Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.

 

6. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 33 “Auf dem Berge” der Stadt Kaltenkirchen, betreffend die geplante Erweiterung des Möbelhauses der Firma Dodenhof GmbH & Co. KG und Ergänzung um zusätzliche Sortimente/Angebotsbereiche.

 

Der Pressemitteilung des Innenministeriums zum o. g. Vorhaben ist zu entnehmen, dass die Firma Dodenhof ihre Verkaufsfläche statt wie geplant um 25.000 m² (12.000 m² - Beklei-dung/Textilien, Schuhe/Lederwaren; 8.000 m² - Sport-/Spielwaren; 5.000 m² - Technik) nur um 8.900 m² erweitern darf.

Auf der Erweiterungsfläche sind folgende Sortimente vorgesehen: 5.900 m² - Bekleidung; 2.200 m² - Sportartikel; 800 m² - Spielwaren. Der Bereich Technik entfällt. Das bedeutet, dass sich die Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente von 6.000 m² (Randsortimente vor der geplanten Erweiterung) auf insgesamt ca. 14.900 m² erhöhen wird. Für die betroffenen Städte und Gemeinden ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, vor allem weil den Städten und Gemeinden noch kein Erlass des Innenministeriums vorliegt. Die Auswirkungen des reduzierten Vorhabens auf die Städte und Gemeinden können zu diesem Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden.

 

Am 27. August haben die Vertreter der Städte Bad Bramstedt, Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Itzehoe, Neumünster, Norderstedt, Quickborn, Wahlstedt und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg als Ergebnis eines gemeinsamen Treffens vereinbart, eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, in der die Bedenken der betroffenen Städte und Gemeinden noch einmal dargelegt werden. Weiterhin sollen diese Bedenken in einem gemeinsamen Schreiben an das Innenministerium ausführlich erläutert und begründet werden.

 

Die Städte und Gemeinden können juristisch nicht gegen die Entscheidung des Innenministeriums (Landesplanung) vorgehen. Es ist zu erwarten, dass die Firma Dodenhof ihr Erweiterungsvorhaben von 25.000 m² zurückziehen und das Vorhaben mit 8.900 m² Verkaufsfläche erneut beantragen wird. Die Städte und Gemeinden können erst im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplans durch die Stadt Kaltenkirchen ihre Bedenken vortragen. Wird eine Stadt oder Gemeinde auch durch das reduzierte Vorhaben wesentlich beeinträchtigt (zu erwartende Umsatzeinbußen für die Einzelhandelsbetriebe der betroffenen Sortimente größer als 10 %), kann sie gegen den rechtskräftigen Bebauungsplan klagen, damit ein Normenkontrollverfahren eingeleitet wird.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, mit weitergehenden Schritten zu warten, bis der Erlass des Innenministeriums nebst Begründung schriftlich vorliegt.