Sitzung: 05.06.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B03/0047
Die
Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Jennrich vom Büro PPL und Frau Jacob vom Büro Hess und Jacob stellen die
Vorlagen vor und beantworten mit Herrn Reher die Fragen des Ausschusses.
Frau
Hahn bittet darum, dass das Öko-Konto Deckerberg hier im Ausschuss vorgestellt
werden.
Frau
Hahn beantragt, dass im Punkt 8.4 der textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes der Kronendurchmesser + 2 m festgesetzt wird. Dies wird von der
Verwaltung übernommen.
Frau
Reinders beantragt, dass ein Spielplatz in dem Gebiet für Kinder bis zu acht
Jahren festgesetzt wird. Abstimmungergebnis 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2
Enthaltungen, damit abgelehnt.
Herr
Lange bittet, dass zur Entschärfung der Verkehrssituation eine Zusammenlegung
der Zuwegungen der Tiefgarage und der Stellplätze geprüft wird.
Beschluss:
a) |
Das
Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die
Be-handlung des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll
entsprechend den Aus- führungen im
Vermerk der Arbeitsgruppe Norderstedt-Mitte vom 30.01.2003, der als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt ist,
erfolgen. |
b) |
Der
von der Planungsgruppe Prof. Laage (PPL) im Auftrag der
Schiffszimmerer-Genossenschaft in Abstimmung mit der Verwaltung
ausgearbeitete Entwurf des B 34 Garstedt
(Neufassung) für das Gebiet “Buchenweg, Platanenweg, Rüsternweg” - bestehend
aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - wird gebilligt. Die
Begründung wird in der Fassung der Anlage 6 zur Vorlage Nr. B 03/0047 (Stand:
20.02.2003) gebilligt. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des B 34 Garstedt (Neufassung) sowie
die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
im Parallelverfahren zu beteiligen. Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen
des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht
berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß
§ 3 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen. |
Aufgrund
§ 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen