalten in dieser Pauschale sind auch die anteiligen Unterhaltungskosten des Bundes an den Entwässerungsanlagen. Nicht enthalten in der U / I – Vereinbarung sind größere zusammenhängende Sanierungsarbeiten, hierfür wäre ggf. eine separate Anmeldung der Maßnahme und Bereitstellung der Mittel seitens des Bundes not­wendig. Mindestens seit 1971 – also seit rd. 30 Jahren – ist keine zusammenhängende Grund­sanierung der Ulzburger Straße durchgeführt worden. Bei Verkehrsbelastungen von rd. 20.000 Kfz / 24 h ist daher von einem schlechten baulichen Zustand auszugehen, dieses wird im Be­reich der Fahrbahn speziell bei Regenwetter offensichtlich (Spurrinnen).

1986 ist die U (Umbau) / A (Ausbau) – Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig – Hol­stein und der Stadt Norderstedt abgeschlossen worden. Hier wird geregelt, dass die Stadt  Umbau – und Ausbaumaßnahmen der Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten über­nimmt. Die Kosten für den Bau übernimmt der Bund, die Stadt bekommt 9 % der tatsächli­chen Baukosten für Planungskosten erstattet. Seit Abschluss dieser Vereinbarung sind keine grund­sätzlichen Ausbau - / Umbaumaßnahmen im Zuge der Ulzburger Straße durchgeführt worden. 

Im März 2000 hat der Bund in Ver­einbarung mit dem Land angeordnet, dass die B 433 nach Fertigstellung der Südumgehung Kaltenkirchen bis zur Landesgrenze Hamburg abgestuft wird. In Kaltenkirchen wurde die B 433 bereits rechtskräftig zur Landesstraße 320 abgestuft. Die Südumgehung Kaltenkirchen wurde zur Landesstraße 326 gewidmet. Für die B 433 in Norderstedt kam man zu der Ansicht, dass die Ulzburger Straße von Einmündung Schleswig – Holstein – Straße bis Einmündung Ohechaus­see die sachlichen Voraussetzungen für die Ein­stufung in eine Gemeindestraße auf­weist. Der Bundesminister für Verkehr, Bau – und Woh­nungswesen bemüht sich schon seit 1995 autobahnparallele Bundesstraßen abzustufen. Be­gründet wird dieses bei der Ulzburger Straße damit, dass der weiträumige Verkehr einerseits von der A 20 (gemeint ist wohl die A 7) im Westen und andererseits von der L 284 (Schleswig – Holstein – Straße) im Osten aufge­nommen wird. Eine weitergehende Be­gründung ( Ver­kehrszahlen, Erhebungsda­ten etc.) für die Abstufung der Ulzburger Straße er­folgt seitens des Landesamtes nicht. Noch offen geblieben ist die beabsichtigte Umstufung des Teilstückes der B 433 im Verlauf der Langenhorner Chaussee (Landesgrenze bis Sege­berger Chaussee). Hier ist die Kategorisie­rung  der Langenhorner Chaussee  auf Hamburger Gebiet maßgebend für die weitere Beur­teilung.

Mit Erlass vom 07.12.2001 ist die Ulzburger Straße von der Ohechaussee bis zur Schleswig – Holstein – Straße mit Wirkung zum 01.01.2002 zur Gemeindestraße abgestuft worden. Von der Schleswig – Holstein – Straße bis zur Gemeindegrenze Henstedt – Ulzburg ist sie zur Landesstraße 326 abgestuft worden.

Die Stadt Norderstedt hat daraufhin fristgerecht gegen die Abstufung zur Gemeindestraße Widerspruch eingelegt (Vorlagen -Nr.: B 02/0052). In der zugehörigen Begründung ist auf die noch vor­handene Bedeu­tung für überregionalen Verkehr abgestellt worden, welche vor allem durch den dringend notwendigen und geplanten Ausbau der BAB 7 offensichtlich wird.

Der Widerspruch hat formal aufschiebende Wirkung, allerdings würde bei einer Entscheidung zur Rückstufung wiederum der 01.01.2002 Geltung haben. Zwischenzeitlich aufgebrachte Unterhaltungsleistungen durch den Bund / Land wären zurückzuerstatten.

 

Gemäß § 6 Abs. 1a Fernstraßengesetz (FStrG) hat im Falle einer Umstufung der bisherige Straßenbaulastträger dafür einzustehen, dass er die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat. D.h. er ist zur Beseiti­gung eines Unterhaltungsstaus und eventueller Folgeschäden verpflich­tet.

Die Baulast des Bundes erstreckt sich auf folgende Einrichtungen (s.a. OD– Richtlinien 1976):

  • Fahrbahn
  • Radwege (hier der westliche Radweg)
  • Entwässerungseinrichtungen Oberflächenwasser  

 

Den Gemeinden ist die Baulast für Gehwege und Parkplätze klar zugewiesen.

4.       Planerische Rahmenbedingungen/ Bestand

 

Zunächst wurden als Grundlage für die Planungen die Rahmenbedingungen aus dem Bestand ermittelt.

 

  • Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes
  • Verkehrsbelastungen von rd. 15.000 Kfz / 24 h bis zu rd. 22.000 Kfz / 24 h
  • Gemäß Leitbild und ersten Vorstellungen im Rahmen der Neuaufstellung des FNP 2020 soll die Ulzburger Straße städtebaulich aufgewertet werden, dafür ist aber die Schaffung eines leistungsfähigen tangentialen Straßenringssystems Voraussetzung

  • MIV : Neben Anteilen von Durchgangsverkehren, die vor allem im nördlichen Be­reich eine bedeutsame Größe ausmachen, sind starke Quell – und Zielverkehre sowie Binnen­verkehre vorhanden. Das heißt, dass selbst, wenn eine verkehrliche Entlastung durch alternative Angebote (periphere Straßen, Förderung Umweltverbund) zu errei­chen ist, wird dennoch ein nicht unerheblicher Anteil an motorisiertem Individualver­kehr verbleiben.

 

    • Baulicher Zustand: Asphaltdecke, Fahrbahnbreite im Mittel 7,50 m, fehlende Ab­biegehilfen, Spurrinnenbildung insbesondere im Bereich von Knotenpunkten

 

  • Radverkehr : Auf gesamter Strecke ist der Radverkehr lediglich auf der westlichen Seite als Zwei – Richtungsverkehr zugelassen. Im Süden (Ohechaussee bis Langen­harmer Weg) ist der Radweg baulich klar vom Gehweg getrennt und erfüllt mit rd. 2,50 m Breite (einschließlich Sicherheitsstreifen) die Mindestmaße nach StVO – No­velle. Aufgrund des fehlenden Radweges auf der östlichen Seite ist dennoch nicht von einem guten Zustand zu sprechen.

 

  • Im nördlichen Bereich verringern sich die Breiten des “Radweges”. Bei rd. 2,0 bis 2,50 m Gesamtbreite wird auf der westlichen Seite der Zwei – Richtungs -  Radver­kehr und Fußgängerverkehr auf einem gemeinsamen Geh – und Radweg abgewickelt. Speziell im mittleren Bereich (Waldstraße bis Quickborner Straße) stellen sich starke Konfliktpotentiale dar, da durch die dortigen beidseitig verdichteten Einzelhandelsnut­zungen starker Zu– und Abfahrtsverkehr zu den Grundstücken besteht und gleichzei­tig die Anlagen für Fußgänger und Radfahrer sehr schmal werden. Im weiteren nördli­chen Bereich verringern sich die Quell- und Zielverkehre für Radfahrer, so dass die Konflikte geringer werden.  Auffällig sind die fehlenden Überquerungsstellen in die­sem Abschnitt.

 

    • Baulicher Zustand: Auffallend ist, dass die Befestigung des alleinigen Radwe­ges bzw. als kombinierte Führung mit dem Fußgängerbereich sehr unter­schiedlich ist. In einigen wenigen Bereichen ist über eine längere Strecke rotes Rechteckpflaster aufgebracht, aber im Regelfall sind asphaltierte Flächen oder Gehwegplatten vorhanden. Die Führung über Einmündungsbereiche ist oft­mals unzureichend - keine Markierung, fehlende Beschilderung(Zweirich­tungsradweg), zurückgesetzte Furten. Oftmals sind private Grundstückszu­fahrten angelegt, die (wohl älteren Datums) über die gesamte Fläche (Geh – und Radweg) mit Kleinpflaster befestigt sind.

 

·         ÖPNV : Auf der Ulzburger Straße verkehren – meist im Versatz - 5 Buslinien. Inso­fern kommt dem ÖPNV eine nicht unbedeutende Rolle zu. Die Fahrbahnbrei­ten ermöglichen auf gesamter Strecke einen Begegnungsverkehr ohne Engpässe. Behinderungen ergeben sich eher aus den hohen Verkehrsbelastungen sowie Stö­rungen im Verkehrsfluss durch Abbiegevorgänge und verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge.

 

o        Baulicher Zustand:  Im Bereich der Bushaltestellen sind oftmals nicht ausrei­chende Warteflächen vorhanden und es fehlen teilweise Buswartestände. Durch das mangelhafte Flächenangebot ergeben sich außerdem Konflikte mit Radfahrern und Fußgängern. An einigen Haltepunkten existieren Haltestellenbuchten, oft as­phaltiert, an anderen Stellen hält der Bus direkt am Fahrbahnrand (keine Halte­stellenkaps).

 

  • Fußgänger :  Für Fußgänger wird auf der östlichen Seite mit rd. 2 m Breite eine ausrei­chende Fläche vorgehalten. Hier ist das Radfahren nicht erlaubt. Auf der westli­chen Seite bestehen aufgrund der konkurrierenden Nutzung mit dem Zwei – Rich­tungs- Radverkehr und der geringen Breite der Nebenanlagen im mittleren und nördli­chen Bereich Engpässe und die zur Verfügung ste­henden Flächen reichen bei weitem nicht aus. Querungsmöglichkeiten sind – mit Aus­nahme der signalisierten Knoten­punkte – kaum vorhanden.

 

    • Baulicher Zustand: Zu rd. 90 % sind die Gehwege mit grauen Gehwegplatten belegt. Die Querungen an den Einmündungen sind in einigen Bereichen schwierig. Teilweise sind keine Bordsteinabsenkungen vorhanden. Die Geh­wegplatten sind streckenweise in sehr schlechtem Zustand.

 

·         Grundstückszufahrten : Sehr problematisch sind die Grundstückszufahrten (bzw. Stellplätze), welche oftmals über die gesamte Grundstücksbreite zur Ulzburger Straße verlaufen. Die senkrecht zur Straße angeordneten Stellplätze haben oft keine Rück­stoßfläche auf dem Privatgrundstück, sondern grenzen direkt an die Geh – und Rad­wege an. Damit sind viele Konflikt – und Gefahrenpunkte für Fußgänger und Radfah­rer vorhanden. Teilweise sind diese Stellplätze – nach stichprobenhaften Erhebungen – nicht genehmigt.

 

o        Baulicher Zustand: Viele Grundstückszufahrten sind mit Gehwegplatten oder Kleinpflaster befestigt. Grundstückszufahrten neueren Datums sind nach heut­zutage geltenden Regeln der Technik hergestellt und mit Betonrechteckpflaster befestigt, in wenigen Fällen ist der Radweg (sofern vorhanden) baulich her­vorgehoben (rotes Rechteckpflaster).

 

·         Ruhender Verkehr: Im Zuge der Ulzburger Straße sind lediglich ganz im Süden (Breslauer Straße bis Kabelstieg), im Bereich der Rathausallee und zwischen der Waldstraße und Steindamm Längsparkplätze vorhanden. Auf gesamter Länge sind immer wieder Fahrzeuge verbotswidrig abgestellt (im Bereich von Bushaltestellen, auf Gehwegen, auf der Fahrbahn etc.). Speziell im Bereich von Einzelhandelsein­richtungen (z.B. Bäcker) ist diese Erscheinung gehäuft zu beobachten. Teilweise sind private Stellplätze für Kunden auf rückwärtigen Grundstücksteilen vorhanden, werden aber nicht genutzt. Weiterhin stehen sehr viele Fahrzeuge auf unbefestigten Seiten­streifen, die sehr unterschiedlich abgepollert sind.

 

·         Städtebau : Der gesamte Bereich der Ulzburger Straße ist durch eine inhomogene städtebauliche Struktur geprägt. Es sind kaum baulich-räumliche als auch funktionale Abschnitte er­kennbar bzw. erlebbar. Der Straßenraum ist unzureichend strukturiert. Die Bebauung entlang der Straße ist inhomogen und es sind wenige einheitliche bzw. abschnitts­weise einheitliche Gestaltungsprinzipien erkennbar.
Die Bebauung beidseitig der Ulzburger Straße variiert von eingeschossiger Einzelhausbebauung über Doppel- und Reihenhäuser bis zu mehrgeschossigem Geschosswohnungsbau. Daraus ergeben sich an der Straße mitunter starke Strukturbrüche.
Ähnlich stellt sich die Nutzungsstruktur dar. Während im südlichen Abschnitt und nördlich der Quickborner Straße die Wohnnutzung dominiert, ist der mittlere Bereich zwischen Langenharmer Weg und Quickborner Straße durch eine stärkere Nutzungsmischung gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt es an der Straße einige zentrale Bereiche, z.B. das Nachbarschaftszentrum oder der Eingang in die Bahnhofsstraße /Erlengang. Diese Bereiche sind jedoch nicht ausreichend gestaltet. Sie besitzen kaum Aufenthaltsqualitäten und die dort angesiedelten Nutzungen sollten in weiteren Planungen durch “Nutzungsmagneten” unterstützt werden, so dass für Anwohner und Nutzer attraktive Räume entstehen.

 

·         Planungsrecht: Die planungsrechtliche Situation an der Ulzburger Straße ist sehr unein­heitlich. In Teilbereichen existieren Bebauungspläne, die jedoch keine abge­stimmten Planungsziele festsetzen (die Bebauungspläne sind teilweise noch durch die Ursprungsgemeinden Friedrichsgabe, Garstedt und Harksheide aufgestellt worden) und die auch nicht einheitlich die Straßenverkehrsflächen festsetzen.

In einigen Abschnitten muss eine planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB er­folgen bzw. im nördlichen Bereich der Ulzburger Straße ist eine Beurteilung nach § 35 BauGB erforderlich.

 

·       Eigentumsverhältnisse : Entlang der gesamten Ulzburger Straße sind die Eigentumsver­hältnisse in einzelnen Abschnitten ungeordnet. Grundsätzlich befinden sich die Flächen der Fahrbahn und des Radweges im Eigentum des Bundes.
Einige Flächen müssen durch das Straßenbauamt noch erworben werden, da sie derzeit noch in Privatbesitz sind. Die in Frage kommenden Flächen wurden dem Straßenbau­amt Itzehoe schriftlich mitgeteilt.
Die verbleibenden Flächen der beidseitigen Nebenanlagen befinden sich überwiegend im städtischen Eigentum. Jedoch sind vereinzelte Flächen im privaten Eigentum und müssen durch die Stadt erworben werden.

5.  Planung

Für die weitere verkehrsplanerische und städtebauliche Betrachtung ist die Ulzburger Straße  (als Gemeindestraße von der Ohechaussee bis zur  Schleswig-Holstein-Straße) mit immerhin rd. 7,4 km Länge in drei Abschnitte aufgeteilt worden. Der bisherige nördliche Abschnitt (zwischen Langenharmer Weg und Schleswig-Holstein-Straße) wurde noch einmal in einen mittleren und einen nördlichen Abschnitt unterteilt, da sich sowohl bei Betrachtung des Bestandes als auch bei Formulierung von Leitbildern für diese zwei Teilabschnitte unterschiedliche Ansätze ergaben.

Der Bereich um den Knotenpunkt Ohechaussee / Ulzburger Straße ist ausgespart worden, da dieser Bereich im Zusammenhang mit dem anstehenden Ausbau der B 432 (Knoten Ochsen­zoll) zu betrachten ist.

 

Der erste Abschnitt ist von der Breslauer Straße bis zum Langenharmer Weg gebildet worden.

Breslauer Straße bis Langenharmer Weg

Verkehrsplanung

 

Ziel ist es zunächst im Zuge der beabsichtigten Sanierung der Verkehrsflächen eine Optimie­rung der Verkehrsabläufe zu erreichen. Dabei ist besonderes Gewicht auf die Berücksichti­gung der schwächeren Verkehrsteilnehmer gelegt worden und weiterhin wurde eine möglichst kostengünstige Lösung angestrebt (die Anlagen, welche  ohnehin im Zuge der Sanierung an­gefasst werden müssen, kommen vorzugsweise für einen integrierten Umbau in Frage).

 

Saniert werden müssen nach städtischen Vorstellungen die Fahrbahn (Decke und strecken­weise Binderschichten), außerdem sollen die Trummen – welche in der Regel an der östli­chen Fahrbahnkante liegen – komplett mit Anschlüssen saniert werden. Bei einer kompletten Erneuerung der Trummen wären nach den Regeln der Technik die dortigen Bordsteine anzu­passen, außerdem ist der Wasserlauf zu erneuern.

 

Für die Planung ist zunächst angestrebt worden auf gesamter Länge des Bauabschnittes das Angebot beidseitiger Rad – und Gehwege zu schaffen.

 

Auf der westlichen Seite sind die Anlagen in ausreichender Breite vorhanden.

 

Um auf der östlichen Seite Radwege herstellen zu können, ist geplant, den dortigen Bordstein streckenweise um einen Meter nach Westen zu versetzen, und somit die Fahrbahn auf 6,50 m zu verjüngen. Eine Breite von 6,50 m entspricht der notwendigen Fahrbahnabmessung für sich begegnenden Bus- und Schwerlastverkehr (zweistreifige Hauptverkehrsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km / h). Eine weitere Einengung der Fahrbahn wäre nicht vertretbar. 

Es ist mit den eingangs beschriebenen Maßgaben möglich auf der östlichen Seite einen Rad­weg herzustellen –weitgehend können die Regelmaße 1,50 m Radweg zzgl. 0,50 m Sicher­heitsstreifen, Gehweg mindestens 1,50 m eingehalten, bzw. sogar teilweise überschritten werden. In eini­gen wenigen Bereichen muss jedoch hinter den Regelmaßen zurückgeblieben werden, es feh­len dort ca. 20 bis 50 cm um die oben genannten Querschnitte einhalten zu können. Dieses wurde planerisch zunächst akzeptiert, da die erste Alternative – zusätzlicher Eingriff in den westlichen Bordstein, um ca. 30 cm zu gewinnen – kostenmäßig stark zu Buche schlagen würde. Die zweite Alternative wäre, die benötigten Flächen über die angrenzenden Privatgrundstücke zu bekommen. Gespräche sollten auf jeden Fall mit den Anliegern geführt werden, aber der zu­sätzliche Erwerb sollte keine Zwangsbedingung für den Ausbau darstellen.

 

Es ist bei der Planung davon ausgegangen worden, dass die schon jetzt für Verkehrsanlagen befestigten Flächen (auch wenn sie noch in Privatbesitz sind) ebenso wie die Flächen der Stadt und des Bundes für den Ausbau zur Verfügung stehen. Parallel zur Planung sollen Grunderwerbsverhandlungen durchgeführt werden, einerseits um die bereits als öffentliche Verkehrsflächen genutzten Flächen zu bereinigen, andererseits um für den Ausbau wün­schenswerte Flächen ggf. zu erwerben.

 

Zur Verbesserung der Verkehrsqualität des MIV, ÖPNV sind im Zuge der Strecke zwei Linksabbiegehilfen eingeplant, Einmündung Wiesenstraße ( Richtung ARRIBA) und Einmün­dung Weg am Sportplatz.

 

Die Aufweitung der Ulzburger Straße an der Wiesenstraße wird dazu genutzt südlich der Kreuzung eine Überquerungshilfe einzuplanen. Zwei weitere Querungsstellen können im Bereich No-MI eingerichtet werden. Somit soll die stark trennende Wirkung der Ulzburger Straße für Fußgänger und Radfahrer zumindest punktuell durchbrochen werden.

In der Sitzung werden die Ausbaupläne (Vorplanungen) für diesen Bauabschnitt Ulzburger Straße vorgestellt.

 

Städtebauliches Konzept

Für diesen Abschnitt soll auch langfristig die Wohnnutzung planungsrechtlich gesichert wer­den. Dabei können sich auch Nutzungen ansiedeln, die in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sind bzw. ausnahmsweise zugelassen werden können. Details der Zulässigkeit von Nutzungen sind in den weiteren Betrachtungen noch zu klären. Die Anlagen, die der Versorgung des Gebietes dienen, sollen ausgeschlossen werden, da sie eine Konkurrenz zu den zentralen Bereichen Schmuggel­stieg/Ochsenzoll, Herold-Center und Norderstedt-Mitte darstellen. Das gesamtstädtische Kon­zept sieht vor, diese Bereiche zu stärken und planungsrechtlich zu sichern, so dass in ande­ren Bereichen keine Konkurrenzen entstehen. 

Für diesen Abschnitt ist eine bauliche Nachverdichtung erstrebenswert. Zudem sollen Gestal­tungskriterien entwickelt werden, die zum eine Grundlage für Beratungen bilden sollen, zum anderen aber auch in Bebauungspläne übernommen werden.

Die städtebaulichen Aspekte können nach derzeitigem Kenntnisstand unabhängig von ver­kehrsplanerischer Maßnahmen zeitlich versetzt über entsprechende Planverfahren gesichert werden. Der städtebauliche Handlungsdruck ist für diesen Abschnitt als nicht hoch einzustufen.

 

Planungsrecht

Die Planungsrechtliche Situation in diesem Abschnitt ist sehr differenziert. Für einzelne Be­reiche sind Bebauungspläne vorhanden, die zumindest in Teilen die Verkehrsfläche festsetzen. Der überwiegende Teil ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Für die geplante Straßenbaumaßnahme (Verschmalerung der Fahrbahn, Anlegung eines Rad­weges auf der östlichen Seite) sieht es folgendermaßen aus:

§           Die Straßenbaumaßnahme kann, wenn sie sich innerhalb der städtischen Flächen be­wegt, ohne das Vorhandensein von Bebauungsplänen durchgeführt werden

§           Sind nicht alle Flächen im Eigentum der Stadt Norderstedt (was der Realität ent­spricht) und ist es nicht möglich, diese Flächen zu erwerben, müssten flächende­ckend Bebauungspläne vorhanden sein, das heißt, es sind kurzfristig Planverfahren einzuleiten, die dann auch weitergehende Inhalte behandeln müssten (z.B. Lärm­schutz)

§           Für die beitragspflichtige Umlegung der Maßnahme ist das Vorhandensein von Be­bauungsplänen nicht erforderlich

§           Für die Beantragung von GvfG-Mitteln ist das Vorhandensein von Bebauungsplä­nen nicht erforderlich, wenn sich alle Flächen im Eigentum der Stadt Norderstedt befinden

 

 

Der zweite Abschnitt ist vom Langenharmer Weg bis zur Quickborner Straße gebildet worden.

Langenharmer Weg bis Quickborner Straße

Verkehrsplanung

Ohne ein städtebauliches Konzept und die Verfügbarkeit von Flächen ist ein vernünftiges Konzept zur Zeit nicht umsetzbar. Selbst wenn in Teilbereichen schon jetzt streckenweise eventuell eine Verbesserung erreicht werden könnte, ist ein potentieller Umbau / Ausbau im Gesamtkontext zu sehen. Unabhängig davon sollte kurzfristig der Einbau von Abbiegehilfen beim Steindamm und Mühlenweg überprüft werden.

 

Außerdem wird angeregt, als pragmatische Zwischenlösung das Radfahren auch auf der östli­chen Seite zuzulassen (gemeinsamer Geh – und Radweg). Als Abschnitt wäre die Teilstrecke zwischen Langenharmer Weg und Quickborner Straße (Querungsmöglichkeiten) zu benen­nen. Es treffen zwar nicht die Mindestmaße nach StVO – Novelle zu, allerdings treffen sie bei der jetzigen straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung noch weniger zu. 

 

Städtebauliches Konzept

Gerade der “mittlere Bereich”  der Ulzburger Straße sollte in den weiteren Planungen durch ein abgestimmtes Gesamtkonzept überplant werden. Derzeit wird eine umfangreiche Be­standserhebung durchgeführt, die unabdingbare Voraussetzung für weitergehende detaillierte Planungen ist.

Der Bereich zwischen Waldstraße und Pestalozzistraße soll in Richtung Mischgebiet entwickelt werden. Dies ist Ergebnis einer gesamtstädtischen Überlegung zu den groben Entwicklungszielen an den großen Norderstedter Hauptverkehrsstraßen. Hier können sich auch zentrenrelevante Nutzungen ansiedeln. Dabei sind Nutzungskonzentrationen auf  3 Bereiche –das bestehende Nachbarschaftszentrum, der Bereich Harckesheyde / Friedrichsgaber Weg, der Bereich Bahnhofstraße / Erlengang - zu reduzieren. Zwischen diesen zentralen Standorten können sich darüber hinaus Nutzungen ansiedeln, die zu einer Belebung der “Zwischenräume” führen. Die an der Ulzburger Straße anzusiedelnden Nutzungen müssen im weiteren Verfahren genau bestimmt werden. Darüber hinaus sollte entlang der Straße eine Nachverdichtung erfolgen. Dafür ist ein abge­stimmtes Gestaltungskonzept zu entwickeln, auf dessen Grundlage Bebauungspläne erarbeitet werden können aber auch Beratungen durchgeführt werden sollen.

 Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Rahmenbedingungen wird von Seiten der Verwaltung ein Konzept erarbeitet, dass durch kurzfristig bis mittelfristig umsetzbare Einzelmaßnahmen zu einer Qualitätssteigerung des öffentlichen Raumes führen kann. So werden z.B. Ideen zu Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich Eingang Bahnhofstraße / Erlengang untersucht. Diese Einzelmaßnahmen sollen sich harmonisch in das zuvor beschriebene Gesamtkonzept einbetten.

 

Voraussetzung für eine langfristige Umgestaltung des Straßenraumes ist die Aufstellung von Bauleitplänen. Darüber hinaus sollten jedoch Instrumente geprüft werden, die auch real einen Strukturwandel ermöglichen, da der Bebauungsplan als Angebotsplanung als alleiniges Instrument nicht ausreichend ist. In diesem Zusammenhang werden Überlegungen angestellt, die vor Ort ansässigen Händler einzubinden. 

 

§          Grundlagenermittlung

§          Erarbeitung eines städtebaulichen und verkehrsplanerischen Gesamtkonzeptes

§          Erarbeitung eines zeitlichen Ablaufes

§          Abstimmung im Haus

§          Beteiligung der Geschäftsinhaber

§          Abstimmung mit den politischen Gremien

§          Bürgerbeteiligung

§          Einleitung entsprechender Planverfahren

 

Der dritte Abschnitt ist von der Quickborner Straße bis zur Schleswig – Holstein – Straße gebildet worden.

 

Quickborner Straße bis Schleswig-Holstein-Straße

Verkehrsplanung

 

Wichtig wäre in diesem Abschnitt die Durchlässigkeit der Ulzburger Straße für Radfahrer und Fußgänger zu erhöhen, indem Querungshilfen geschaffen werden.

 

Ansonsten wird kein dringender Handlungsbedarf gesehen, zumal sich durch den Bau der K 113 und der gleichzeitigen Unterbrechung der Quickborner Straße eine spürbare Entlastung der Verkehre in diesem Abschnitt einstellen wird. Dennoch ist im Rahmen eines Bauprogrammes auch hier mittelfristig eine Sanierung der Nebenanlagen einschließlich der Einmündungen zu empfehlen. Bis zum Henstedter Weg könnte schon jetzt eine beidseitige Nutzung als gemeinsame Geh – und Radwege vorgesehen werden.

Außerdem sind im Zuge der Erschließung der STEP – Fläche nördlich der Quickborner Straße (Wohnbebauung) die Geh– und Radwegebeziehungen zur Ulzburger Straße (Mitte) ggf. zu verbessern.

 

Städtebauliches Konzept

Dieser Abschnitt der Ulzburger Straße soll auch langfristig als Wohnstandort gesichert wer­den. Nachverdichtungen können auf der STEP – Fläche nach Flächennutzungsplan-Neuaufstellung über Bauleitplanverfahren erfolgen.

Darüber hinaus gibt es keinen aktuellen Handlungsbedarf.

 

6.  Bericht Teil 2 – strategisches weiteres Vorgehen / Kosten / Vereinbarungen / Sanierung

Wird in der Sitzung dargestellt, da die Punkte noch abschließend ermittelt werden. Die Berichtsvorlage wird dem Protokoll der Ausschusssitzung als Anlage beigefügt.

 

Die Sitzung wird um 20.55 Uhr unterbrochen und um 21.05 Uhr fortgesetzt.