Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Hagemann verpflichtet Frau Vorpahl als stellvertretendes bürgerliches Ausschussmitglied per Handschlag gemäß § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.