Sitzung: 24.06.2003 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:40 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0217
Beschluss:
Die
Gemeindewahl vom 02.03.2003 wird gemäß § 39 Nr. 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
(GKWG) für gültig erklärt.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 40 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug 321