Sitzung: 28.08.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0346
Herr Kremer-Cymbala gibt
für das Amt 40 den folgenden Bericht:
In
der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr vom 15.05.2003 bat
Frau Hahn die Verwaltung um eine Schriftliche Stellungnahme zu der Frage, in
wie weit Jugendliche an der Stadtplanung beteiligt werden können.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Auf der Grundlage der
Neufassung des § 47f der Gemeindeordnung vom 01.04.2003 wurden
verwaltungsintern erste Überlegungen zur Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen bei städtebaulich relevanten Projekten und Planungsverfahren
angestellt. Ein endgültig abgestimmtes Ergebnis gibt es noch nicht.
Im Vorfeld kann jedoch
folgendes gesagt werden: Maßgeblicher Baustein dieses Beteiligungsprozesses
soll die Bildung von stadtteilbezogenen Kinder- und Jugendbeiräten sein. Die Werbung
der Kandidat/innen läuft noch bis 30.09.2003 und die Wahlen für die Kinder- und
Jugendbeiräte werden Oktober / November stattfinden.
Auf
der Grundlage verschiedener, bereits in anderen Städten und Gemeinden
bewährter, Verfahrensstrategien, sollen über die Kinder- und Jugendbeiräte die
Belange von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozessen auch zur
Stadtentwicklung eingebracht werden.
Um
eine bedarfsgerechte Beteiligung für alle Seiten zu ermöglichen, kann mit der
Einführung eines geeigneten gemeinsamen Verfahren erst nach den Wahlen der
Kinder- und Jugendbeiräte begonnen werden.
Grundsätzlich
macht es Sinn, die bislang ausschließlich von Erwachsenen gedachten
Beteiligungsmodelle zuerst mit den Vertretern der o.g. Zielgruppe zu
thematisieren und zum Konsens zu bringen.
Eine
umfassende Information der politischen Gremien soll im Anschluss daran, also
frühestens im November diesen Jahres erfolgen.