Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht

 

Mit Schreiben vom 10.05.2002 und 27.06.2002 hat die Hamburger Außenwerbung GmbH (HAW) der Stadt mitgeteilt, dass sie auf Grund des bestehenden Werberechtsvertrages vom 15.12./29.12.1986 sehr interessiert sei, an geeigneten und gut frequentierten Standorten die neue Generation von Werbeträgern – sprich City-Light-Board-Anlagen – zu errichten.

Für jede errichtete City-Light-Board-Werbeanlage soll danach ein noch zu vereinbarendes Festentgelt abgeführt werden, das je nach Standortqualität bis zu 7.000,00 Euro p.a. betragen kann. Konkrete Entgeltzahlungen sollen genannt werden, wenn die möglichen Standorte für eine Genehmigung in Aussicht gestellt und die Qualitäten bewertet sind.

 

Als Anlage zum Schreiben vom 27.06.2002 hat die HAW der Stadt Norderstedt 23 Standorte für derartige Werbeanlagen vorgeschlagen.

 

Die von der HAW angebotenen Standorte wurden in einem Umlaufverfahren von den zu beteiligenden Fachdienststellen bewertet. Beteiligt waren das Team Natur und Landschaft, das Team Bauaufsicht, das Team Planung, das Team Norderstedt-Mitte, das Team Verkehrsaufsicht und der Fachbereich Verkehrsflächen und Entwässerung.

Die Ergebnisse aus dem Umlaufverfahren wurden in einer gemeinsamen Besprechung abschließend bewertet. Als Ergebnis hat sich herausgestellt, dass seitens der Verwaltung insgesamt 11 Standorte als geeignet angesehen werden, die der HAW als genehmigungsfähig genannt werden können.

 

Es handelt sich dabei um folgende Standorte:

Ø       Langenhorner Chaussee, in Höhe Haus-Nr. 691, vor dem großen Parkplatz (an diesem Standort wurde bereits eine entsprechende Anlage genehmigt und durch die HAW errichtet)

Ø       Niendorfer Straße, an der südlichen Einmündung Gutenbergring, schräg gegenüber vom Restaurant Arizona-Kitchen

Ø       Berliner Allee, vor dem Grundstück der Firma Karstadt

Ø       Ulzburger Straße, in Höhe Ulzburger Str. 279 (Restaurant Naxos) mit der Aufforderung, die Form bzw. Ausführung zu verändern

Ø       Quickborner Straße, Höhe AKN-Übergang (zwischen AKN und Einmündung Glockenheide)

Ø       Segeberger Chaussee (südl. Seite), vor der Einmündung Tangstedter Landstraße

Ø       Tangstedter Landstraße, gegenüber Einmündung Böttgerstraße mit der Aufforderung, die Form bzw. Ausführung  zu verändern

Ø       Tangstedter Landstraße, in Höhe Haus-Nr. 543 (zwischen Ausfahrt Parkplätze und Am Ochsenzoll)

Ø       Poppenbütteler Straße, aus Richtung Segeberger Chaussee kommend vor der Kreuzung Tangstedter Landstraße links

Ø       In de Tarpen,

Ø       Ulzburger Straße, südlich Rathausallee (zwischen Rudolf-Schülke-Straße und Buchenweg); dieser Standort sollte jedoch nur befristet genehmigt werden.

 

Die Verwaltung wird nach Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der HAW die o.g. Standorte mit den dazu erarbeiteten Auflagen und Bedingungen mitteilen.

Dabei handelt es sich jedoch noch nicht um die endgültige Genehmigung der einzelnen Anlagen.

Für die einzelnen Standorte sind dann von der HAW Bauanträge zu stellen. Im Rahmen der Prüfung dieser Bauanträge kann die Stadt auf den genauen Standort und die Ausführung Einfluss nehmen.