Sitzung: 22.09.2003 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0368
In der oben genannten Anfrage
werden drei unterschiedliche Themen angesprochen.
Eingaben von Bürgerinnen und
Bürgern werden gem. § 16 e GO i.V.m. § 12 der Geschäftsordnung der
Stadtvertretung an den Eingabenausschuss weitergeleitet.
Bei Anfragen und Beschwerden
handelt es sich grundsätzlich um Geschäfte der laufenden Verwaltung, die dem
Bürgermeister obliegen.
Anfragen von Bürgerinnen und
Bürgern werden von den jeweils zuständigen Fachämtern beantwortet. Für die
Bearbeitung finden die in der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung
festgelegten Regelungen den Bürgermeisters Anwendung.
Hiernach haben alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dazu gehören auch Anfragen, im Rahmen ihrer
Zuständigkeit und Verantwortung zu bearbeiten. Für die Bearbeitungsdauer hat
der Bürgermeister geregelt, eine abschließende Bearbeitung innerhalb von zwei
Wochen vom Tage des Eingangs gerechnet vorzunehmen. Sollte dies nicht möglich
sein, ist eine Eingangsbestätigung als Zwischenbescheid zu erteilen, die die
voraussichtliche Dauer der Bearbeitung angibt.
Beschwerden von Bürgerinnen
und Bürgern sind in der Regel persönlich an den Bürgermeister gerichtet. Nach
Kenntnisnahme der Tagespost werden diese an die Organisationsabteilung zur
Bearbeitung im Rahmen des Qualitätsmanagements und in das jeweilige Fachamt zur
Klärung des Sachverhaltes gegeben.
Die Bearbeitungsdauer richtet
sich ebenfalls an vorgenannten Regelungen der Allgemeinen Dienst- und
Geschäftsanweisung.
Sofern Beschwerden vorliegen,
richten sie sich fast immer gegen getroffene Sachentscheidungen auf der
Grundlage rechtlicher Vorgaben in persönlichen Angelegenheiten. Deshalb ist
Abhilfe in der Regel nicht möglich. In Beantwortung der Beschwerden wird den
Bürgerinnen und Bürgern aber nochmals die Sachentscheidung dargestellt.
Wegen der persönlichen
Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger, die Gegenstand von Beschwerden sein
können, wird eine Auswertung durch die Verwaltung nicht vorgenommen.
Auszug: 101