Sitzung: 22.09.2003 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
“Da
nach Beschluss des Ausschusses für junge Menschen die Region Mitte nicht besetzt
und somit der Stadtvertreterbeschluss zur Regionalisierung der offenen
Jugendarbeit keinen Bestand hat, stelle ich die Frage, ob es innerhalb der
Zuständigkeit des Ausschusses liegt oder ob der Stadtvertreterbeschluss durch
die Stadtvertretung hätte aufgehoben werden müssen? Auch wenn die
Nichtbesetzung eine Übergangslösung darstellt.”
Der
Beschluss des Ausschusses für junge Menschen, die offene Jugendarbeit im
Kulturcafé zum 01.09.2003 einzustellen, erfolgte als Reaktion auf die
Wiederbesetzungssperre und die damit verbundene Stellenvakanz in anderen
Einrichtungen. Es handelt sich hierbei um eine Sofortmaßnahme, die den Betrieb
in anderen Einrichtungen sicherstellt, die stärker frequentiert sind bzw. in
einem stärker belasteten sozialen Umfeld liegen. Mitarbeiter/-innen, die bisher
in der offenen Arbeit des Kulturcafe`s tätig waren, sind jetzt dort eingesetzt.
Der Schwerpunkt des Cafe`s, die Musikarbeit, findet weiterhin statt. Diese
Sofortmaßnahme gilt vorübergehend, bis ein Konzept zur Neuorganisation der
Jugendarbeit im November dieses Jahres vorgelegt, von den zuständigen Gremien
beschlossen und anschließend umgesetzt wird.
Der
Stadtvertreterbeschluss vom 02.09.1997 zur Regionalisierung der Jugendarbeit
wird mit dieser Sofortmaßnahme nicht aufgehoben. Ein Stadtvertreterbeschluss
ist dazu mithin nicht erforderlich.
“Ist
es zulässig, die offene Jugendarbeit im Kulturcafé Aurikelstieg kurzfristig zum
01.09.2003 einzustellen ohne die gesetzlichen Vorgaben der GO §§ 47f
durchzuführen? Da keine Beteiligung stattgefunden hat, verstößt die Stadt
unstreitig gegen geltendes Recht (lt. GO). Wie wird dieser Verfahrensfehler
behoben?”
Die
Sofortmaßnahme wurde von den Regionalleitungen entwickelt und über die
Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit mit den Besucher/innen erörtert. Mit den
Besucher/innen des Kulturcafés Aurikelstieg wurde zudem durch die
Mitarbeiter/innen der Einrichtung die Vorlage für den Fachausschuss diskutiert,
die Sitzung vorbereitet und die Jugendlichen zur Sitzung begleitet. – In der
Folge haben die Jugendlichen eigeninitiativ Maßnahmen zum Erhalt der Offenen
Jugendarbeit im Kulturcafé entwickelt und umgesetzt.
Der
§ 47f GO schreibt nicht vor, wie die Kinder und Jugendlichen zu beteiligen
sind. Nach Auffassung der Verwaltung ist mit den genannten Maßnahmen eine
Beteiligung erfolgt.
In
Vorbereitung des Konzeptes zur Neuorganisation der Jugendarbeit werden
Zukunftswerkstätten mit interessierten Kinder und Jugendlichen durchgeführt.
Deren Ergebnisse werden in die Vorlagen mit einfließen.
Auszug:
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