Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.

 

Frau Reinders bat um schriftliche Beantwortung der folgenden Anfrage:

 

Versickert Oberflächenwasser grundsätzlich bei allen Bebauungen im Stadtgebiet oder gibt es Ausnahmen?

 

Wenn es Ausnahmen gibt, welche Bedingungen werden daran geknüpft?

 

Antwort:

 

Grundsätzlich soll das unbelastete Oberflächenwasser der privaten Grundstücke zur Versickerung gebracht werden.

 

Selbstverständlich gibt es Ausnahmen. So ist z. B. in einigen  Bebauungsplänen der Anschluss (zumindest von den Notüberläufen der Sickerschächte) ausdrücklich zugelassen.

 

Weiterhin gibt es Bereiche, in denen auf Grund der Boden- und/oder Grundwasserverhältnisse die Versickerung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

 

Schließlich kann die Versickerung in Gewerbegebieten bzw. auf Gewerbegrundstücken ebenfalls nur sehr eingeschränkt erfolgen.