Sitzung: 11.06.2003 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Grote gibt die Beantwortung folgender Anfrage zu Protokoll.
Frau
Plaschnick gab am 30.04.2003 folgende Anfrage schriftlich zu Protokoll:
Laut
Hauptsatzung ist der Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft zugleich
Werkausschuss für die Stadtwerke Norderstedt. Laut Rechnungsprüfungsordnung
erhalten Prüfberichte der Bürgermeister, der / die Bürgervorsteher / in und der
zuständige Fachausschuss.
a)
Weshalb
wird der "RPA - Bericht zur Prüfung der Stadtwerke Norderstedt 2001"
entgegen der geltenden Hauptsatzung in Verbindung mit der RPO ausschliesslich
im Hauptausschuss und nicht im zuständigen Fachausschuss behandelt?
Antwort
zu a)
Die
Vorsitzenden des Hauptausschusses und des Ausschusses für Finanzen, Werke und
Wirtschaft haben einvernehmlich erklärt, dass der Hauptausschuss sich mit dem
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes - Wirtschaftsjahr 2001 - in Analogie des
Berichtes 2000 - befassen soll.
b)
Gibt
es einen begründeten Verdacht, den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen,
Werke und Wirtschaft damit pauschal die evtl. Verletzung der
Verschwiegenheitspflicht zu unterstellen?
Antwort
zu b)
Ich
habe weder einen begründeten noch einen unbegründeten Verdacht gegen irgendein
Mitglied des Ausschusses für Finanzen, Werke und Wirtschaft, dass die
Verschwiegenheitspflicht verletzt werden könnte.
c)
Aus
welchem Recht leiten Sie die freie Wahl eines Ihnen genehmen Gremiums entgegen
den Festsetzungen der Hauptsatzung ab?
Antwort
zu c)
Die
Vorsitzenden von Ausschüssen laden zu den Ausschusssitzungen ein, legen die
Tagesordnung, den Zeitpunkt und den Ort fest.
d)
Die
Bürgervorsteherin und der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Werke und
Wirtschaft während der vorigen Wahlperiode haben den o.g. Bericht bereits 14
Tage (Mitte Februar) vor der Kommunalwahl 2003 erhalten. In dieser Wahlperiode,
in der der TOP behandelt wird, sind beide stellvertretende Mitglieder des
Hauptausschusses. Jetzt (ca. 10 Wochen später) haben die Mitglieder des
Hauptausschusses den o.g. Bericht erhalten, die stellvertretenden Mitglieder
nicht.
Wie begründen Sie die Ungleichbehandlung der
Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses in diesem
Beratungspunkt?
Welche Begründung haben Sie für den o.g. vorzeitigen
Versand des RPA - Berichtes, da eine Beratung in dem zuständigen Gremium
erkennbar vor der anstehenden Wahl nicht mehr stattfinden würde?
Antwort
zu d)
Die
Bürgervorsteherin und der Bürgermeister erhalten nach der Gemeindeordnung
Berichte des Rechnungsprüfungsamtes. Die Bürgervorsteherin informiert die
Stadtvertretung und entscheidet letztendlich über die zu verteilenden
Exemplare. Sie hat sich mit den Fraktionsvorsitzenden geeinigt, dass alle
Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter ein Exemplar des Berichts erhalten
sollen. Dies ist inzwischen geschehen.
Der
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes wird nach der Rechnungsprüfungsordnung an
die Bürgervorsteherin und den Fachausschuss (nach Aussage des
Landesrechnungshofes kann die Zustellung von Berichten an den jeweiligen
Fachausschussvorsitzenden erfolgen) verteilt und zwar vom Prüfungsamt selbst,
nicht vom Bürgermeister.