Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Herr Jennrich vom Büro PPL und Frau Jacob vom Büro Hess und Jacob stellen die Vorlagen vor und beantworten mit Herrn Reher die Fragen des Ausschusses.

 

Frau Hahn bittet darum, dass das Öko-Konto Deckerberg hier im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Frau Hahn beantragt, dass im Punkt 8.4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes der Kronendurchmesser + 2 m festgesetzt wird. Dies wird von der Verwaltung übernommen.

 

Frau Reinders beantragt, dass ein Spielplatz in dem Gebiet für Kinder bis zu acht Jahren festgesetzt wird. Abstimmungergebnis 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, damit abgelehnt.

 

Herr Lange bittet, dass zur Entschärfung der Verkehrssituation eine Zusammenlegung der Zuwegungen der Tiefgarage und der Stellplätze geprüft wird.

 

Beschluss:

a)

Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die Be­-handlung des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll entsprechend den Aus­-   führungen im Vermerk der Arbeitsgruppe Norderstedt-Mitte vom 30.01.2003, der als     Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt ist, erfolgen.

 

b)

Der von der Planungsgruppe Prof. Laage (PPL) im Auftrag der Schiffszimmerer-Genossen­schaft in Abstimmung mit der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf des B 34  Gar­stedt (Neufassung) für das Gebiet “Buchenweg, Platanenweg, Rüsternweg” - bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - wird gebilligt.

 

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 6 zur Vorlage Nr. B 03/0047 (Stand: 20.02.2003) gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des B 34 Garstedt (Neufassung) sowie die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Parallel­ver­fahren zu beteiligen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderun­gen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstim­mung anwesend: ...

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen