Sitzung: 02.09.2003 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:39 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0307
Beschluss:
Gemäß
§ 2 ff. BauGB wird für den Bereich nördlich Segeberger Chaussee Nr. 161 – 175 /
Ecke Poppenbütteler Str.die Aufstellung des B-Plan 254 ‑ Norderstedt
beschlossen.
Planungsziele
sind:
-
Festsetzung
eines Mischgebietes der Grundstücke entlang der Segeberger Chaussee und für das
Eckgrundstück Segeberger Chaussee / Poppenbütteler Straße.
-
Ausschluss
von Einzelhandelsflächen für Lebensmittelsupermärkte einschließlich Arten
von Nutzungen die hinsichtlich ihres
Verkehrsaufkommens geeignet sind die Konfliktsituation auf Grund der
Verkehrsbelastung der Segeberger Chaussee zu erhöhen;
Auf
Grund des § 20 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 39 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug 601