Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0

Herr Syttkus gibt Erläuterungen zum bisherigen Stand des Beteiligungscontrolling bei der Stadt Norderstedt. Es ergibt sich eine Diskussion über die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Werke und Wirtschaft hinsichtlich des Controlling. Herr Kühl erklärt, dass nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung allein der Hauptausschuss für dieses Thema zuständig ist. Herr Leiteritz erläutert, der vom Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft gefasste Beschluss sei auch von diesem aufzuheben.

 

 

 

Der Vorsitzende läßt über die Vorlage abstimmen:

 

Die CDU Mitglieder im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Werke beantragen, den Beschluss zum Beteiligungscontrolling vom 13.06.2001 aufzuheben.

Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, die damalige Verwaltungsvorlage der neuen Rechtssituation (u.a. Zuständigkeiten) anzupassen, neue Überlegungen zum Controlling hinzuzufügen und  das gesamte neue Konzept zur Sitzung am 10.9.2003 zur Beschlussfassung neu einzubringen.

 

Eine Regelung, die dem Ausschuss die Möglichkeit der Beratung der Berichte in den finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt bietet, ist in einer Präambel darzustellen.

 

 

Beschluss:

 

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Herr Kühl bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Beschlusses unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung.

 

Auszug: RPA, StWerke, 20, 205