Sitzung: 24.06.2003 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:39 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B03/0124
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Anregungen
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie der eingeschränkten
Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/
Privatpersonen und Unternehmen werden
berücksichtigt
Punkt 1 :
VHH vom
19.12.2002
Punkt 2
AKN vom
07.01.2003
Punkt 3
IHK vom
13.01.2003
Punkt 4
SVG vom
14.01.2003
Punkt 6
Kreis Segeberg vom
30.01.2003
Punkt 9
Einwender vom
16.01.2003
Punkt 10
Einwender vom
16.01.2003
teilweise berücksichtigt
Punkt 5
Kreis Segeberg vom
13.01.2003
Punkt 8
Forstamt Segeberg vom
31.01.2003
Punkt 13
Einwender vom
26.01.2003
nicht berücksichtigt
Punkt 7
Wasserverband Mühlenau vom 17.01.2003
Punkt 11
Einwender vom
21.01.2003
Punkt 12
Einwender vom
23.01.2003
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Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung
zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b )
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr.224
Süd, Gebiet : “Reiherhagen”, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der zuletzt
geänderten Fassung vom 26.03.2003, als Satzung.
Die
Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu der Vorlage - Stand : 26.03.2003
- gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der
Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 39 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.
Protokollauszug 6013