Sitzung: 18.09.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0329
Herr Bosse gibt für das Amt
60 den folgenden Bericht
Mit Schreiben vom
10.05.2002 und 27.06.2002 hat die Hamburger Außenwerbung GmbH (HAW) der Stadt
mitgeteilt, dass sie auf Grund des bestehenden Werberechtsvertrages vom
15.12./29.12.1986 sehr interessiert sei, an geeigneten und gut frequentierten
Standorten die neue Generation von Werbeträgern – sprich
City-Light-Board-Anlagen – zu errichten.
Für jede errichtete
City-Light-Board-Werbeanlage soll danach ein noch zu vereinbarendes Festentgelt
abgeführt werden, das je nach Standortqualität bis zu 7.000,00 Euro p.a.
betragen kann. Konkrete Entgeltzahlungen sollen genannt werden, wenn die
möglichen Standorte für eine Genehmigung in Aussicht gestellt und die
Qualitäten bewertet sind.
Als Anlage zum Schreiben vom
27.06.2002 hat die HAW der Stadt Norderstedt 23 Standorte für derartige
Werbeanlagen vorgeschlagen.
Die von der HAW angebotenen
Standorte wurden in einem Umlaufverfahren von den zu beteiligenden
Fachdienststellen bewertet. Beteiligt waren das Team Natur und Landschaft, das
Team Bauaufsicht, das Team Planung, das Team Norderstedt-Mitte, das Team
Verkehrsaufsicht und der Fachbereich Verkehrsflächen und Entwässerung.
Die Ergebnisse aus dem
Umlaufverfahren wurden in einer gemeinsamen Besprechung abschließend bewertet.
Als Ergebnis hat sich herausgestellt, dass seitens der Verwaltung insgesamt 11
Standorte als geeignet angesehen werden, die der HAW als genehmigungsfähig
genannt werden können.
Es handelt sich dabei um
folgende Standorte:
Ø
Langenhorner Chaussee,
in Höhe Haus-Nr. 691, vor dem großen Parkplatz (an diesem Standort wurde
bereits eine entsprechende Anlage genehmigt und durch die HAW errichtet)
Ø
Niendorfer Straße, an
der südlichen Einmündung Gutenbergring, schräg gegenüber vom Restaurant
Arizona-Kitchen
Ø
Berliner Allee, vor dem
Grundstück der Firma Karstadt
Ø
Ulzburger Straße, in
Höhe Ulzburger Str. 279 (Restaurant Naxos) mit der Aufforderung, die Form bzw.
Ausführung zu verändern
Ø
Quickborner Straße, Höhe
AKN-Übergang (zwischen AKN und Einmündung Glockenheide)
Ø
Segeberger Chaussee
(südl. Seite), vor der Einmündung Tangstedter Landstraße
Ø
Tangstedter Landstraße,
gegenüber Einmündung Böttgerstraße mit der Aufforderung, die Form bzw.
Ausführung zu verändern
Ø
Tangstedter Landstraße,
in Höhe Haus-Nr. 543 (zwischen Ausfahrt Parkplätze und Am Ochsenzoll)
Ø
Poppenbütteler Straße,
aus Richtung Segeberger Chaussee kommend vor der Kreuzung Tangstedter
Landstraße links
Ø
In de Tarpen,
Ø
Ulzburger Straße,
südlich Rathausallee (zwischen Rudolf-Schülke-Straße und Buchenweg); dieser
Standort sollte jedoch nur befristet genehmigt werden.
Die Verwaltung wird nach
Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der
HAW die o.g. Standorte mit den dazu erarbeiteten Auflagen und Bedingungen
mitteilen.
Dabei handelt es sich jedoch noch
nicht um die endgültige Genehmigung der einzelnen Anlagen.
Für die einzelnen Standorte
sind dann von der HAW Bauanträge zu stellen. Im Rahmen der Prüfung dieser
Bauanträge kann die Stadt auf den genauen Standort und die Ausführung Einfluss
nehmen.