Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse teilt mit, dass am 08.09.2003 in Kiel die städtebauliche Verträge und die Erschließungsverträge für die Bebauungspläne Nr. 173 und 174 betreffend vom Bürgermeister und den Vorhabenträgern unterzeichnet werden.

 

Diese Verträge sind mit dem Innenministerium Kiel, Abteilung für Städtebauplanung, abgestimmt. Damit ist sichergestellt, dass im Rahmen der Abrechnung der Entwicklungsmaßnahme Norderstedt keine Abrechnungsprobleme entstehen.

 

Diese Vertrage ermöglichen die bauliche Realisierung der B-Pläne 173 und 174, die die Ziele der Entwicklungsmaßnahme Norderstedt-Mitte planungsrechtlich fest schreiben.

 

Damit ist sichergestellt, dass die städtebaulichen Ziele der Entwicklungsmaßnahme erreicht werden, auch wenn die Verordnung der Entwicklungsmaßnahme vor Realisierung aufgehoben wird.