Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:40 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

Die Gemeindewahl vom 02.03.2003 wird gemäß § 39 Nr. 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) für gültig erklärt.

 

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 40 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

 

Protokollauszug                321