Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Kremer-Cymbala gibt für das Amt 40 den folgenden Bericht:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr vom 15.05.2003 bat Frau Hahn die Verwaltung um eine Schriftliche Stellungnahme zu der Frage, in wie weit Jugendliche an der Stadtplanung beteiligt werden können.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf der Grundlage der Neufassung des § 47f der Gemeindeordnung vom 01.04.2003 wurden verwaltungsintern erste Überlegungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei städtebaulich relevanten Projekten und Planungsverfahren angestellt. Ein endgültig abgestimmtes Ergebnis gibt es noch nicht.

Im Vorfeld kann jedoch folgendes gesagt werden: Maßgeblicher Baustein dieses Beteiligungsprozesses soll die Bildung von stadtteilbezogenen Kinder- und Jugendbeiräten sein. Die Werbung der Kandidat/innen läuft noch bis 30.09.2003 und die Wahlen für die Kinder- und Jugendbeiräte werden Oktober / November stattfinden.

Auf der Grundlage verschiedener, bereits in anderen Städten und Gemeinden bewährter, Verfahrensstrategien, sollen über die Kinder- und Jugendbeiräte die Belange von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozessen auch zur Stadtentwicklung eingebracht werden.

Um eine bedarfsgerechte Beteiligung für alle Seiten zu ermöglichen, kann mit der Einführung eines geeigneten gemeinsamen Verfahren erst nach den Wahlen der Kinder- und Jugendbeiräte begonnen werden.

Grundsätzlich macht es Sinn, die bislang ausschließlich von Erwachsenen gedachten Beteiligungsmodelle zuerst mit den Vertretern der o.g. Zielgruppe zu thematisieren und zum Konsens zu bringen.

Eine umfassende Information der politischen Gremien soll im Anschluss daran, also frühestens im November diesen Jahres erfolgen.