Sitzung: 04.09.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0355
Herr
Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.
6.
Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplans Nr. 33 “Auf dem Berge” der Stadt Kaltenkirchen, betreffend die
geplante Erweiterung des Möbelhauses der Firma Dodenhof GmbH & Co. KG und
Ergänzung um zusätzliche Sortimente/Angebotsbereiche.
Der
Pressemitteilung des Innenministeriums zum o. g. Vorhaben ist zu entnehmen,
dass die Firma Dodenhof ihre Verkaufsfläche statt wie geplant um 25.000 m²
(12.000 m² - Beklei-dung/Textilien, Schuhe/Lederwaren; 8.000 m² -
Sport-/Spielwaren; 5.000 m² - Technik) nur um 8.900 m² erweitern darf.
Auf
der Erweiterungsfläche sind folgende Sortimente vorgesehen: 5.900 m² -
Bekleidung; 2.200 m² - Sportartikel; 800 m² - Spielwaren. Der Bereich Technik
entfällt. Das bedeutet, dass sich die Verkaufsfläche für zentrenrelevante
Sortimente von 6.000 m² (Randsortimente vor der geplanten Erweiterung) auf
insgesamt ca. 14.900 m² erhöhen wird. Für die betroffenen Städte und Gemeinden
ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, vor allem weil den Städten und
Gemeinden noch kein Erlass des Innenministeriums vorliegt. Die Auswirkungen des
reduzierten Vorhabens auf die Städte und Gemeinden können zu diesem Zeitpunkt
noch nicht ermittelt werden.
Am
27. August haben die Vertreter der Städte Bad Bramstedt, Bad Oldesloe, Bad
Segeberg, Itzehoe, Neumünster, Norderstedt, Quickborn, Wahlstedt und der
Gemeinde Henstedt-Ulzburg als Ergebnis eines gemeinsamen Treffens vereinbart,
eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, in der die Bedenken der betroffenen
Städte und Gemeinden noch einmal dargelegt werden. Weiterhin sollen diese
Bedenken in einem gemeinsamen Schreiben an das Innenministerium ausführlich
erläutert und begründet werden.
Die
Städte und Gemeinden können juristisch nicht gegen die Entscheidung des
Innenministeriums (Landesplanung) vorgehen. Es ist zu erwarten, dass die Firma
Dodenhof ihr Erweiterungsvorhaben von 25.000 m² zurückziehen und das Vorhaben
mit 8.900 m² Verkaufsfläche erneut beantragen wird. Die Städte und Gemeinden
können erst im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplans durch die Stadt Kaltenkirchen
ihre Bedenken vortragen. Wird eine Stadt oder Gemeinde auch durch das
reduzierte Vorhaben wesentlich beeinträchtigt (zu erwartende Umsatzeinbußen für
die Einzelhandelsbetriebe der betroffenen Sortimente größer als 10 %), kann sie
gegen den rechtskräftigen Bebauungsplan klagen, damit ein
Normenkontrollverfahren eingeleitet wird.
Die
Verwaltung ist der Auffassung, mit weitergehenden Schritten zu warten, bis der
Erlass des Innenministeriums nebst Begründung schriftlich vorliegt.