Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:39 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

Gemäß § 2 ff. BauGB wird für den Bereich nördlich Segeberger Chaussee Nr. 161 – 175 / Ecke Poppenbütteler Str.die Aufstellung des B-Plan 254 ‑ Norderstedt beschlossen.

 

Planungsziele sind:

-          Festsetzung eines Mischgebietes der Grundstücke entlang der Segeberger Chaussee und für das Eckgrundstück Segeberger Chaussee / Poppenbütteler Straße.

-          Ausschluss von Einzelhandelsflächen für Lebensmittelsupermärkte einschließlich Arten von  Nutzungen die hinsichtlich ihres Verkehrsaufkommens geeignet sind die Konfliktsituation auf Grund der Verkehrsbelastung der Segeberger Chaussee zu erhöhen;

 

Auf Grund des § 20 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 39 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

 

 

Protokollauszug                601