Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Grote gibt die Beantwortung folgender Anfrage zu Protokoll.

 

Frau Plaschnick gab am 30.04.2003 folgende Anfrage schriftlich zu Protokoll:

 

Laut Hauptsatzung ist der Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft zugleich Werkausschuss für die Stadtwerke Norderstedt. Laut Rechnungsprüfungsordnung erhalten Prüfberichte der Bürgermeister, der / die Bürgervorsteher / in und der zuständige Fachausschuss.

 

a)       Weshalb wird der "RPA - Bericht zur Prüfung der Stadtwerke Norderstedt 2001" entgegen der geltenden Hauptsatzung in Verbindung mit der RPO ausschliesslich im Hauptausschuss und nicht im zuständigen Fachausschuss behandelt?

 

Antwort zu a)

Die Vorsitzenden des Hauptausschusses und des Ausschusses für Finanzen, Werke und Wirtschaft haben einvernehmlich erklärt, dass der Hauptausschuss sich mit dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes - Wirtschaftsjahr 2001 - in Analogie des Berichtes 2000 - befassen soll.

 

b)       Gibt es einen begründeten Verdacht, den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Werke und Wirtschaft damit pauschal die evtl. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht zu unterstellen?

 

Antwort zu b)

Ich habe weder einen begründeten noch einen unbegründeten Verdacht gegen irgendein Mitglied des Ausschusses für Finanzen, Werke und Wirtschaft, dass die Verschwiegenheitspflicht verletzt werden könnte.

 

c)       Aus welchem Recht leiten Sie die freie Wahl eines Ihnen genehmen Gremiums entgegen den Festsetzungen der Hauptsatzung ab?

 

Antwort zu c)

Die Vorsitzenden von Ausschüssen laden zu den Ausschusssitzungen ein, legen die Tagesordnung, den Zeitpunkt und den Ort fest.

 

d)       Die Bürgervorsteherin und der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Werke und Wirtschaft während der vorigen Wahlperiode haben den o.g. Bericht bereits 14 Tage (Mitte Februar) vor der Kommunalwahl 2003 erhalten. In dieser Wahlperiode, in der der TOP behandelt wird, sind beide stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses. Jetzt (ca. 10 Wochen später) haben die Mitglieder des Hauptausschusses den o.g. Bericht erhalten, die stellvertretenden Mitglieder nicht.

 

Wie begründen Sie die Ungleichbehandlung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses in diesem Beratungspunkt?

 

Welche Begründung haben Sie für den o.g. vorzeitigen Versand des RPA - Berichtes, da eine Beratung in dem zuständigen Gremium erkennbar vor der anstehenden Wahl nicht mehr stattfinden würde?

 

Antwort zu d)

Die Bürgervorsteherin und der Bürgermeister erhalten nach der Gemeindeordnung Berichte des Rechnungsprüfungsamtes. Die Bürgervorsteherin informiert die Stadtvertretung und entscheidet letztendlich über die zu verteilenden Exemplare. Sie hat sich mit den Fraktionsvorsitzenden geeinigt, dass alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter ein Exemplar des Berichts erhalten sollen. Dies ist inzwischen geschehen.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes wird nach der Rechnungsprüfungsordnung an die Bürgervorsteherin und den Fachausschuss (nach Aussage des Landesrechnungshofes kann die Zustellung von Berichten an den jeweiligen Fachausschussvorsitzenden erfolgen) verteilt und zwar vom Prüfungsamt selbst, nicht vom Bürgermeister.