Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:39 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Beschluss:

a) Entscheidung über die Anregungen

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie der eingeschränkten Beteili­gung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/ Privatpersonen und Unternehmen werden

 

berücksichtigt

 

Punkt 1 :

VHH                                vom 19.12.2002

 

Punkt 2

AKN                                vom 07.01.2003

 

Punkt 3

IHK                                vom 13.01.2003

 

Punkt 4

SVG                                vom 14.01.2003

 

Punkt 6

Kreis Segeberg                                vom 30.01.2003

 

Punkt 9

Einwender                                vom 16.01.2003

 

Punkt 10

Einwender                                vom 16.01.2003

 

 

teilweise berücksichtigt

 

Punkt 5

Kreis Segeberg                                vom 13.01.2003

 

Punkt 8

Forstamt Segeberg                                vom 31.01.2003

 

Punkt 13

Einwender                                vom 26.01.2003

 

 

nicht berücksichtigt

 

Punkt 7

Wasserverband Mühlenau                                vom 17.01.2003

 

Punkt 11

Einwender                                vom 21.01.2003

 

Punkt 12

Einwender                                vom 23.01.2003

 

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Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausfüh­rung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b ) Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr.224 Süd, Gebiet : “Reiherhagen”, be­stehend aus dem Teil A - Planzeichnung  - und dem Teil B - Text - in der zuletzt geänderten Fassung vom 26.03.2003, als Satzung.

 

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu der Vorlage - Stand : 26.03.2003 - gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB orts­üb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 39 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

 

Protokollauszug                6013