Sitzung: 11.06.2003 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B03/0177
Herr
Bürgermeister Grote erläutert die Umstände, die zu der Vorlage geführt
haben. Herr Kühl beantragt den
Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:
"Die
als Deckung vorgeschlagene Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung für die
Wohnungsbauförderung wird in einem Nachtragshaushalt 2003 ausgeglichen."
Über
diesen Antrag läßt der Vorsitzende abstimmen.
Beschluss:
Mit
4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung ist der Ergänzungsantrag
abgelehnt.
Herr
Leiteritz läßt nun über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
"Der
Einrichtung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das
Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 180.000,00 EUR auf der Haushaltsstelle
1300.95000 -Freiw. Feuerwehren / Feuerwachen, Planungs- und Baukosten- wird
gemäß § 84 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO zugestimmt.
Die
Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle
6200.92790 -Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge -allgemein-,
Wohnungsbaudarlehen-."
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Protokollauszug:
Amt 32