Sitzung: 04.06.2003 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Hagemann verpflichtet Frau Vorpahl als stellvertretendes bürgerliches
Ausschussmitglied per Handschlag gemäß § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.