Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Eingriff

Maßnahme im Geltungsbereich B 241 auf der Ökokontofläche Deckerberg

Flächen-ver-brauch [m²]

Anrech-nungs-verhält-nis

Anrechnungs-fläche [m²/lfdm]

Gesamtfläche

 

51.230

 

 

 

 

 

 

 

B 241

Acker zu Extensivgrünland

7.440

1:1

7.440

(Stand 19.12.2000)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B 159 (N) 1. Ä.+E.

B 241 Gehölzsaum am Wald

6.611

1:1

6.611

(Stand 20.12.2001)

rechtskräftig

B 241 restlicher Knick am Südrand
(5 m x 100 lfdm)

500

1:1

500

 

B 241 Knickschutzstreifen am Südrand
(5 m x 220 lfdm)

1.100

1:1,5

825

 

B 241 Knickschutzstreifen am Westrand nördlich des Waldes (5 m x 150 lfdm)

750

1:1,5

562,5

 

B 241 Baumreihe (z.T. Allee)
(5 m x 230 lfdm)

1.150

1:1,5

862,5

 

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Ersatzbedarf im B 241

10.111

 

9.361

 

B 241 Knicks 120+150 (5 m x 270 lfdm)

1.350

 

270 lfdm

 

 

Gesamtflächenverbrauch im B 241 [m²]

11.461

 

 

 

 

 

 

 

B 227 B

Acker zu Extensivgrünland

1.536

1:1

1.536

(Stand 30.05.2000)

Knick 5 m x 90 lfdm

450

 

90 lfdm

rechtskräftig

Knickschutzstreifen

585

 

 

 

 

Gesamtflächenverbrauch B 227 B

2436

 

 

 

 

 

 

 

B 234

Acker zu Extensivgrünland

725

1:1

1:1

(Stand 12.08.2002)

rechtskräftig

Gesamtflächenverbrauch B 234

725

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauantrag Buchenweg

Container

Extensivierung (keine Beweidung)

2.291

 

2.291

(Stand 15.03.2001)

 

Gesamtflächenverbr. BA Buchenweg

2.291

 

 

 

 

 

 

 

B 222 A

? Ersatzbedarf für Versiegelung

6.000

1:2

3.000

(Stand 18.12.2001)

 

Gesamtflächenverbrauch B 222 A

6.000

 

 

 

 

 

 

 

B 224

Extensivierung

8.105

1:2

4.053

(Stand 12/2002)

 

Gesamtflächenverbrauch B 224

8.105

 

 

 

 

 

 

 

B 34 GA

Extensivierung

6.000

1:2

3.000

(Stand 12/2002)

 

Gesamtflächenverbrauch B 34 GA

6.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbliebene Restfläche (Extensivierung und Gewässerrandstreifen)

6.772

 

 

 

 

Erläuterung:

Die Gesamtextensivierungsfläche (HA 9, Nr. 3/7, 4/3, 14/2, 17/13) wird bis auf die direkte Zuordnung durch die Untere Naturschutzbehörde beim Bauvorhaben Container Buchenweg nur quadratmeterweise zugeordnet, um die unterschiedlich hohen Kaufpreise durchschnittlich umzulegen. Zu berücksichtigen ist der Ausgangszustand (Acker oder Grünland) und das angestrebte Entwicklungsziel. Ausgleichsbedarf aus bereits rechtskräftigen Bebauungsplänen bezieht sich auf Acker und hat daher ein besseres Anrechnungsverhältnis.

Ausgehend von den allgemein bekannten Anrechnungs-Verhältniszahlen von 1:1 im Falle von z. B. Eingriff in Grünanlage mit Gehölzbestand und Ausgleich durch Gehölzsaum am Wald einerseits und 1:2 im Falle von z. B. Eingriff in Grünanlage mit Gehölzbestand und Ausgleich in Form einer Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, wird für folgende Ausgleichsmaßnahmen ein dazwischenliegender Wert (1:1,5) angenommen.

Da fachlich betrachtet eine Baumreihe eine Fläche mit eingeschränkter Nutzung durch angepflanzte Bäume und geschützten Wurzelbereich (gemäß DIN 18 920 darf nicht näher als 2,5 m an den Wurzelhals heran gegraben werden, Wurzelbereich = Kronentraufe zzgl. 1,5 m nach allen Seiten) darstellt, muss sie höher angerechnet werden als eine Extensivierung, jedoch niedriger als eine flächige Gehölzpflanzung. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist zwischen den Bäumen und im zentralen Wurzelbereich nicht möglich, zumal die Fläche durch Abzäunung zusätzlich davor geschützt wird. Die Baumkrone erreicht weitaus größere Ausmaße (je nach Baumart z. B. 8-12 m) als einen Durchmesser von 5 m und wirkt sich zudem durch Schattenwurf und die bekannten Wohlfahrtswirkungen eines Baumes (Sauerstoffproduktion, Luftfeuchtigkeit, Kleinklima, Lebensraum) auf seine Umgebung aus. Dennoch wird nur der zentrale Bereich flächig angerechnet. Die Randbereiche werden der Extensivfläche zugeordnet.

Ein Knickschutzstreifen soll den Knick vor angrenzenden Nutzungen und konkurrierendem Gehölzaufwuchs schützen. Seine Nutzung ist ebenfalls durch den teilweisen Schattenwurf und den Wurzelbereich der Knickgehölze naturgemäß eingeschränkt und wird zudem durch die Pflegeauflagen und Abzäunung gegen Weidenutzung gesichert. Er ist demzufolge ebenfalls höherwertiger als eine Extensivierung, aber niedrigwertiger als eine Gehölzanlage. Im Falle einer umgekehrten Betrachtungsweise, also ausgehend vom Verhältnis 1:1, aber auf Grund der Pufferfunktion und möglicher Beeinträchtigungen des Knickschutzbereiches Annahme einer reduzierten Anrechnung in Höhe von lediglich 75 %, würde die gleiche anrechenbare Quadratmeterzahl herauskommen.

 

Hinweis:

Gemäß der B 241-Planzeichnung scheinen die letzten 10 lfdm der Baumreihe an der Ulzburger Straße zugehörig zu sein. Also wurde nur mit 360 lfdm Knick gerechnet (statt 370 lfdm Knick im GOP-Erläuterungsbericht). Grünplanerisch erscheint dies sinnvoller.