Sitzung: 27.08.2003 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Schmitt stellt folgende Anfrage:
"Im
Zusammenhang mit der o.g. Veranstaltung stellten Anwohner fest, dass
1.
in
der Zeitun andere Auflagen veröffentlich wurden als im Laufe der Nacht von der
Polizei genannt wurden,
2.
das
Ordnungsamt am Wochenende nicht zu erreichen war,
3.
auch
der Veranstalter nicht genannt wurde.
Anfrage:
1.
Was
hat das Ordnungsamt dem Veranstalter genehmigt?
2.
Wie
werden die Auflagen überprüft?
3.
Wie
ist generell der Informationsfluss zwischen Ordnungsamt und Polizei?
4.
Wie
reagiert das Ordnungsamt auf Anzeigen zu Umweltbelastungen?
5.
Was
plant die Verwaltung zu tun, um in Zukunft derartige (vermeidbare!)
Lärmbelastungen zu unterbinden?
6.
Warum
kann in der Norderstedter Zeitung vom 27.08.2003 stehen: Beginn der
Veranstaltung um 16.00 Uhr, Ende VORAUSSICHTLICH um 24.00 Uhr? Gibt es keine
feste Zeitangabe? (Rock am Markt am 30.08.2003)
Da
in Norderstedt regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die mit Lärmemissionen
die Mitbürger belasten, scheint es dringend erforderlich, klare Aussagen zu
machen, deutliche Begrenzungen einzuhalten und bei Nichtbeachtung
Konventionalstrafen durchzusetzen.
Schlafentzug
über zwei Nächte wie bei der Veranstaltung Schall und Rau(s)ch erfüllt den
Tatbestand der Körperverletzung.
Ich
bitte um schriftliche Beantwortung dieser Fragen."
Protokollauszug 32