Sitzung: 19.06.2003 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0248
Herr
Limbacher verlässt von 19:40 Uhr bis 19:45 Uhr die Sitzung.
Herr
Bosse gibt eine Einführung in das Thema.
Herr
Jacobsgaard erläutert die Planung.
Herr
Bosse und Herr Röll beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.
Ausgangslage
Gemäß
Beschluss der Stadtvertretung vom 26.03.2002 zum Haushalt 2002 hat die Verwaltung
den Auftrag städtische Grundstücke, die für den Eigenbedarf nicht bestimmt
sind, zu veräußern.
Für
das ehemals bebaute Grundstück Lütjenmoor 15 (Flurstück 775/100) wurde ein
Investor geworben, der Interesse am Kauf des Grundstückes bekundet hat, vorbehaltlich
der Möglichkeit auf Bebauung mit einem 8-geschossigen Wohngebäude für 48
Wohneinheiten. Das Grundstück wurde 2000 von der Liegenschaft zu Baulandpreisen
erworben mit der Option, die Fläche für zukünftig anstehende Gemeinbedarfe
einzusetzen. Ein solcher Bedarf besteht aus gegenwärtiger Sicht nicht.
Eine
mit der Veräußerung des Grundstücks zwangsläufig nach geltendem Planrecht
(Bebauungsplan 180- Norderstedt-: allgemeines Wohngebiet, eingeschossig, GRZ
0,25, GFZ 0,42) verbundene Bebauung mit einem eingeschossigen Doppelhaus macht
städtebaulich, ökonomisch und ökologisch keinen Sinn. Planerisch ist die Fläche
nur als Bestandteil der unmittelbar anschließenden Parkanlage denkbar oder als
Standort für ein zeitgemäßes Wohnprojekt, das sich in den Kontext
Siedlungsentwicklung der siebziger Jahre einfügt. Die privilegierte Lage des
Grundstückes direkt am Willy-Brandt-Park, besten Einkaufsmöglichkeiten und
unmittelbarer Nachbarschaft zu sozialen Einrichtungen sowie eine gute
ÖPNV-Anbindung sprechen für eine angemessene Verdichtung. Die Fläche ist
erschlossen, Grund und Boden kann an anderer Stelle zugunsten der Erhaltung des
Landschaftsraumes geschont werden.
Projektbeschreibung
(siehe Anlage 2 der Niederschrift)
Das
Neubauprojekt nimmt diese Vorgaben auf. Konzipiert ist eine Öffnung des
8-geschossigen Baukörpers zum Willy-Brandt-Park mit differenzierten
Grundrissanordnungen und Blickbeziehungen der geplanten Mietwohnungen
(Maisonettewohnen in der Dachzone). Durch Wechsel der Außenhaut-Materialien
(Klinker am Basisbaukörper, Glas in der abgesetzten Dachgeschosszone, vertikale
Zonierung durch Treppenhäuser und Materialwechsel) wird eine Gliederung der
Baumasse ansprechend erzielt. Die Erschließung erfolgt durch drei Treppenhäuser
von Osten und Norden.
Durch
eine entsprechende Gestaltung der Freiflächen (Baumreihe zur Straße Lütjenmoor,
öffentlich begehbare Wegeverbindung vom Park zur Straße durch den Baukörper)
soll eine städtebauliche und landschaftsplanerische Einbindung hergestellt
werden. Intention ist, den Park durch das Gebäude zum Straßenraum zu führen.
Eine
Tiefgarage mit zwei Ebenen soll den ruhenden Verkehr aufnehmen. Die Zufahrt
erfolgt von der Stichstraße im Norden im angemessenen Abstand zum
Einmündungsbereich. Die öffentliche Grünfläche wird durch die Tiefgarage
partiell unterbaut.
Baubedingte
Eingriffe in die seinerzeit künstlich geschaffene Geländeerhöhung (keine
Aufenthaltsfunktion) und in den vorhandenen Gehölzbestand sind zwangsläufig
erforderlich und müssen in einer grünplanerischen Untersuchung bilanziert und
ausgeglichen werden. Vorgeschlagen wird, die Parkfläche auf dem unmittelbar
nördlich des Gebäudes angrenzenden Hügel für die Parkbesucher durch Verweil-
und Aussichtsflächen attraktiv zu gestalten.
Verfahren
Eine
positive Entscheidung der Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr
vorausgesetzt, ist ein Verfahren nach § 12 BauGB als vorhabenbezogener
Bebauungsplan durchzuführen. Im Zuge diese Verfahrens sind die vorgenannten
Überlegungen zu konkretisieren und durch erforderliche fachgutachterliche
Untersuchungen zu belegen. Die Präsentation des Vorhabens durch den Architekten
Jacobsgaard soll einer ersten Meinungsbildung dienen. In einer der folgenden
Sitzungen des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr soll dann ein Beschluss
auf Aufstellung des Planverfahrens und auf Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung eingeholt werden.
Der
Ausschuss nimmt den Bericht wohlwollend zur Kenntnis und bringt zum Ausdruck,
dass eine Weiterführung der Planungsvorstellungen grundsätzlich vorstellbar
ist, auch wenn die Planungen von den derzeitigen Bebauungsplanfestsetzungen
abweichen.
Sitzungsunterbrechung
von 20:15 Uhr bis 20:22 Uhr.