Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

“Da nach Beschluss des Ausschusses für junge Menschen die Region Mitte nicht besetzt und somit der Stadtvertreterbeschluss zur Regionalisierung der offenen Jugendarbeit keinen Bestand hat, stelle ich die Frage, ob es innerhalb der Zuständigkeit des Ausschusses liegt oder ob der Stadtvertreterbeschluss durch die Stadtvertretung hätte aufgehoben werden müssen? Auch wenn die Nichtbesetzung eine Übergangslösung darstellt.”

 

Der Beschluss des Ausschusses für junge Menschen, die offene Jugendarbeit im Kulturcafé zum 01.09.2003 einzustellen, erfolgte als Reaktion auf die Wiederbesetzungssperre und die damit verbundene Stellenvakanz in anderen Einrichtungen. Es handelt sich hierbei um eine Sofortmaßnahme, die den Betrieb in anderen Einrichtungen sicherstellt, die stärker frequentiert sind bzw. in einem stärker belasteten sozialen Umfeld liegen. Mitarbeiter/-innen, die bisher in der offenen Arbeit des Kulturcafe`s tätig waren, sind jetzt dort eingesetzt. Der Schwerpunkt des Cafe`s, die Musikarbeit, findet weiterhin statt. Diese Sofortmaßnahme gilt vorübergehend, bis ein Konzept zur Neuorganisation der Jugendarbeit im November dieses Jahres vorgelegt, von den zuständigen Gremien beschlossen und anschließend umgesetzt wird.

Der Stadtvertreterbeschluss vom 02.09.1997 zur Regionalisierung der Jugendarbeit wird mit dieser Sofortmaßnahme nicht aufgehoben. Ein Stadtvertreterbeschluss ist dazu mithin nicht erforderlich.

 

 

“Ist es zulässig, die offene Jugendarbeit im Kulturcafé Aurikelstieg kurzfristig zum 01.09.2003 einzustellen ohne die gesetzlichen Vorgaben der GO §§ 47f durchzuführen? Da keine Beteiligung stattgefunden hat, verstößt die Stadt unstreitig gegen geltendes Recht (lt. GO). Wie wird dieser Verfahrensfehler behoben?”

 

Die Sofortmaßnahme wurde von den Regionalleitungen entwickelt und über die Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit mit den Besucher/innen erörtert. Mit den Besucher/innen des Kulturcafés Aurikelstieg wurde zudem durch die Mitarbeiter/innen der Einrichtung die Vorlage für den Fachausschuss diskutiert, die Sitzung vorbereitet und die Jugendlichen zur Sitzung begleitet. – In der Folge haben die Jugendlichen eigeninitiativ Maßnahmen zum Erhalt der Offenen Jugendarbeit im Kulturcafé entwickelt und umgesetzt.

Der § 47f GO schreibt nicht vor, wie die Kinder und Jugendlichen zu beteiligen sind. Nach Auffassung der Verwaltung ist mit den genannten Maßnahmen eine Beteiligung erfolgt.

In Vorbereitung des Konzeptes zur Neuorganisation der Jugendarbeit werden Zukunftswerkstätten mit interessierten Kinder und Jugendlichen durchgeführt. Deren Ergebnisse werden in die Vorlagen mit einfließen.

 

Auszug: 40